Einladung zum Werkstattgespräch
Perspektiven
von Leitungen
auslaufender
Förderschulen
Der Ausschuss für Schulleitung
der GEW NRW lädt herzlich zu
einem Werkstattgespräch ein, um
die Perspektiven von Leitungen
auslaufender Förderschulen mit
betroffenen KollegInnen zu dis-
kutieren.
Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz und
die neue Verordnung über die Mindestgrö-
ßen der Förderschulen und der Schulen für
Kranke werden die sonderpädagogische
Förderung von Kindern und Jugendlichen in
NRW deutlich verändern. Aber auch Arbeits-
plätze in den Schulen befinden sich im Wan-
del. Das GEW-Werkstattgespräch nimmt vor
allem die Schulleitungen an Förderschulen
in den Blick.
Im Vordergrund steht nicht die Präsen-
tation fertiger Konzepte. Vielmehr werden
zentrale Probleme benannt und mögliche
Lösungen diskutiert.
Mitwirkende:
• Oliver Bals (MSW)
• Gabriele Mauermann (MSW)
• Dorothea Schäfer (Vorsitzende der GEW NRW)
9. Dezember 2013
14.00 bis 17.00 Uhr
Hotel Park Inn
Massenbergstr. 19-21
44787 Bochum
Informationen und Anmeldung:
Verlässliche Rahmenbedingungen gibt es
nicht, die Verteilung zusätzlicher Lehrerstellen
aus einem landesweiten Stellenbudget für die
Förderung von Kindern mit Lern- und Entwick-
lungsstörungen soll erst Anfang 2014 im Eck-
datenerlass des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung geregelt werden. Die Stellen
sollen dann kriterienbezogen den allgemei-
nen Schulen und den entsprechenden Förder-
schulen zugewiesen werden. Damit ist nach
wie vor unklar, welche Ressourcen den Schu-
len, die mit dem gemeinsamen Lernen von
Kindern mit und ohne Förderbedarf beginnen
oder schon begonnen haben, zur Verfügung
stehen. Auch in der Frage verbindlicher Qua-
litätsstandards lässt das Gesetz vieles offen.
Positive Ansätze im
Entschließungsantrag
In einem Entschließungsantrag der beiden
Regierungsfraktionen zum Gesetzentwurf gibt
es Hinweise für die Sicherung und Weiterent-
wicklung der sonderpädagogischen Fachlich-
keit, die die GEW begrüßt. Positiv ist, dass
Mit nur geringfügigen Änderungen
ist das 9. Schulrechtsänderungsgesetz
am 16. Oktober 2013 im Landtag
verabschiedet worden. Leider wurden
die zahlreichen Kritikpunkte aus der
zweitägigen Anhörung im Juni nicht
für die dringend notwendigen Verän-
derungen genutzt. Der Streit mit den
Kommunen um Fragen der Konnexi-
tät und Finanzierung wurde vertagt.
empfohlen wird, in allen Schulamtsbezirken
sogenannte InklusionsfachberaterInnen zu
berufen und dabei die Fachkompetenz sowie
die Erfahrung der LeiterInnen auslaufender
Kompetenzzentren für sonderpädagogische
Förderung zu nutzen. Es könnte ein Einstieg
sein, den Vorschlag der GEW umzusetzen:
Die Bildungsgewerkschaft fordert, landesweit
Fachzentren für Inklusion einzurichten und
damit die sonderpädagogische Kompetenz
vor Ort zu sichern. Damit kann konkrete Un-
terstützung für die Lehrkräfte gewährleistet
werden, die sie dringend benötigen.
Außerdem sollen Schulen, die
schon seit Längerem gemein-
sames Lernen praktizieren, bei
der Zuweisung zusätzlicher
Stellen besonders berücksich-
tigt werden. Im Entschlie-
ßungsantrag heißt es, dass
die Schulen eine wichtige
Aufgabe für die Umstellung
auf ein inklusives Bildungssystem
übernehmen. Brüche bei der Unter-
richtsversorgung sollen möglichst vermieden
werden. Das ist gut, erfordert aber aus Sicht
der GEW zusätzliche Stellen.
Forderungen weiter laut vertreten!
Die GEW fordert weiterhin kleinere Klas-
sen mit Doppelbesetzung für die inklusiven
Schulen. Maximal 20 SchülerInnen, davon
höchstens fünf Kinder mit besonderem För-
derbedarf sollen von einer Regelschullehrkraft
und einer Förderschullehrkraft im Team unter-
richtet werden. Die langjährigen Erfahrungen
der Schulen mit Gemeinsamem Unterricht be-
stätigen, dass dann die Förderung aller Schü-
lerInnen ohne Qualitätsverlust möglich ist.
Dorothea Schäfer
Die aktuellen Dokumente zum 9. Schulrechts-
änderungsgesetz finden Sie auf Seite 36.
GEW enttäuscht über neues Inklusionsgesetz
Kostenfrage vertagt,
Qualitätsstandards fehlen
Dorothea Schäfer
Vorsitzende der GEW NRW
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