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arbeitsplatz
Die Richtlinien des Ministeriums für Schule
und Weiterbildung (MSW) für die Eingruppie-
rung von angestellten KollegInnen sind einsei-
tig erlassen und nicht mit den Gewerkschaften
verhandelt. Die Tarifgemeinschaft deutscher
Länder (TdL) als Arbeitgeberverband blockiert
seit 2009 vehement einen Eingruppierungs-
tarifvertrag. Ein Skandal für ein Land, in dem
alle Parteien beteuern, die Tarifautonomie
sei ein zweifelsfrei anerkanntes Kernstück der
bundesdeutschen Demokratie.
Recht auf Mitbestimmung
Fehlt ein Tarifvertrag, unterliegen die Ein-
gruppierungsregelungen der Mitbestimmung
durch die Hauptpersonalräte (HPR). Das Mini-
sterium hat dies lange bestritten – obwohl es
eine gesetzliche Grundlage gibt. Im November
2011 ergriff der HPR Gesamtschulen deshalb
die Initiative: Er beantragte die gleiche Ein-
gruppierung für die angestellten Lehrkräfte
der Sekundarstufe I und II. Alle angestellten
Lehrkräfte an einer Schule des längeren ge-
meinsamen Lernens sollen gleich eingruppiert
werden. In der anschließenden langwierigen
Auseinandersetzung stützte sich der HPR
auf ein GEW-Gutachten von Professor Ulrich
Battis. Darin weist der Rechtswissenschaftler
darauf hin, dass dem Personalrat gemäß dem
Landespersonalrecht ein umfassendes Mitbe-
stimmungsrecht in allen Fragen der Lohn- und
Entgeltgestaltung zu gewähren ist. Diese Auf-
fassung wurde durch die Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts bestätigt.
Klärung durch die Einigungsstelle
Das MSW leugnete jedoch weiterhin hart-
näckig, eigenständig handeln zu können. Es
müsse sich an die Eingruppierungsrichtlinien
der TdL halten. Der Dissens blieb und so tra-
fen sich VertreterInnen von HPR und MSW am
1. Oktober 2013 in der Einigungsstelle wieder.
Gibt es keinen Tarifvertrag, bestimmt
der Personalrat bei der Eingruppie-
rung mit. Der Hauptpersonalrat Ge-
samtschulen forderte dieses Recht
ein: Er beantragte die gleiche Eingrup-
pierung für alle angestellten Lehrkräf-
te der Sekundarstufe I und II – eine
Erfolgsgeschichte.
Ohne Wenn und Aber schloss sich der Vor-
sitzende der Einigungsstelle der Position des
HPR an. Genauso unmissverständlich vertrat
er die Auffassung, dass die Verhandlung
der Eingruppierungen in der Einigungsstelle
beziehungsweise mit dem HPR nur eine Er-
satzhandlung sein könne. Das eigentliche Ziel
müsse es sein, die Tarifpartner zum Abschluss
eines Tarifvertrages zu bewegen.
Das Ergebnis ist ein voller Erfolg
Angesichts des aktuellen Gesprächsange-
bots der TdL kam die Einigungsstelle zu
folgendem Beschluss: Eine Regelung der
Eingruppierung von Lehrkräften im Bereich
der Gesamtschulen, Gemeinschafts- und Se-
kundarschulen muss in NRW mit dem HPR
weiterverhandelt werden, wenn
• bis zum 1. Februar 2014 keine Tarifver-
handlungen mit der GEW aufgenommen
wurden beziehungsweise
• bis zum 30. Juni 2014 kein Eingruppie-
rungstarifvertrag mit der GEW abgeschlos-
sen wurde.
Das Einigungsstellenverfahren wurde damit
vorerst unterbrochen.
Das Land NRW steht nun vor der Wahl:
Entweder setzt es sich bei der TdL erfolgreich
für einen Eingruppierungstarifvertrag ein oder
es muss im nächsten Jahr die Eingruppierung
der angestellten Lehrkräfte an Gesamtschulen,
Gemeinschafts- und Sekundarschulen in der
Einigungsstelle mit dem HPR verhandeln.
Das Mitbestimmungsrecht der Personalräte
ist ein erfolgversprechendes Druckmittel auf
dem Weg zu einer fairen Eingruppierung.
Trotzdem: Es kommt auch weiterhin auf jede
Einzelne und jeden Einzelnen an. Weder die
GEW noch der HPR werden Erfolge erzielen,
wenn nicht die KollegInnen vor Ort die For-
derung aktiv unterstützen. Ruft die GEW zum
Streik auf, ist es das Gebot der Stunde, diesem
zu folgen.
Irene Pasternak, Cetin Mogultay
Cetin Mogultay
Mitglied des Hauptpersonalrats
Gesamtschule, Gemeinschafts- und
Sekundarschule
HPR Gesamtschulen: Positionen
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Mitbestimmung bei Eingruppierung
Der Druck steigt
Foto: istockphoto.com
Irene Pasternak
Mitglied des Hauptpersonalrats
Gesamtschule, Gemeinschafts- und
Sekundarschule