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INFOTHEK
f ü r A n g e s t e l l t e u n d
W I S S E N S W E R T E S
Der neue Kommentar zum LPVG NRW
Erhältlich ab Juli 2012
Der Kommentar zum Landespersonalvertre-
tungsgesetz wendet sich an die Personalräte al-
ler Dienststellen, die Beschäftigten, Dienststel-
lenleiterInnen und alle, die mit personalvertre-
tungsrechtlichen Fragen befasst sind. Er infor-
miert über die wesentliche, neueste Rechtspre-
chung zu den einzelnen Vorschriften (berücksich-
tigt bis einschließlich Anfang 2012). Der Sub-
skriptionspreis beträgt bis 31. Mai 2012 39,80
Euro, danach beträgt der Preis 54,80 Euro. Er-
hältlich bei: Neue Deutsche Schule Verlagsgesell-
schaft mbH, Nünningstr. 11, 45141 Essen.
U.L.
TVöD-Tarifergebnis angenommen
87,8 Prozent der GEW-Mitglieder stimmten zu
Die GEW hat ihre tarifbetroffenen Mitglieder zum Verhandlungser-
gebnis der Tarifrunde 2012 für die Beschäftigten des öffentlichen Diens-
tes des Bundes und der Kommunen (TVöD) befragt. 87,8 Prozent der
stimmberechtigten befragten Mitglieder stimmten für die Annahme. Die
Mitgliederbefragung wurde in der Regel „aufsuchend“ in Form von Mit-
gliederversammlungen durchgeführt, in denen der Tarifabschluss erläu-
tert und kritisch diskutiert wurde.
Das Ergebnis der Befragung zeigt, dass die GEW-Mitglieder das Ver-
handlungsergebnis wegen der deutlichen tabellenwirksamen Lohnstei-
gerung als Erfolg bewerten. Kritik gab es vor allem wegen des fehlenden
Mindestbetrags. Da der Abschluss aber auch für die unteren Entgelt-
gruppen aufgrund der prozentualen Erhöhung eine Reallohnsteigerung
verspricht, entschieden sich viele Betroffene letztendlich der Einigung zu-
zustimmen. Zur neuen Urlaubsregelung gab es viele Nachfragen. Sie
wurde auf Grundlage der ausführlichen Erläuterungen dann jedoch
überwiegend positiv bewertet.
Weil es immer wieder gefragt wird: Dieses Tarifergebnis
wird nicht über-
tragen
auf die Beamtinnen und Beamte der Länder und Kommunen. Die-
se – automatische – Folge von Tarifabschlüssen ist nach der Teilung der Ar-
beitgeberlager im öffentlichen Dienst mit der zeitlich unterschiedlichen ta-
riflichen Einigung zur Ablösung des BAT einmal in den TVöD (Kommunen
und Bund in 2005) und Länderarbeitgeber (TV-L in 2006) geändert wor-
den. Seit 2006 wird das jeweilige Tarifergebnis aus den Tarifverhandlun-
gen mit den Ländern für den TV-L übertragen. Dies ist mit der Tarif- und
damit auch Besoldungsrunde 2011 für die Jahre 2011 und 2012 gesche-
hen. Mit dem Auslaufen des aktuellen Entgelttarifvertrages TV-L zum
31.12.2012 wird der Start für die nächste Verhandlungsrunde in 2013 ge-
setzt, die dann auch wieder Auswirkungen auf die Besoldung (und Versor-
gung) haben wird. Hier können sich daher auch alle Beamtinnen und Be-
amte mit den Tarifbeschäftigten solidarisieren. Ausführliche Informationen
zum Tarifergebnis TVöD sowie zu den bevorstehenden Tarifauseinander-
setzungen unter:
oder:
Ute Lorenz
Persönlichkeitsrecht von ArbeitnehmerInnen
Arbeitgeber muss Daten nach Ausscheiden löschen
Das Persönlichkeitsrecht eines Arbeitnehmers ist verletzt, wenn der
Arbeitgeber persönliche Daten und Fotos ausgeschiedener Arbeitneh-
mer weiter auf seiner Homepage präsentiert. Der betroffene Arbeit-
Gleichbehandlungsgesetz
Entschädigung ist an Frist gebunden
Wenn ein Stellenbewerber/eine -bewerberin glaubt, bei der Bewerbung
diskriminiert worden zu sein, kann er/sie Ansprüche auf Entschädigung
oder Schadenersatz geltend machen. Dafür muss aber die gesetzliche
Zweimonatsfrist eingehalten weden. Bei Ablehnung einer Bewerbung be-
ginnt die Frist in demMoment zu laufen, in dem der/die Bewerber/in von
Arbeitszeitkonto
Zeitguthaben nur mit Erlaubnis kürzen
Der Arbeitgeber darf Guthaben auf Arbeitszeitkonten nur dann mit Mi-
nusstunden verrechnen, wenn der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinba-
DGB-Reformvorschlag
Mini-Job-Falle abschaffen
Die Zahl der Mini-Jobs, in denen Beschäftigte bis zu 400 Eu-
ro verdienen, ist aktuell auf über sieben Millionen explodiert.
Mini-Jobs sind für die Beschäftiten steuer- und abgabenfrei.
Laut WSI verdienen Mini-JobberInnen aber im Schnitt nicht
einmal halb so viel wie regulär Beschäftigte. Der DGB fordert
deshalb, die Mini-Jobs gesetzlich neu zu regeln.
Konkret sieht der Reformvorschlag des DGB folgendes vor: Alle Be-
schäftigten sollen ab der ersten Arbeitsstunde sozial voll abgesichert
sein. Entsprechend werden alle Arbeitsverhältnisse auch sozialversi-
cherungspflichtig. Der Clou: Arbeitgeber zahlen bei kleinen Einkom-
men einen höheren Anteil der Sozialversicherungsbeiträge, der konti-
nuierlich absinkt. Die Arbeitnehmer zahlen entsprechend einen gerin-
geren Anteil, der kontinuierlich ansteigt. Das Prinzip der Gleitzone
(zwischen 400 und 800 Euro) soll ausgeweitet werden und ab dem
ersten Euro gelten. Hinzu kommt die Forderung des DGB nach einem
gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde. Außerdem fordert
der DGB, die Mini-Jobs innerhalb einer Übergangszeit von drei Jahren
in die normale Besteuerung zu integrieren.
U.L.
Infos:
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