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ARBEITSPLATZ
GEW-Bundestarifkommission
Startschuss für die Tarifrunde 2014
In der anstehenden Tarifrunde geht es ins-
besondere um ErzieherInnen in kommunalen
Kindertagesstätten sowie in solchen, die den
TVöD entsprechend anwenden. Aber auch
Beschäftigte im Weiterbildungs-bereich – zum
Beispiel bei der VHS – und SozialarbeiterInnen
der Kommunen sind betroffen. Sie alle erwar-
ten von der nächsten Tarifrunde eine Anpas-
sung an die Tariferhöhung der Länderbeschäf-
tigten, die in diesem Jahr bereits vereinbart
wurde. Der Tarifabschluss des Tarifvertrags der
Länder (TV-L) sieht für 2014 eine Lohnsteige-
rung in Höhe von 2,95 Prozent vor.
Für die Gewerkschaften sind einheitliche
Beschäftigungsbedingungen und Löhne im
öffentlichen Dienst weiterhin ein wichtiges
Ziel. Stellt man in Rechnung, dass die Tarif-
erhöhung erst nach der Kündigungsfrist der
aktuellen Tabelle zum 1. März 2014 wirksam
werden kann, müsste die Tabelle im TVöD
schon um deutlich über zwei Prozent erhöht
werden – nur um mit dem TV-L gleichzuziehen.
Positiver Wirtschaftstrend
In ihrem gemeinsamen Herbstgutachten
prognostizieren die Wirtschaftsforschungs-
institute für das Jahr 2014 ein Wirtschafts-
wachstum von 1,8 Prozent. Für den Staat als
Arbeitgeber ist dies auf der Einnahmeseite ein
wichtiger Faktor. Ebenso sind die Steuerein-
nahmen in den letzten Jahren gestiegen. Für
das Jahr 2014 ist mit einem Steuerplus von
3,8 Prozent zu rechnen. Auch bei der für die
Kommunen so wichtigen Gewerbesteuer gibt
es einen Aufwärtstrend. Schon jetzt sind die
öffentlichen Kassen strukturell ausgeglichen.
Finanzielle Fehlsteuerung
Geld ist also da. Gleichwohl sind viele Kom-
munen so hoch verschuldet, dass ihnen die
Zahlungsunfähigkeit droht. Die Ursachen dafür
In ihrer Sitzung am 23. Oktober 2013
hat die Tarifkommission Bund und
Kommunen der GEW die Forderungs-
diskussion zur anstehenden Tarifrunde
zum Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst (TVöD) eröffnet. Jetzt sind die
tarifbeschäftigten Mitglieder im Be-
reich des TVöD aufgerufen, über ihre
Forderungen zu diskutieren.
sind komplex: Einerseits haben die Kommunen
wichtige Steuerquellen verloren. Andererseits
haben gerade Kommunen in strukturschwa-
chen Regionen – mit entsprechend geringeren
Steuereinnahmen – besonders hohe Ausgaben
im sozialen Bereich. Die Folgen solcher Fehl-
steuerungen dürfen jedoch nicht auf dem
Rücken der Beschäftigten ausgebadet werden
und auch nicht zu Lasten der Qualität der Bil-
dungsangebote gehen.
Forderungen gemeinsam diskutieren!
Vor diesem Hintergrund hat die Tarifkom-
mission sich dafür ausgesprochen, das Ziel
einer Entgelterhöhung ins Zentrum der Ta-
rifauseinandersetzung zu stellen. Wie sollen
die konkreten Forderungen der GEW für diese
Tarifrunde aussehen? Alle vom TVöD betrof-
fenen KollegInnen sind jetzt aufgerufen, sich
an dieser Diskussion zu beteiligen. Die Er-
gebnisse werden in den Forderungsbeschluss
einfließen, den die Tarifkommission in ihrer
nächsten Sitzung am 10. Februar 2014 fassen
wird. Ab März wird es dann darum gehen, die-
se Forderungen auch durchzusetzen. Die letz-
ten Tarifrunden haben deutlich gezeigt: Ohne
massive Warnstreiks wird das nicht gehen.
Ute Lorenz
Altersteilzeit nach TV-L
Die GEW verhandelt
Seit 2010 warten tarifbeschäftigte
Lehrkräfte auf eine Verlängerung
der bis dahin guten Altersteilzeitre-
gelung. Die gesetzliche Grundlage
für die Altersteilzeit (ATZ) bei Beam-
tInnen wurde währenddessen in NRW
bereits zum zweiten Mal verlängert.
Für die Fortsetzung der Altersteilzeit bei an-
gestellten Lehrkräften muss endlich ein Ta-
rifvertrag abgeschlossen werden! Auf diese
Forderung der GEW ist die Landesregierung
nun eingegangen. Noch vor Beginn der Ver-
handlungen wurde jedoch die Vorgabe der
„Kostenneutralität“ ins Spiel gebracht.
Leitlinie und Kernforderungen der GEW
Im November hat die GEW NRW ihre Tarif-
kommission zu Beratungen einberufen. Die
Leitlinie für die Verhandlungen ist der alte
Tarifvertrag auf Bundesebene, aus dem sich
folgende Forderungen ergeben:
• Die Arbeitszeit während der ATZ beträgt
die Hälfte der bisherigen wöchentlichen
Arbeitszeit.
• Das Nettoentgelt wird auf 83 Prozent
aufgestockt.
• Rentenbeiträge und Anwartschaften bei
der Versorgungsanstalt des Bundes und
der Länder werden auf 90 Prozent erhöht.
Cetin Mogultay, Jürgen Hentzelt
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Ute Lorenz
Referentin für Angestellten- und
Beamtenrecht, Tarifrecht und
Mitbestimmung der GEW NRW
Foto: istockphoto.com
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