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nds 4-2011
aussetzungen für die Umsetzung des Bil-
dungsauftrags. Zur Verbesserung der pä-
dagogischen Qualität ist eine Fortbil-
dungsoffensive erforderlich. Die gesonder-
te Anerkennung der Ausbildungsleistun-
gen wird gesetzlich verankert.
u
Umsetzung des Stufenplans kleine Klassen:
2017 sollte keine neu gebildete Klasse
mehr als 25 SchülerInnen (in der Grund-
schule 20 SchülerInnen) haben.
u
Umsetzung des längeren gemeinsamen
Lernens und eines inklusiven Bildungssys-
tems:
Voraussetzung hierfür ist die durch-
gehende Doppelbesetzung von Integrati-
onsklassen mit Regel- und Förderschul-
lehrkräften, bei maximal fünf Kindern mit
sonderpädagogischen Förderbedarf, in
Klassen mit maximal 20 Kindern.
u
Eine grundlegende Reformierung des Über-
gangssystems Schule – Beruf,
so dass das
Recht aller Jugendlichen auf eine berufli-
che Ausbildung ohne Warteschleifen ver-
wirklicht wird.
u
Die Studiengebühren bleiben abgeschafft,
die Hochschulen werden ausgebaut und
die Lehre durch bessere Personalschlüssel
spürbar verbessert. Die Beschäftigten der
Hochschulen werden wieder Landesbe-
schäftigte.
u
Die öffentlichen Mittel für Weiterbildung
werden auf ein Prozent der Bildungsetats
aufgestockt, prekäre Beschäftigung wird
gesetzlich unterbunden.
u
Die Arbeitszeitverlängerung wird zurückge-
nommen.
u
Die Lehrerfortbildung wird quantitativ aus-
gebaut, die Qualität des Angebots deutlich
verbessert.
Es erfolgt eine Fortbildungsof-
fensive unter Anrechnung auf die Unter-
richtszeit.
u
Gute Bildung braucht gute und gesunde
Arbeitsbedingungen.
Für neue Aufgaben und Spitzenbelastun-
gen wird ein Zeitausgleich geschaffen.
Die Anrechnungsstunden für das Lehrer-
kollegium werden verdoppelt.
Kleine Schulen erhalten mindestens zehn
Anrechnungsstunden.
Für Lehrerräte und Ansprechpartnerinnen
für Gleichstellung werden Anrechnungs-
stunden zugewiesen.
u
Die Leitungszeit der Schulleitungen wird er-
höht.
u
Die Landesregierung fordert in der Tarifge-
meinschaft deutscher Länder den Ab-
schluss eines Tarifvertrags zur Eingruppie-
rung der Lehrkräfte
mit dem Ziel die Ein-
kommensunterschiede zwischen beamte-
ten und tarifbeschäftigten Beschäftigten
auszugleichen.
u
Das Beamtenrecht wird demokratisch refor-
miert,
die gleiche Anerkennung aller Lehr-
kräfte verwirklicht.
u
Ein Altersteilzeittarifvertrag wird abge-
schlossen.
Die gesetzliche Regelung für die
Altersteilzeit verbeamteter Lehrkräfte wird
verlängert.
Die GEW geht davon aus, dass alle zentra-
len Reformschritte der Landesregierung mit
den Gewerkschaften ausgehandelt und ver-
einbart werden.
Dorothea Schäfer,
GEW-Landes-
vorsitzende NRW
Maike Finnern,
Stv. GEW-Landes-
vorsitzende
Norbert Müller,
Stv. GEW-Landes-
vorsitzender
Von zentraler Bedeutung für eine erfolgrei-
che Landespolitik (für diese und die nächsten
Generationen) wird zudem sein, dass die
neue Landesregierung eine Steuerreform initi-
iert, durch die die erforderlichen Mittel für
Bildung für die Länder und Kommunen bereit
gestellt werden können.
Dazu bedarf es
u
der Wiederanhebung des Spitzensteuersatzes,
u
der Wiedereinführung der Vermögenssteuer,
u
der Erhöhung der Erbschaftssteuer und
u
der Erhebung einer Transaktionssteuer.
Vier Prozent mehr
Die neue Landesregierung muss sicher
stellen, dass in den öffentlichen Haushalten
des Landes und der Kommunen bis 2017
jährlich vier Prozent mehr Finanzmittel für Bil-
dung zur Verfügung steht.
Die GEW erwartet die Umsetzung
folgender Maßnahmen:
u
Novellierung des Kinderbildungsgesetzes
(KiBiz):
Die Kitas werden für die 0 bis 3-Jäh-
rigen ausgebaut, eine deutliche Verbesse-
rung der Personalschlüssel und eine deutli-
che Erhöhung der Verfügungszeit sind Vor-
Die GEW erwartet von der neuen Landesregierung in NRW, dass der Reform-
kurs von 2011 fortgesetzt wird. Zur Erreichung der Zielvorgaben des „Dresde-
ner Bildungsgipfels“ muss die neue Landesregierung vorrangig eine Bundes-
ratsinitiative starten mit dem Ziel der Aufhebung des Kooperationsverbots.
Bildungspolitik nach der Landtagswahl NRW am 13. Mai 2012
Investieren und reformieren!
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