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nds 7/8-2013
Ute Lorenz
Referentin für Angestellten-
und Beamtenrecht, Tarifrecht
und Mitbestimmung der
GEW NRW
VertreterInnen des Schulministeriums
NRW informierten zunächst über die recht-
lichen Auswirkungen auf die Beschäftigten
bei Schulschließungen oder Schulneugrün-
dungen. Dabei wurden Kernelemente der
Leitlinien für Personalmaßnahmen bei schul-
organisatorischen Veränderungen erläutert,
die derzeit noch in der Absprache mit den
Hauptpersonalräten stehen.
Einheitliche Leitlinien
Die Eckpunkte der neuen Leitlinien sind:
u
frühzeitige Information über angedachte
Personalrätekonferenz: Schulschließungen und Schulneugründungen
Was passiert mit dem Personal?
Mehr als 60 Personalräte tagten am 27. Juni 2013 in Velbert bei der GEW-
Personalrätekonferenz zum Thema „Aufgaben der Personalräte an Hauptschu-
len, Realschulen, Gesamtschulen und Förderschulen bei Schulgründungen und
Schulschließungen“. Im Fokus standen dabei neue Leitlinien und die aktuell
geltende Rechtslage.
Maßnahmen mit ihren Auswirkungen auf den
Prozess und Erläuterung des Stufenplans
u
notwendige Maßnahmen zur Qualitäts-
sicherung bei kleiner werdenden Systemen
(Absicherung des Unterrichtsbedarfs, Schullei-
tungsentlastung, Neueinstellungen)
u
Versetzungsmöglichkeiten einzelner Grup-
pen (Schulleitungen, A 13-Lehrkräfte, Sozial-
arbeitskräfte, Lehrkräfte für den herkunfts-
sprachlichen Unterricht)
u
Beteiligung der Personalräte bei der Umset-
zung der Leitlinien in den Bezirksregierungen
und die Einflussnahme des Ministeriums
(TV-L) wird es höchstwahrscheinlich Probleme
bei der Anerkennung der berücksichtigungs-
fähigen Zeiten geben. Dies zeigt bereits die
Rechtsprechung aus anderen Ländern mit
ähnlichen Neuregelungen im Besoldungs-
recht. So erläutert beispielsweise das Ver-
waltungsgericht Augsburg in seinem Urteil
vom 12. Juli 2012 zu der ähnlichen besol-
dungsrechtlichen Regelung in Bayern: „Der
Einstiegs-
alter
Stufe/
Dienstalter
Altes
Besoldungsgesetz
Neues
Besoldungsgesetz
Gewinn/Verlust
pro Monat
25
3
2.906,78 Euro
3.053,88 Euro
147,10 Euro
27
4
3.053,88 Euro
3.053,88 Euro
0,00 Euro
28
4
3.053,88 Euro
3.053,88 Euro
0,00 Euro
29
5
3.200,97 Euro
3.053,88 Euro
–147,09 Euro
30
5
3.200,97 Euro
3.053,88 Euro
–145,09 Euro
Einstiegs-
alter
Stufe/
Dienstalter
Altes
Besoldungsgesetz
Neues
Besoldungsgesetz
Gewinn/Verlust
25
3
3.234,59 Euro
3.549,14 Euro
314,55 Euro
29
5
3.549,14 Euro
3.549,14 Euro
0,00 Euro
30
5
3.549,14 Euro
3.549,14 Euro
0,00 Euro
31
5
3.549,14 Euro
3.549,14 Euro
0,00 Euro
32
6
3.706,40 Euro
3.549,14 Euro
–157,26 Euro
Grundschule 28,94
Hauptschule 29,43
Gymnasium 29,13
Förderschule 29,51
Berufskolleg 30,96
Durchschnittliches
Einstiegsalter
A12
Einst. 2012
A13
Durchschnittliches
Einstiegsalter
Im Vergleich: alte und neue Grundgehaltstabelle für die Besoldungsgruppen A12 und A13 (nach BesG)
Begriff der Förderlichkeit im Sinn von Artikel
31 Absatz 2 Satz 1 Bayerisches Besoldungs-
gesetz ist weit auszulegen. Als förderliche
Zeiten kommen insbesondere Tätigkeiten in
Betracht, die mit den Anforderungsprofilen
möglicher Tätigkeiten der betreffenden Qua-
lifikationsebene in sachlichem Zusammen-
hang stehen oder durch die Kenntnisse, Fer-
tigkeiten und Erfahrungen erworben wurden,
Die GEW begrüßt einheitliche Leitlinien für
die schwierigen Umsetzungen dieser Maßnah-
men vor Ort und wird den Prozess zusammen
mit den Personalräten intensiv begleiten.
Eine ordnungsgemäße Beteiligung der Perso-
nalräte muss so rechtzeitig erfolgen, dass es
möglich ist, in diesen Veränderungsprozess
noch eingreifen zu können.
Mitbestimmung nach dem neuen Perso-
nalvertretungsrecht in NRW heißt prozess-
begleitend mitzuwirken. Dies bedeutet, dass
nicht erst die Schulen geschlossen werden
und dann mit den Personalräten gesprochen
wird. Sondern vielmehr, dass lange vor der
Genehmigung der Schulträger sich mit allen
Beteiligten über das neue schulorganisato-
rische Konzept abstimmen sollte. Nur so kann
gewährleistet werden, dass die Beschäftigten
auch in dem Veränderungsprozess nicht auf
der Strecke bleiben.
Ute Lorenz
die für die auszuübenden Tätigkeiten von
Nutzen oder Interesse sind.“
Ute Lorenz
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