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nds 4-2012
Karin Behler
Stellv. Vorsitzende
GEW-Fachgruppe Hauptschule
Jutta Britze
Mitglied im Leitumgsteam
des GEW-Landesfrauenaus-
schusses NRW
Dr. Ilse Führer-Lehner
Referentin für Bildungs- und
Frauenpolitik der GEW NRW
ARBEITSPLATZ
Beförderungsmöglichkeiten sichern
Chance für Primarstufenlehrkräfte
Für Primarstufen-Lehrkräfte ist der nachträgliche Erwerb des Lehramtes für
die Sekundarstufe I bzw. des Grund-/Haupt-/Realschul-Lehramtes (GHR)
für eine Versetzung an die Sekundarschule nicht zwingend erforderlich, aber
ratsam. Er ist unbedingte Voraussetzung, wenn eine Funktions- oder Beför-
derungsstelle angestrebt wird.
Die GEW NRW, der Verband Bildung und
Erziehung und der Hauptpersonalrat Haupt-
schule haben offizielle Leitlinien für Personal-
maßnahmen bei der Auflösung von Haupt-
schulen durchgesetzt, die das Schulministeri-
um NRW in einem entsprechenden Positions-
papier veröffentlicht hat.
Zugang zu Beförderungsstellen an an-
deren Schulformen ermöglichen!
Die dort festgelegten Verfahrenshinweise
und Grundsätze, die bei der Auflösung von
Schulen zu beachten sind, stellen auf der Ba-
sis der geltenden rechtlichen Regelungen ei-
nen Orientierungsrahmen für die betroffenen
Lehrkräfte dar und sollen eine sozialverträgli-
che Gestaltung des Veränderungsprozesses
gewährleisten. Insbesondere gilt, dass für
Lehrkräfte an Hauptschulen der Zugang zu
Beförderungsstellen an Schulen anderer
Schulformen möglich sein muss.
Dies gilt auch – unter speziellen Voraus-
setzungen – für Primarstufenlehrkräfte, die
seit vielen Jahren auch an Hauptschulen
tätig sind und hier hervorragende Arbeit leis-
ten. Auch sie können sich zukünftig an ande-
re Schulformen der Sekundarstufe I versetzen
lassen, ohne das Lehramt Sekundarstufe I
nachholen zu müssen.
Beförderungsmöglich-
keiten sind dann aber ausgeschlossen!
Übergangsregelung gilt bis
zum 31. Dezember 2015
Es gibt allerdings die Möglichkeit, ein zu-
sätzliches Lehramt zu erwerben und damit
Beförderungschancen zu sichern. Die rechtli-
che Grundlage hierfür bildet die im § 28
LABG (2002) bis zum 31. Dezember 2015 (!)
geschaffene Übergangsregelung.
Chance nutzen! – GEW-Personalräte
geben Unterstützung
Die Voraussetzungen für den Erwerb des
Sek. I-Lehramtes sind, dass Primarstufenlehr-
kräfte mindestens 30 Monate in dieser Schul-
form tätig sind, ein Kolloquium ableisten und
eine dienstliche Beurteilung mit Bestnote ab-
schließen. Nutzt diese Chance – Eure GEW-Per-
sonalräte beraten und unterstützen euch gern!
Karin Behler/Jutta Britze
p us
Landesgleichstellungsbericht NRW im Internet veröffentlicht
GEW fordert Landesgleichstellungsgesetz „mit Biss”
Der dritte Landesgleichstellungsbe-
richt für den öffentlichen Dienst NRW
zeigt eine deutliche Unterrepräsen-
tanz der Frauen bei Beförderungen.
Die GEW mahnt eine Novellierung
des Landesgleichstellungsgesetzes
an. Notwendig sei ein Gesetz „mit
Biss”, das auch Sanktionsmöglichkei-
ten bei Verstößen vorsieht.
Der neue Landesgleichstellungsbericht be-
zieht sich auf den Zeitraum 2006 bis 2009.
Er stellt die Entwicklung der allgemeinen Be-
schäftigungssituation dar, insbesondere im
Vergleich der weiblichen und männlichen Be-
schäftigten. Der Bericht informiert über das
bisher Erreichte, macht aber auch die fortbe-
stehenden strukturellen Benachteiligungen
von Frauen sichtbar. Mehr als die Hälfte der
Beschäftigten in den Landesverwaltungen
sind Lehrerinnen und Lehrer. Deshalb be-
schäftigt sich der Bericht zu einem großen
Teil mit dem Schulbereich. Zwar nimmt der
Frauenanteil hier stetig zu – 2009 lag er bei
67,5 Prozent, bei den Beförderungen ab A 14
sind die verbeamteten Lehrerinnen jedoch
unterrepräsentiert. Ab A 15 bis B10 liegt der
Männeranteil bei über 70 Prozent. Auch bei
Einzelbetrachtungen zeigt sich, dass Frauen,
gemessen an ihrem jeweiligen Beschäfti-
gungsanteil, nach wie vor in den meisten Res-
sorts bei Beförderungen unterrepräsentiert
sind, im Vergleich zu 2006 hat sich die Situa-
tion sogar verschlechtert. Die GEW fordert
vom Land NRW als Arbeitgeber, wirksame
Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen
durchzusetzen.
Ilse Führer-Lehner
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