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ARBeITSPLATZ
nds: Wann erfolgt die erste Zahlung nach
der Referendariatszeit?
Andrea Jakob:
DieReferendariatszeit endet
mit dem Abschluss der Ausbildung automa-
tisch. Erfolgt eine Weiterbeschäftigung, kann
die Zahlung von Bezügen durch uns erst wie-
der aufgenommenwerden, wenn die jeweilige
Dienststelle alle zahlungsrelevanten Unter-
lagen vollständig übergeben hat. Sie werden
dann in unser System eingegeben. Nach einer
Bearbeitungsdauer von durchschnittlich zehn
Werktagen versenden wir ein persönliches An-
schreiben, danachdauert es drei bis fünfWerk-
tage, bis die Zahlung auf demKonto eingeht.
WannwerdendieBezüge ausgezahlt?
Der ZeitpunktderAuszahlung istgesetzlich
beziehungsweise tarifvertraglich vorgeschrie-
ben: So erhalten verbeamtete Lehrkräfte und
ReferendarInnen ihre Bezüge monatlich im
Voraus, Tarifbeschäftigtehingegenam letzten
Werktagdes abzurechnendenMonats. Bereits
bei pünktlicher Zahlungsaufnahme führt das
bei einem Wechsel vom Beamtenverhältnis
insAngestelltenverhältnis dazu, dass die Lehr-
kräfte zwei Monate ohne Gehaltszahlungen
überbrückenmüssen.
Warum können die Daten nicht täglich ins
Systemdes LBV eingegebenwerden?
Für dieAuswertungundEingabe zahlungs-
relevanter Daten steht uns aus technischen
Gründen nur ein begrenztes Zeitfenster zur
Verfügung. Um beispielsweise eine Änderung
für den Monat September berücksichtigen zu
können, muss die Änderungsmitteilung in der
zweiten Augustwoche bearbeitet worden sein.
Darum ist es wichtig, dass wir vonÄnderungen
frühzeitig erfahren. Das gilt auch für Mittei-
lungen, dieunsüber dieDienststellenerreichen,
da auchdiese eineBearbeitungszeit benötigen.
Infos für neue Lehrkräfte undReferendarInnen
Fragen undAntworten zum LBV
Das Landesamt für BesoldungundVer-
sorgungnordrhein-Westfalen (LBV) ist
unteranderem füralleBezügederLehr-
kräfte und ReferendarInnen im Land
zuständig.WiedasAmtarbeitet,wann
die Zahlungen erfolgen und wie Lehr-
kräfte das LBV kontaktieren können,
darüber sprach Ute Lorenz, Referentin
für Beamtenrecht der GeW nRW, mit
SachbearbeiterinAndrea Jakob.
WelcheÄnderungenmüssen Lehrkräfteund
welche dieDienststelle dem LBVmitteilen?
Wichtige Änderungen der persönlichen
Verhältnisse teilt uns die Lehrkraft schriftlich
auf dem Postweg direktmit, wie zumBeispiel
Geburt eines Kindes, Heirat, Änderungen
der Anschrift oder der Bankverbindung. Der-
artige Änderungen können nicht telefonisch
oder elektronisch übermittelt werden. Die
entsprechenden Nachweise in Kopie sollten
immer beigefügt sein. Von den Dienststellen
werden uns alle tarif-, arbeits- und beamten-
rechtlichenÄnderungenmitgeteilt – darunter
Höher- oder Herabgruppierung, Festsetzung
der Erfahrungsstufe und Änderung der wö-
chentlichenArbeitszeit.
Warum ist das LBV telefonisch nur schwer
zu erreichen?
An einem normalen Arbeitstag erreichen
uns nahezu 7.000 Anrufe. Diese Zahl erhöht
sich noch einmal deutlich zu den Stoßzeiten
bei der Lehrereinstellung undWiederbeschäf-
tigung in denMonaten Februar, Mai, August
und November sowie zum Versandtermin der
Bezügemitteilungen. Aus diesen Gründen
kann es zu Wartezeiten kommen. Um unsere
Erreichbarkeit zu erhöhen, haben wir auf un-
serer Internetseite einKontaktformular einge-
richtet, das eine schnelle und unkomplizierte
Kontaktaufnahme zu den jeweiligen Sachbe-
arbeiterInnen ermöglicht.
Die Fragen für die nds stellteUte Lorenz.
Das LBV inZahlen
Zu den Hauptaufgaben des LBV gehören die Be-
rechnung und die Zahlung der Bezüge für Beam-
tInnen und Tarifbeschäftigte. Neben der Zahlung
der Versorgungsbezüge für die Ruhestandsbeam-
tInnen bearbeitet das LBV auch deren Beihilfean-
träge. Darüber hinaus werden Auskünfte erteilt
über Versorgungsanwartschaften an Familienge-
richte und als Familienkasse ist das LBV für die
Zahlung des Kindergeldes an die Bediensteten
des Landes NRW zuständig.
MitarbeiterInnenundKundInnen
Rund 940 KollegInnen betreuen 278.000 Beam-
tInnen, 184.000 Tarifbeschäftigte und 181.000
VersorgungsempfängerInnen. Im Jahr 2013 wur-
den für rund 214.000 Beihilfeberechtigte 1,1
Millionen Beihilfeanträge bearbeitet. Im Bereich
der Kindergeldkassewerdenüber 200.000Kinder
betreut. Darüber hinaus steht das LBV mit 700
Dienststellenundüber 6.200 Schulen inKontakt.
Momentanwerden circa38.000 tarifbeschäftigte
und 160.000 verbeamtete LehrerInnen sowie
105.000 Lehrkräfte im Ruhestand betreut. Im
Jahr 2013wurden für rund6.400 LehrerInnendie
Versorgungsbezüge festgesetzt – das entspricht
über zwei Drittel aller Versorgungsfestsetzungen.
TausendeBriefe,MillionenAnrufe
Täglich erreichendas LBV rund8.500Posteingän-
ge in Papierform, demgegenüber stehen 7.000
Postausgänge. Im Jahr 2013 erreichten das LBV
1,67 Millionen Anrufe. Jährlich werden etwa 4,8
MillionenDatenänderungen bearbeitet.
Wolfgang Pohl, Zentral-Abteilungsleiter
Kontakt zum LBV
Dienstgebäude
Johannstraße 35, 40476Düsseldorf
ServiceCenter für telefonischeAnfragen
in den Sprechzeitenmontags bis freitags
7.00–16.00Uhr
Für denBereichBesoldung
0211-602303
Für denBereich Entgelte
0211-602304
Für denBereichVersorgung
0211-602305
Für denBereichBeihilfe
0211-602306
Für denBereichKindergeld
0211-602307
Online-Kontaktformular
Auf der Internetseite sind zudem
FAQs, aktuelle Informationen
undMerkblätter
veröffentlicht.
Andrea Jakob, LBV-Sachbearbeiterin
Foto: LBV-Öffentlichkeitsarbeit