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Leider wird die von den Gewerkschaften ge-
forderte Demokratisierung der Hochschulen
aber nicht konsequent genug vorangetrie-
ben“, so der Vorsitzende des DGB NRW weiter.
Kritische Paragrafen
Ein erster Blick auf Teile des Gesetzent-
wurfs zeigt die neuralgischen Stellen:
Gemäß § 3 (4) des HG tragen die Hoch-
schulen „den berechtigten Interessen ihres
Personals auf gute Beschäftigungsbedin-
gungen angemessen Rechnung.“ § 6 (5) HG
ermächtigt das Ministerium, im Bereich der
Personalverwaltung Regelungen zu treffen,
„die allgemein für Hochschulen in der Träger-
schaft des Landes und nicht nur für den
Einzelfall gelten (Rahmenvorgaben); Rahmen-
vorgaben sind für diese Hochschulen verbind-
lich. Der Erlass von Rahmenvorgaben steht
ausschließlich im öffentlichen Interesse“.
In § 11a (2) HG heißt es: „Die Hochschule
stellt eine Berücksichtigung der Interessen
der Mitglieder der Gruppen (…) bei den Bera-
tungen und Entscheidungen des Senates (…)
angemessen sicher.“ Von Viertelparität ist
hier nicht die Rede!
Nicht kompatibel mit den Vorstellungen
der Gewerkschaften sind die Gesetzespas-
sagen zur zentralen Organisation der Hoch-
schule – vom Präsidium (§ 15–20) über den
Hochschulrat (§ 21) bis hin zum Senat (§ 22).
Nicht akzeptabel ist die Übertragungs-
befugnis in Artikel 33 (2) mit ihren ein-
schneidenden Konsequenzen für die Arbeit
der Personalräte.
Zu dem Entwurf werden in den näch-
sten Monaten Hochschulen, Gewerkschaften
und Berufsverbände angehört. Im Frühjahr
soll der Entwurf ins Parlament eingebracht
werden. Noch ist Zeit, Einfluss zu nehmen.
Das Gesetz selbst soll zum Wintersemester
2014/2015 in Kraft treten.
Berthold Paschert,
Hochschulreferent der GEW NRW
u
Entwicklungsplanung des Hochschulwesens
ist gemeinsame Aufgabe des Ministeriums
und der Hochschulen.
u
Innere Autonomie der Hochschulen muss
gestärkt, die demokratische Mitbestimmung
modernisiert werden.
u
Die (Macht-)Balance von Kompetenzen
und Verantwortung innerhalb der Hochschu-
len wird neu austariert.
Gewerkschaften fordern
Nachbesserung
Der Gesetzentwurf stößt bei den Hoch-
schulen und bei der Opposition auf scharfe
Kritik. Erhebliche Vorbehalte gibt es auch
auf Seiten der Gewerkschaften. In einer
ersten Stellungnahme hat DGB-Vorsitzender
Andreas Meyer-Lauber stellvertretend für die
DGB-Gewerkschaften Lob und Kritik geäu-
ßert: „Wir begrüßen, dass das Land wieder
mehr Verantwortung für unsere Hochschulen
übernehmen möchte. Und auch eine Ausein-
andersetzung mit den Beschäftigungsbedin-
gungen und der hochschulinternen Demo-
kratie ist längst überfällig.“
Nach Auffassung der Gewerkschaften
reichen die geplanten Gesetzesänderungen
nicht weit genug, um tatsächlich die Arbeits-
bedingungen an Hochschulen zu verbessern:
„Die Beschäftigten brauchen rechtsverbind-
liche Regelungen. Zum Beispiel in Form von
Rechtsverordnungen oder Gesetzen, um ihre
Ansprüche auf einen sicheren und fair be-
zahlten Arbeitsplatz durchsetzen können. Für
die Beschäftigten der Hochschulen ist der
Gesetzentwurf daher noch deutlich verbesse-
rungswürdig“, betont Andreas Meyer-Lauber.
Andere Forderungen der Gewerkschaften
packe der Gesetzentwurf jedoch an: „Die
Rechenschaftspflicht und die Transparenz
wird gestärkt, die Gleichstellung von Frauen
und Männern wird ernsthaft angestrebt und
die Hochschulen werden verpflichtet, ihre
Verantwortung für den Erfolg der
Studierenden zu übernehmen.
Landesregierung legt Referentenentwurf für das Hochschulzukunftsgesetz vor
Im Sinne der Beschäftigten – deutlich verbesserungswürdig
Am 12. November 2013 – nach fast dreijähriger Vorbereitungszeit – hat
die Landesregierung den Referentenentwurf für das nordrhein-westfälische
Hochschulzukunftsgesetz verabschiedet. Es soll das Hochschulrecht in NRW
zukunftstauglich weiterentwickeln. Das schwarz-gelbe Hochschulfreiheits-
gesetz hat ausgedient.
Mit neuen Instrumenten strategischer Pla-
nung, wirksamer Steuerung und effektiver
Finanzplanung will die rot-grüne Landesregie-
rung die Hochschullandschaft in NRW neu
aufstellen. Das Element der demokratischen
Partizipation soll gestärkt werden. Land und
Hochschulen sollen in gemeinsamer Verant-
wortung für die Umsetzung des Grundsatzes
„Gute Arbeit“ für alle Hochschulbeschäf-
tigten stehen.
Sieben Argumente pro Novellierung
Bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs
führte Wissenschaftsministerin Svenja Schulze
sieben zentrale Argumente für die Novellie-
rung auf:
u
Die große Studiennachfrage hält bis
2025 an. Bildungsaufstieg, differenzierte
Studienangebote und gute Rahmenbedin-
gungen für ein erfolgreiches Studium sind
geboten.
u
Die Gruppe der Studierenden wird immer
vielfältiger. Diversity Management wird Teil
des Aufgabenkatalogs der Hochschulen.
u
Die Unzufriedenheit der MitarbeiterInnen
ist laut der DGB-Umfrage „Arbeitsbedingun-
gen an Hochschulen“ groß. Für die Ministerin
ein alarmierendes Signal.
u
Nach wie vor gibt es eine eklatante
Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspo-
sitionen und Gremien. Nach-
wuchs soll nach dem
Kaskadenmodell ge-
fördert werden.
Wissenschaftsministerium
NRW: Referentenentwurf
Hochschulzukunftsgesetz
DGB NRW: Befragung „Arbeits-
bedingungen an Hochschulen“
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