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nds 7/8-2013
z u m S c h u l r e c h t
W i s s e n s w e r t e s
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p us
Entwurf der Verordnung
Mindestgrößen von Förderschulen
Das Kabinett hat Anfang Juli einen neuen Entwurf der Verordnung
über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke
gebilligt. Er ersetzt den Entwurf von September 2012 und soll mit der
Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes erlassen werden.
Der neue Entwurf beinhaltet einige Veränderungen: So wurde offenbar
den Einwänden der Landschaftsverbände als Schulträger entsprochen.
Die Absicht, die Schließung von Förderschulen (vor allem mit dem Förder-
schwerpunkt Lernen) deutlich zu beschleunigen, ist jedoch unverändert.
Die Verordnung dient faktisch allein diesem Zweck.
Papier des Schulministeriums
Beschulung von Zuwandererkindern
Es ist ein Dokument der Hilflosigkeit – und das kann man den
AutorInnen noch nicht einmal vorwerfen. Das MSW beschreibt die
Unterstützungsmöglichkeiten bei der Beschulung von Kindern und
Jugendlichen, die aufgrund von Armutsmigration in NRW leben.
Information des Schulministeriums
Änderung des Erlasses zur Beratungstätigkeit geplant
Das Schulministerium informiert über die geplante Änderung des
Erlasses zur Beratungstätigkeit von LehrerInnen in der Schule: „Eine
Neufassung (...) ist erforderlich, weil sich Problemkonstellationen und
Aufgabenwahrnehmung von Beratung in der Schule verändert haben
und weil die Beratung in psychosozialen Problem- und Notlagen klarer
als bisher von anderen Beratungsanlässen, aber auch von der Wahr-
nehmung spezifischer Aufgaben (z. B. Inklusion, Übergänge in der
Bildungsbiographie) abgegrenzt werden muss, auch zum Schutz der
Lehrkräfte und der Beratungslehrkräfte.“ Das MSW plant eine „Entla-
stung“ aus dem sogenannten Kollegiumstopf. Ein Unding!
Bericht des Schulministeriums
MSW zum Unterrichtsmaterial „Türkçe ve Türk Kültürü“
Das Schulministerium legt dem Schulausschuss des Landtags einen
Bericht „Nutzung von türkischen Schulbüchern in Nordrhein-Westfalen,
die durch das türkische Konsulat in Düsseldorf zur Verfügung gestellt
werden“ vor. Das Fazit weicht von dem der GEW ab, die Distanzierung ist
aber deutlich: „Ziel der Unterrichtsgestaltung muss auch im herkunfts-
sprachlichen Unterricht sein, (...) den Grundsatz des Beutelsbacher Kon-
senses (Überwältigungsverbot, Kontroversität und Schülerorientierung)
grundsätzlich zu beachten. Die Lehrkräfte werden über die Schulaufsicht
noch einmal explizit darauf hingewiesen, dass – falls die Absicht der
Verwendung im Unterricht besteht – das Lernmaterial des türkischen
Ministeriums für nationale Erziehung nur für den punktuellen unterricht-
lichen Einsatz geeignet ist. Zusätzlich muss es auch dann durch weitere
Lernmittel ergänzt werden, die Schülerinnen und Schüler darin unterstüt-
zen, eine thematische Multiperspektivität herzustellen.“
Anfrage der Piratenpartei und Antwort des Schulministeriums
Der Wahnsinn Bekenntnisgrundschulen
Die Piratenpartei fragt zu Bekenntnisgrundschulen, das MSW ant-
wortet. Bekenntnisgrundschulen gibt es demnach in 280 Kommunen.
In 75 Kommunen gibt es ausschließlich Bekenntnisgrundschulen. In
der Regel sind es katholische Grundschulen; es gibt jedoch auch Kom-
munen, in denen sich evangelische und katholische Grundschulen den
Markt teilen.
Große Anfrage der CDU und Antwort der Landesregierung
Sprachstandsfeststellung und Sprachstandsförderung
Die Landesregierung antwortet auf eine Große Anfrage der CDU
zu „Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung im Elementar- und
Primarbereich sowie im Übergang zu weiterführenden Schulen in
Nordrhein-Westfalen“. Es geht um die Teilnahme an und den Erfolg
von Sprachstandserhebungen und -förderung. Dabei werden alle Fest-
stellungsverfahren in Kita und Schule ausgewertet. In ihrer Antwort
geht die Landesregierung auch auf die anhaltende Kritik an der Sprach-
standserhebung Delfin 4 ein und stellt als problematisch heraus, dass
Sprachstandsfeststellung und -förderung nicht in einer Hand seien.
Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten und Antwort der Landesregierung
Berufskolleg? Wie Eckkneipe!
Die Landesregierung beantwortet eine Kleine Anfrage des CDU-
Abgeordneten Thomas Sternberg und stellt dar, wie sich das Nichtrau-
cherschutzgesetz auf Berufskollegs auswirkt – nämlich genauso wie bei
der kleinen Eckkneipe. Rauchverbot ist Rauchverbot – auch dann, wenn
es sich um volljährige SchülerInnen an Berufskollegs handelt.
Stellungnahme der GEW NRW
Friedensbewegung? Die Schule entscheidet!
Wie definieren und legitimieren sich VertreterInnen einer Organisati-
on der Friedensbewegung? Das Land macht dazu keine Vorgaben. Die
Schulen entscheiden unter Berücksichtigung eigenverantwortlich, wel-
che Organisationen sie im Rahmen der Friedenserziehung beteiligen.
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