• Frauenförderung mit dem Kaskadenmo-
dell für Professuren: In bestimmten Fä-
chern müsste die Förderung jedoch über
ein solches Modell hinausgehen, wenn es
insgesamt zu wenig weibliche Studierende
gibt
• Tarifvertrag für alle Hochschulbeschäf-
tigten: Den Vorschlag, im neuen Gesetz
keine Unterscheidung bei wissenschaftli-
chen MitarbeiterInnen zu machen, nannte
Karl Schultheis überlegenswert. Ebenso
die Forderung des Wegfalls der Kategorie
„Wissenschaftliche Hilfskraft“.
Die Gespräche werden in zeitlicher Nähe
zum Anhörungsverfahren für den Referen-
tenentwurf fortgesetzt. Ebenfalls geplant ist
ein Gespräch mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN. Noch gibt es Gelegenheit, im Interesse
der wissenschaftlich Beschäftigten Akzente
zu setzen.
Berthold Paschert,
Hochschulreferent der GEW NRW
• Präsidium beziehungsweise Rektorat:
operatives Geschäft
• Hochschulrat : Aufsicht, insbesondere über
die wirtschaftlichen Verhältnisse (Wirt-
schaftsplan, Haushaltsaufstellung etc.)
• Senat: grundlegende Befugnisse und Kom-
petenzen in Fragen der akademischen
Selbstverwaltung
Das Prinzip „Gute Arbeit“ soll an den
Hochschulen gegen den Trend wachsender
Deregulierung zur Geltung kommen und
der zunehmenden Prekarisierung der Be-
schäftigung in Wissenschaft und Forschung
Einhalt gebieten. Karl Schultheis versprach:
„Alles, was gesetzlich möglich ist, werden
wir machen!“
Entwicklungslinien im Hochschulplan
Deutlich konformer ist der Blick von GEW
und SPD auf die großen Entwicklungslinien
von Forschung und Lehre an den Hochschulen
in NRW: Diese sollen, so die Vorstellungen
der SPD – vom Souverän sinnvollerweise
in der Mitte der Legislaturperiode parla-
mentarisch beschlossen – für die gesamte
NRW-Hochschullandschaft in einem Lan-
desentwicklungshochschulplan vorgegeben
werden. Die Anregung der GEW, dafür ein
Beratergremium zu installieren und besten-
falls durch einen Forschungsverbund „Hoch-
schulentwicklung in NRW“ wissenschaftlich
zu unterfüttern, wurde von Schultheis als
prüfenswerte Idee dankbar aufgenommen.
Neue Arbeitsteilung
Die kritische Einschätzung der GEW zu den
Hochschulräten konnte der SPD-Parlamenta-
rier zwar nachvollziehen, vermochte ihn aber
nicht zu überzeugen. Rot-Grün plant, dieses
Aufsichtsgremium im Gesetz weiterhin zu
verankern, modifiziert in Struktur und Auf-
gabenzuschnitt: mit ausschließlich externer
Besetzung, möglichst gegendert und mit
einer spürbaren gesellschaftlichen Repräsen-
tanz – vor allem auch der Gewerkschaften.
Künftig soll laut Karl Schultheis die Ar-
beitsteilung der relevanten Hochschulgre-
mien präziser erfolgen:
Demokratische Stärkung
Einigkeit unter den Gesprächsteilnehme-
rInnen bestand darin, die Rolle und Funktion
der Senate demokratisch zu stärken und diese
viertelparitätisch zu besetzen.
Thematische Konsenspunkte waren zudem:
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V.l.n.r.: Berthold Paschert, Hochschulreferent der GEW NRW; Friedrich-Wilhelm Geiersbach, GEW-Referat Wissen-
schaft und Hochschule; Dorothea Schäfer, Landesvorsitzende der GEW NRW; Karl Schultheis, wissenschaftspoli-
tischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, und Bernadette Stolle, FGA Hochschule und Forschung der GEW NRW.
die Hauptpersonalräte abgeschafft und die
Aufgaben der obersten Dienstbehörde auf die
jeweiligen Hochschulräte übertragen worden.
Oberste Dienstbehörde war bis zur Inkraft-
setzung des Hochschulfreiheitsgesetzes das
Wissenschaftsministerium. Diese Eingriffe in
die Beteiligungsrechte der Hochschulpersonal-
räte können demzufolge nur durch eine grund-
legende Reform des Hochschulgesetzes und
nicht des LPVG beseitigt werden.
Den Gewerkschaften und Hochschulper-
sonalräten sicherte die Landesregierung
während der LPVG-Beratungen zu, dass für
Denn mit der Novelle zum LPVG wurden
nicht nur die Beschränkungen der Personal-
ratsbeteiligung durch die schwarz-gelbe Vor-
gängerregierung wieder beseitigt, sondern das
Gesetz auch im Sinne der Personalräte und da-
mit der Beschäftigten weiterentwickelt. Wäh-
rend der Beratungen der LPVG-Novelle wurde
deutlich, dass damit die Beteiligungsrechte
von Hochschulpersonalräten noch nicht im
notwendigen Maß (wieder) errichtet werden
konnten: Durch das sogenannte Hochschul-
freiheitsgesetz und die damit einhergehende
Verselbstständigung der Hochschulen waren
die Personalräte an Hochschulen natürlich
noch Änderungsbedarf bestehe und dieser
in der Hochschulgesetznovelle berücksichti-
gt werde. Die nordrhein-westfälische SPD
hatte 2010 einen Grundsatzbeschluss „Gu-
te Hochschulen“ verabschiedet, darin heißt
es: „Für uns gehört das Hochschulpersonal
grundsätzlich in den Landesdienst. Die jet-
zige Situation hat zu einer nicht hinnehm-
baren Verschlechterung der Stellung des
Hochschulpersonals geführt.“ An damalige
Beschlüsse und Zusagen scheinen sich die
politisch Verantwortlichen heute nicht mehr
gebunden zu fühlen, denn die Rückführung
der Beschäftigten in den Landesdienst ist im
Gesetzentwurf nicht vorgesehen.
Bernadette Stolle, Fachgruppenausschuss
Hochschule und Forschung der GEW NRW
Mitbestimmung – nur nicht an Hochschulen?
Eine der ersten großen gesetzgeberischen Handlungen der rot-grünen Minder-
heitsregierung war 2011 die Inkraftsetzung eines neuen Landespersonalvertre-
tungsgesetzes (LPVG). Die Landesregierung bezeichnete Nordrhein-Westfalen
stolz als „Mitbestimmungsland Nr. 1“.
Foto: O. Schreiber