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Neuregelung der Eignungsfeststellung
Das MSW schreibt „Die Regelungen zur dienstlichen Beurteilung bei
Bewerbung um ein Amt als Schulleiterin oder Schulleiter sind weiterent-
wickelt worden“. Das MSW hätte auch schreiben können „Gerichte haben
uns gezwungen, die Regelungen zum Eignungsfeststellungsverfahren zu
verändern“. Der Runderlass enthält die neuen Bestimmungen.
Runderlass vom 26. Juni 2013
Beschlussprotokoll
Folgendes Ergebnis gab es bei der von den Fraktionen von CDU und
FDP beantragten namentlichen Abstimmung über den Gesetzentwurf
(Drucksache 16/2432 – Neudruck): 231 abgegebene Stimmen, davon
124 Ja- und 107 Nein-Stimmen, keine Enthaltungen. Damit ist der
Gesetzentwurf (Drucksache 16/2432 – Neudruck) entsprechend der
Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags in
zweiter Lesung verabschiedet.
Beschlussprotokoll vom 16. Oktober 2013
Plenarprotokoll
Ausführlich hat der Landtag vor der Verabschiedung das 9. SchrÄG
diskutiert und im Protokoll festgehalten.
Plenarprotokoll vom 16. Oktober 2013
9. Schulrechtsänderungsgesetz (SchrÄG)
Schulbuchkosten für LehrerInnen
Wegen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW vom
14. März 2013 (6 A 1760/11) besprechen sich MSW und Kommunale
Spitzenverbände. Die mit den Kommunalen Spitzenverbänden abge-
stimmte Protokollnotiz soll „Schulen, Schulverwaltung und Schulauf-
sicht dabei helfen, der Rechtsprechung Rechnung zu tragen“. Zitat:
„Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des OVG NRW kommt in der
Regel weder eine Ermächtigung zum Kauf noch die Erstattung von Ko-
sten (...) in Betracht.“ Verwiesen wird stattdessen auf die Bereitstellung
der erforderlichen Bücher in der Schulbibliothek.
Protokoll der Besprechung
Entschließung des Landtags
Gemeinsam mit dem 9. SchrÄG hat der Landtag den Entschließungs-
antrag „NRW auf dem Weg zur inklusiven Schule – den Prozess sorgsam
und zielgerichtet gestalten“ von SPD und Grünen beschlossen. Er belegt,
dass dem ersten Gesetz zur Umsetzung der UN-Konvention zwingend
ein zweites folgen muss.
Entschließungsantrag vom 16. Oktober 2013
Verordnung über die Mindestgrößen
Im Schulgesetz in § 82 Absatz 10 heißt es „Durch Rechtsverordnung
bestimmt das Ministerium die Mindestgrößen von Förderschulen und
von Schulen für Kranke“. Nach dem 9. SchrÄG ist die Neufassung von
besonderer Bedeutung. Die Verordnung ist zentrales Instrument der
Schulentwicklungsplanung vor Ort und wird die Rechtsgrundlage zur
Schließung einer Vielzahl von Förderschulen sein.
Verordnung vom 16. Oktober 2013
Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion
Im Amtsblatt 10/2013 ist der Erlass „Fortbildung für Schulen auf dem
Weg zur Inklusion“ enthalten: „Ziel der Fortbildung ist es, Lehrkräften, die
an einer Schule tätig sind, an der Schülerinnen und Schüler mit sonderpä-
dagogischen Förderbedarfen gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern
ohne sonderpädagogische Förderbedarfe lernen, oder die beabsichtigt,
dies zu tun, die dafür erforderlichen Kompetenzen zu vermitteln. Die Fort-
bildung findet vorrangig schulintern statt (...).“ Der Erlass gilt für Lehr-
kräfte an Grund- und Hauptschulen. Das Mitbestimmungsverfahren für
andere Schulformen ist noch nicht abgeschlossen (Stand: Oktober 2013).
Erlass Inklusionsfortbildung
Fragen und Antworten zur Inklusion
Am 7. November 2013 veröffentlichte das Ministerium für Schule und
Weiterbildung (MSW) eine Fragen-und-Antworten-Liste zur schulischen
Inklusion. Das Dokument erläutert das Gesetz zur Umsetzung der Behin-
dertenrechtskonvention. Es beantwortet außerdem Fragen zur Größe von
Förderschulen, zu den begleitenden Maßnahmen und zur Finanzierung.
FAQ Inklusion
Neue Unterlagen für die Qualitätsanalyse
Im Nachgang zu einer Debatte im Schulausschuss veröffentlicht das
MSW noch einmal Unterlagen zur Weiterentwicklung der Qualitätsana-
lyse. Es handelt sich um den neuen Unterrichtsbeobachtungsbogen und
das neue Schulportfolio. Die neuen Vorgaben zum Schulportfolio sollen
den Aufwand zur Vorbereitung der Qualitätsanalyse reduzieren.
Unterrichtsbeobachtungsbogen und Schulportfolio