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bildung
BildungskonferenzNRW: Bilanz nachdrei Jahren
Schulstruktur in Zeiten
demografischenWandels
Im Sommer 2011 hatte die Bildungskonferenz „Zusammen Schule machen für
Nordrhein-Westfalen“ ihre Empfehlungen verabschiedet. Drei Jahre danach
sollteBilanzgezogenwerden, obundwiedieSicherungdes regionalenBildungs-
angebots und der Kontinuität von Bildungsverläufen umgesetzt wurde. Bei der
abschließenden Sitzung am28. November 2014 spitzte sich dieDiskussion bei
den Themen Privatschulenund Sicherung vonBildungswegen zu.
Nach der Bestandsaufnahme berieten die
Beteiligten der Bildungskonferenz, welche
Maßnahmen für die Erreichung der 2011
formulierten Ziele ergriffen werden müs-
sen. In mehreren Arbeitsgruppensitzungen
konzentrierten sich die Gespräche auf fol-
gende Themen:
◆◆
die Rolle von Privatschulen im regionalen
Schulangebot
◆◆
die Sicherung von Bildungswegen bei feh-
lender Verfügbarkeit eines vollständigen
Schulangebotes (Hauptschule, Realschule
undGymnasium) des gegliederten Systems
KommunaleSelbstbestimmung erhalten
DieAusgangslage ist eindeutig: DieSchüler-
zahlen sind gesunken und das Schulwahlver-
halten hat sich verändert. Daher wurden in
den letzten Jahren zahlreiche neue Schulen
des längeren gemeinsamen Lernens (Sekun-
darschulen und Gesamtschulen) gegründet
und die Anzahl der Haupt- und Realschu-
len sank. Kommunen haben unter anderem
Teilstandorte errichtet, die Kooperation mit
Nachbarkommunen verstärkt oder die Errich-
tung von Privatschulen gefördert. Letzteres
erschwert den Zugang von SchülerInnen zum
öffentlichen Schulangebot besonders dann,
wenn Schulen in freier Trägerschaft das einzige
örtliche Schulangebot darstellen. Ein Eingriff in
die kommunale Selbstbestimmung wurde von
den kommunalen Spitzenverbänden abgelehnt.
In der einvernehmlich verabschiedeten
Empfehlung wird deshalb betont, dass das
freiwillige Engagement in der interkommu-
nalen Zusammenarbeit zur Errichtung und
Fortführung von SchulenVorrang habe. Schul-
ministerium und kommunale Spitzenverbände
Foto: xeni4ka/ istock.com
BildungskonferenzNRW:
- Empfehlungen vom
28. November 2014
- Empfehlungen vom
20. Mai 2011
sollen allerdings zeitnah prüfen, ob das beste-
hende gesetzliche Instrumentarium ausreicht,
um eine notwendige interkommunale Zusam-
menarbeit wirksam in Gang zu setzen. Dabei
soll auch die Übernahme von Schulträger-
schaftendurchdenKreis sowiedas Festhalten
am Schulträgerprinzip bei der Tragung der
Schulkosten, insbesondere der Schülerfahr-
kosten, geprüft werden.
Für die GEW NRW bleibt es dabei: Privat-
schulen dürfen kein Ersatz für ein öffentliches
Schulangebot werden! Es müssen Wege ge-
schaffen werden, eine gemeinsame, sinnvolle
Schulentwicklungsplanungauchüber kommu-
naleGrenzen hinweg zu leisten.
Schulendes längerengemeinsamen
Lernens entlasten
Heftige Diskussionen entstanden um die
Kritik an der Verpflichtung von Sekundar- und
Gesamtschulen, SchülerInnen aufnehmen zu
müssen, die an Gymnasien oder Realschulen
ihre Schullaufbahn nicht fortsetzen können.
Gegebenenfalls sollten dafür sogar neue
Klassen gebildet werden. Dagegen hatte die
Bildungsgewerkschaft bereits2013protestiert
und die Folgen für die Schulen des längeren
gemeinsamen Lernens beschrieben.
In den neuen Empfehlungen setzten die
GEW NRW und andere VertreterInnen durch,
dass die Empfehlungen von Mai 2011 be-
kräftigt wurden: „Jede Schule übernimmt die
Verantwortung für den Bildungsweg der ihr
anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Es
ist die Aufgabe und Zielsetzung der Schule,
gemeinsam mit den Eltern, die von ihr auf-
genommenen Kinder und Jugendlichen unter
Wahrung des Bildungsstandards zumindest
zum ersten von ihr angebotenen Abschluss
(Sekundarstufe I) zu führen.“
Kultur desBehaltensunterstützen
Die kritisierte Verwaltungsvorschrift wird
neu gefasst: Sekundar- und Gesamtschulen
müssen SchülerInnen aus anderen Schul-
formen nur im Rahmen der rechtlich vorge-
sehenen Klassenbildungswerte auf Basis der
vorhandenenZügigkeitenaufnehmen.DieReal-
schulensollendieMöglichkeiterhalten,Schüler-
Innen zum Hauptschulabschluss zu führen.
Für SchülerInnen amGymnasium soll mit Ver-
weis auf die Anforderungen der fünfjährigen
Sekundarstufe I (Sek I) einWechsel auf Schu-
lenmit sechsjähriger Sek I möglich bleiben.
Die GEW NRW begrüßt, dass mit den ent-
sprechendenUmsetzungeneinTeilderentstan-
denen Probleme gelöst werden kann. Eine
wirkliche Lösung kann es aber in einemhierar-
chisch gegliederten Schulsystem nicht geben.
Die „eine Schule für alle Kinder“ bleibt daher
das bildungspolitische Ziel der GEWNRW.
Dorothea Schäfer
Dorothea Schäfer
Vorsitzende der GEWNRW
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