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ARBEITSPLATZ
Ute Lorenz
Referentin für Angestellten-
und Beamtenrecht, Tarifrecht
und Mitbestimmung
Ohne Tarifvertrag geht es nicht!
Bessere Bezahlung durch bessere Eingruppierung
In den letzten Wochen hat die GEW ge-
meinsam mit den anderen Gewerkschaften
des öffentlichen Dienstes für die Beschäftig-
ten der Kommunen und des Bundes ein Tarif-
ergebnis erzielt, das sich sehen lassen kann.
Insgesamt waren 350.000 Beschäftigte des
öffentlichen Dienstes in mehreren Warn-
streiks auf der Straße. Das Ergebnis ist ein Er-
folg von Vielen.
Für unsere nächste Tarifrunde im Länder-
bereich 2013 (mit Wirkung auch für Beam-
tInnen und VersorgungsempfängerInnen!)
soll dies Maßstab und Ansporn sein.
Für 36.000 Lehrkräfte in NRW geht es
um eine bessere Eingruppierung!
Für diese angestellten Lehrkräfte geht es
um einen Tarifvertrag, der die Eingruppierung
der Lehrkräfte besser regelt als jetzt. Es darf
nicht sein, dass der Arbeitgeber alleine fest-
legt, wer in welche Gruppe gehört und damit,
wer wie gering bezahlt wird. Genau so wird
aber verfahren.
Die GEW hat bereits seit Jahren die Rechts-
auffassung vertreten, dass der fehlende Tarif-
vertrag für Lehrkräfte dazu führt, dass es
stattdessen ein Mitbestimmungsrecht der
Personalräte geben muss. Die Arbeitgebersei-
te hat bisher immer darauf verwiesen, dass
sie sich im Rahmen der Mitgliedschaft in der
TdL diesen Richtlinien der TdL unterwerfe und
nur diese auch in Landesrecht umsetze. Damit
sei sie gebunden und habe keinen Spielraum
auf Landesebene. Sie könne daher auch nicht
die Personalräte mitbestimmen lassen.
Bisherige Praixs steht im Widerspruch
zum geltenden Recht
Das widerspricht nach Auffassung der GEW
dem geltenden Recht. In einem Gutachten hat
Professor Ulrich Battis diese Rechtsauffassung
nun bestätigt. Battis führt zu den Rechten der
Personalvertretung bei der Ausgestaltung von
Eingruppierungsrichtlinien für angestellte
Lehrkräfte aus, dass diese der Mitbestimmung
durch die Personalvertretung unterliegt. Hat
es bisher keine Mitbestimmung gegeben, sind
die Eingruppierungen rechtswidrig.
Folgerungen
Die Landesregierung hätte – sowohl bei ih-
rer Beteiligung an den TdL-Richtlinien wie
auch bei dem Erlass der Eingruppierungsrege-
lungen in NRW – zuvor die Hauptpersonalräte
beteiligen müssen. Nur ein Tarifvertrag hätte
das Mitbestimmungsrecht ausschließen kön-
nen. Die gesamten Richtlinien stehen daher im
Rahmen der Mitbestimmung zur Diskussion.
Insbesondere die Hauptpersonalräte mit
GEW-Mehrheiten haben bereits in der Ver-
p us
gangenheit hierzu Initiativen zur Mitbestim-
mung durchgeführt. Derzeit befinden sie sich
in einem Mitbestimmungsverfahren mit dem
Schulministerium zum vollständigem Erfüller-
und Nichterfüllererlass. Hierbei werden die
GEW-Forderungen zu einer besseren Bezah-
lung der Lehrkräfte im Vordergrund stehen.
Die bessere Lösung: ein Tarifvertrag
Es kann aber in der Zukunft nicht Sache der
Personalräte sein, Regelungen eines Tarifver-
trages in jedem Land gesondert zu verhandeln.
Die GEW fordert daher die Landesregierung
nochmals auf, sich 1. bei der TdL dafür einzu-
setzen, dass die Verhandlungen wieder aufge-
nommen werden und 2. dann auch in diesen
Verhandlungen selber aktiv zu werden. Es kann
nicht sein, dass die 200.000 bundesweit be-
schäftigten Lehrkräfte die einzige Beschäftig-
tengruppe im TV-L sind, deren Eingruppierung
nicht tarifvertraglich geregelt ist.
Ute Lorenz
Die GEW startet einen neuen Anlauf
für einen bundeseinheitlichen Tarifver-
trag für die 200.000 angestellten Lehr-
kräfte. Mit der Bezahlung nach Guts-
herrenart in den verschiedenen Bun-
desländern muss endlich Schluss sein.
Am 1. Mai erinnerten angestellte Lehrkräfte der GEW Ministerpräsidentin Hannelore Kraft in Dortmund an die
Zusage der rot-grünen Landesregierung, Wege zu suchen, die Benachteiligung der angestellten LehrerInnen bei der
Bezahlung abzubauen. Jürgen Hentzelt, Sprecher des Dortmunder Angestellten-AK, übergab die Forderungen, ver-
bunden mit der Hoffnung auf nunmehr klare Signale.
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