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Evaluation der Lehramtsausbildung nach dem LABG 2009
Reformansprüchen gerecht werden
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Arbeitsplatz
Die Reform beider Phasen der Lehramtsausbildung, die im Lehrerausbildungs-
gesetz (LABG) von 2009 festgelegt sind, setzt unter anderem auf eine Stärkung
der Eigenverantwortlichkeit der Beteiligten. Aus Sicht des Gesetzgebers ver-
langt dies eine regelmäßige Überprüfung der Zielerreichung. Hierzu ist ab 2013
eine Berichterstattung über Entwicklungsstand und Qualität der Lehramtsaus-
bildung im Dreijahresrhythmus vorgesehen. Die GEW war zu verschiedenen
Teilaspekten der Lehramtsausbildung zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Reform der Lehramtsausbildung um-
fasst einige Grundlinien, die die GEW in
Fortsetzung ihrer bisherigen Positionierungen
nicht grundlegend infrage stellt: Das LABG
2009 brachte das Lehramtsstudium in Bache-
lor-Master-Struktur mit einer Angleichung der
Studiendauer sämtlicher Lehrämter auf insge-
samt zehn Semester. Es integriert ein Praxisse-
mester in den Masterstudiengang, in dem die
an der Lehramtsausbildung bisher weitgehend
unabhängig voneinander Agierenden – Hoch-
schule, Schule, Zentrum für schulpraktische
LehrerInnenausbildung – zusammenwirken
sollen. Und es bildet die Basis für eine neue
Konzeption des Vorbereitungsdienstes sowie
dessen Verkürzung von 24 auf 18 Monate.
Die Bedingungen müssen stimmen
Die GEW begrüßt insbesondere die Anglei-
chung der Ausbildungszeit, die sich an der bis-
herigen Ausbildungsdauer der dem höheren
Dienst zugerechneten Lehrämter orientiert.
Ebenso ist im Sinne der Bildungsgewerkschaft,
dass der Vorbereitungdienst für Absolven-
tInnen des Praxissemesters nun nicht mehr
auf lediglich 12 Monate verkürzt werden soll.
Die GEW weist aber sehr deutlich darauf
hin, dass bestimmte Bedingungen erfüllt sein
müssen, um den Reformansprüchen gerecht
zu werden und eine qualitativ hochwertige
Lehramtsausbildung zu gewährleisten. Für den
seit November 2011 verkürzt stattfindenden
Vorbereitungsdienst kann hiervon bisher keine
Rede sein – für LehramtsanwärterInnen wie für
AusbilderInnen kommt es zu Verwerfungen,
die inakzeptabel und nicht zu verantworten
sind.
Unübersichtlichkeiten im Studium
Die meisten Hochschulen schreiben erst
seit dem Wintersemester 2011/2012 in die
neuen lehramtsbezogenen Bachelorstudien-
gänge ein, sodass bisher noch keine umfas-
senden Erfahrungen vorliegen. Hinsichtlich
der Studienmodalitäten lassen sich aber ge-
wisse Unübersichtlichkeiten feststellen, die
auch in dezentralen Akkreditierungsverfahren
begründet liegen dürften.
Eine Bestandsaufnahme beispielsweise der
Konzepte zur Gewährleistung von Überschnei-
dungsfreiheit, zu Auslandsaufenthalten und
auch zu lehramtsspezifischen Bestandteilen
der Bildungswissenschaften ist erforderlich.
Dadurch ließen sich Unverhältnismäßigkeiten
in den Unterschieden zwischen den Hochschu-
len identifizieren. Darüber hinaus weist die
GEW erneut darauf hin, dass es keine Zulas-
sungsbeschränkungen bei lehramtsbezogenen
Masterstudiengängen geben darf. Zudem
kann die Zielsetzung des Praxissemesters nur
erreicht werden, wenn alle an der Umsetzung
Beteiligten adäquat eingebunden werden und
die spezifische (Ausbildungs-)Situation der Stu-
dierenden berücksichtigt wird.
Verwerfungen im Vorbereitungsdienst
Die Reform des Vorbereitungsdienstes um-
fasst neben der Verkürzung an sich und der Ver-
schiebung der Einstellungstermine auch eine
„Intensivierung der Ausbildung“. Als inhaltliche
Kernelemente sind die personenorientierte Aus-
richtung sowie die handlungsfeldorientierte
Kompetenzentwicklung festgehalten.
Die GEW anerkennt das Potenzial, das prin-
zipiell in der Neujustierung der inhaltlichen
Ausrichtung zu sehen ist. Das Wirksamwerden
darf allerdings nicht von zufälligen Konstella-
tionen abhängen, sondern muss systematisch
gewährleistet sein. Mit Blick auf die Ausgestal-
tung des reformierten Vorbereitungsdienstes
bleibt zurzeit aber vor allem festzustellen, dass
Fotos: istockphoto.com
Klassenraum statt Hörsaal: Die Reform der Lehramtsausbildung schließt ein Praxissemester mit ein.
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