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nds 1-2015
NeueAusbildungs- und PrüfungsordnungBerufskolleg
Späte Bescherung
Die flotte Durchsetzung der administrativen Agenda zur Weiterentwicklung
der Berufskollegs stieß im nordrhein-westfälischen Landtag an ihre Grenzen.
Den ParlamentarierInnen ist dabei fraktionsübergreifend ein Kunststück
geglückt, auf das sie stolz sein können. Sie waren es schließlich, die die
Novellierung argumentativ dominierten und darauf bestanden, die Schul-
rechtsänderung sachgerecht und widerspruchsfrei in einer Ausbildungs- und
PrüfungsordnungBerufskolleg (APO-BK) umzusetzen –unddas auf einenüch-
terne und unaufgeregteWeise.
Was Anfang Dezember 2014 im Schulaus-
schuss endlich verabschiedet wurde, kann
sich im Großen und Ganzen sehen lassen.
Zunächst bleibt es bei der bisher bewährten
und anwenderfreundlichen Anlagen- und Ab-
schlussorientierung.
Gewerkschaftlicher Erfolg:
flexibleStundentafel
Substanziell geändert wurde allein die
Ausbildungsvorbereitung in den Anlagen A
und B der APO-BK. Die bisherigen Bildungs-
gänge Berufsorientierung und die Klassen für
SchülerInnen ohne Berufsausbildungsverhält-
nis (KSOB) wurden in der Anlage A mit dem
Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung neu
geordnet. Neu ist dabei allerdings allein die
curriculare Ausrichtung an Qualifizierungs-
bausteinen, denndieMöglichkeit derDualisie-
rung hat es auch schon in der Vergangenheit
gegeben. Diesewurde völlig unzureichend ge-
nutzt. Daranwird sich voraussichtlich faktisch
wenig ändern.
Ein gewerkschaftlicher Erfolg ist es, dass
durch die Flexibilisierung der Stundentafel
auch in Zukunft der Erwerb des Hauptschul-
abschlussesmöglich seinwird. DGB undGEW
NRW konnten sich hier durchsetzen.
NeueRegelungen für Berufsfachschulen
Eine neue Struktur hat die Berufsfachschu-
le unter Wegfall des Berufsgrundschuljahres
Entwurf einer „Verordnung zur
Änderungder Ausbildungs- und
PrüfungsordnungBerufskolleg
(APO-BK)“ zum1. August 2015
bekommen. Angeboten werden in Zukunft in
der Anlage B der APO-BK zwei eigenständige
Bildungsgängeder Berufsfachschule (BFS)mit
unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen
und Bildungszielen. Die BFS1 nimmt Jugend-
liche auf, die über einenHauptschulabschluss
verfügen und einenAbschluss nachKlasse 10
anstreben. Die BFS2 ist zuständig für Jugend-
liche, dieüber einenAbschlussnachKlasse10
verfügen und einen mittleren Schulabschluss
anstreben.
Jugendliche, die bereits einen mittleren
Schulabschluss haben und die eine Ausbil-
dung in bestimmtenBranchen – zumBeispiel
im Gesundheitsbereich – anstreben, können
ausnahmsweise in die BFS2 aufgenommen
werden. Beide Bildungsgänge sind curricu-
lar auf fachbezogene Ausbildungsbausteine
ausgerichtet. Dabei ist allerdings noch zu
klären, aus welchen Ausbildungsberufen die
Ausbildungsbausteine herangezogenwerden.
So sindbeispielsweisealleindem Fachbereich
Wirtschaft über 50 Ausbildungsberufe zuzu-
ordnen.
Wünschenswert: bessereGliederung
und Transparenz
Eigentümlich unklar bleiben die Rege-
lungen zur Gliederung des Berufskol-
legs. Nach dem Durcheinander um
dieBezeichnung – dieAdministration
DietrichMau
Fachgruppe Berufskolleg
der GEWNRW
sprach von „Bereichen“, die Parlamentarie-
rInnen zunächst von „beruflichen Lernfeldern“
– und der Festlegung auf den Begriff „Fachbe-
reich“ ging es schlussendlich um die Zahl der
Fachbereiche und deren Anlagenzuordnung.
Herausgekommen ist einwahres Potpourri un-
terschiedlichster Bezeichnungen.
Die im allgemeinen Teil der APO-BK aufge-
führten zehn Fachbereiche wechseln in den
Anlagen munter ihre Bezeichnungen, aus
Fachbereichen werden mal Berufsfelder, mal
Fachrichtungen, der FachbereichUmwelttech-
nik taucht indenAnlagengar nicht auf – gut
gegliedert und transparent sieht anders aus.
Schade auch, dass die Berichtspflicht des
Ministeriums kommentar- und ersatzlos gestri-
chenworden ist. Bleibt zuhoffen, dass diePar-
lamentarierInnen in regelmäßigenAbständen
eine Evaluation der Verordnung vom Schulmi-
nisterium verlangen.
DietrichMau
Foto: baibaz/fotolia.com
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