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nds 8-2014
d Beamte rund um den Arbe i tsplatz
Die
Wissensecke
Schwerbehindertenvertretung
ImHerbstwählengehen!
NebendemPersonalrat sorgt die Schwerbehindertenvertretung
(SBV) dafür, dass die Belange von schwerbehinderten Beschäf-
tigten bei allen betrieblichen Entscheidungen gehört und ihre
Rechte gewahrtwerden. ImHerbst 2014wirdwieder gewählt!
Die SBV wird einbezogen bei der Ausgestaltung von Arbeits-
plätzen, Arbeitszeiten und Überstunden. Auch bei Einstellungen,
EingruppierungenundKündigungen von schwerbehindertenMen-
schenmuss sie angehört werden. Außerdem steht die SBV denBe-
schäftigten beratend und helfend zur Seite, zumBeispiel wenn sie
einenAntrag auf Anerkennung einer Behinderung stellen.
Das Engagement der SBV ist gesetzlichabgesichert. Ebensowie
der Personalrat unterliegt sieeinembesonderenKündigungsschutz
und ist für die Erledigung ihrer Aufgaben von der Arbeitszeit frei-
gestellt.
DieWahlender Schwerbehindertenvertretungen
Vom 1. Oktober bis Ende November 2014wird die SBV auf vier
Jahre gewählt. Wahlberechtigt sind schwerbehinderte oder ihnen
gleichgestellte Beschäftigte – egal ob sie verbeamtet oder ange-
stellt sind, inVoll- oder Teilzeit tätig, Lehrkräfteoder pädagogische
MitarbeiterInnen.
Im Schulbereich wird die SBV getrennt nach den sieben Schul-
formen gewählt. Im Bereich der Haupt-, Förder- und Grundschu-
len werden sie dreistufig gewählt: auf Ebene der Schulämter, auf
Ebene der Bezirksregierung und auf Ebene des Schulministeriums.
In allen anderen Schulformenwird zweistufig gewählt: die Bezirks-
vertretungen und die Hauptschwerbehindertenvertretung beim
Schulministerium.
Die Stufenvertretungenwerden jeweils nicht von allenWahlbe-
rechtigten, sondern von den gewählten Mitgliedern der SBV ge-
wählt. Eine zusätzliche SBV an den Schulenwird nicht gewählt.
WählenundMitbestimmung stärken!
Die GEW setzt sich für starke Interessenvertretungen in den Be-
trieben ein und unterstützt die SBV-Wahlen. Die KollegInnen ver-
handeln mit der Politik, um die Rechte der SBV weiter zu stärken
und ihre zeitlichenundpersönlichenRessourcenauszubauen. GEW
und DGB rufen auf: Beteiligt euch an den Wahlen der SBV – als
WählerInnen oder KandidatInnen – und stärkt so die innerbetrieb-
licheDemokratie!
Ute Lorenz
Ausführliche Infos der Hauptschwerbehindertenvertretung:
Das neueRentenpaket
DiewichtigstenÄnderungen imÜberblick
Seit 1. Juli 2014 ist das sogenannte Rentenpaket in Kraft. Das „Ge-
setz über die Leistungsverbesserungen der gesetzlichen Rentenver-
sicherung“ regelt die Rente für Tarifbeschäftigte. Was ist neu? Und
wie könnendieÄnderungen auf BeamtInnenübertragenwerden?
AbschlagsfreieRentemit 63
Wer 45 Jahre lang indie Rentenversicherung eingezahlt hat, ist nun
berechtigt, mit Vollendungdes 63. Lebensjahres ohneAbschläge indie
Renteeinzutreten.Diesgilt für alle1952oder früherGeborenen. Für die
Geburtsjahrgänge 1953 bis 1963 wird das Renteneintrittsalter schritt-
weise auf 65 angehoben. Unschädlich sind kurze Unterbrechungen
durch Arbeitslosigkeit, Kindererziehungs- oder versicherte Pflegezeiten.
Schul- und Studienzeitenwerden nicht berücksichtigt.
HöhereMütterrente
Mütter, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben, erhalten
einen zusätzlichenEntgeltpunkt jeKind. InNRWbedeutetdaseinenBrutto-
pauschalbetrag von 28,61 Euro zusätzlich zur Rente. Wer noch nicht in
Rente ist, bekommt ein Jahr Kindererziehungszeit gutgeschrieben.
Verbesserungenbei der Erwerbsminderungsrente
Für diejenigen, die ab dem 1. Juli 2014 in Erwerbsminderungsrente
gehen, wird die Zurechnungszeit von 60 auf 62 Jahre verlängert. Sie
werden damit so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen Durch-
schnittseinkommen zwei Jahre länger gearbeitet.
AngepasstesReha-Budget
Rückwirkend zum 1. Januar 2014werden die Leistungen der gesetz-
lichen Krankenversicherung zur medizinischen und beruflichen Reha-
bilitation zunächst um rund 100 Millionen Euro erhöht, bis zum Jahr
2017 auf bis zu 233 Millionen Euro. Danach werden die Leistungen
schrittweise wieder abgebaut, da die geburtenstarken Jahrgänge nach
und nach inRente gehen.
Übertragungsmöglichkeiten für BeamtInnen
UmdieRegelungenauf BeamtInnen zuübertragen, fordert derDGB:
Die Übergangsregelung für einen abschlagsfreien Eintritt in den
Ruhestand nach 45 Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit muss in das
Landesbeamtengesetz eingefügt werden.
Die Zurechnungszeit bei Dienstunfähigkeit muss auf das vollendete
62. Lebensjahr statt auf das 60. Lebensjahr bezogenwerden.
Die Erziehungsleistung von Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren
wurden, muss im Kindererziehungszuschlag anerkannt werden.
AkademikerInnen, insbesondereLehrerInnenundProfessorInnen,wer-
den die neuen Regelungen weniger zugute kommen, denn sie können
die geforderten 45 Jahre schwerlich erreichen. In diesem Zusammen-
hang fordert die GEW schon lange die Abschaffung der Sonderalters-
grenze für Lehrkräfte, die bei 67 Jahren „plus x“ liegt und abhängig ist
vom Ende des Schulhalbjahres. EineGleichbehandlungmit den übrigen
BeamtInnen ist hier nicht gewährleistet. Die Einstellungspraxis im lau-
fendenSchuljahr ermöglicht auch für BeamtInneneinenPensionseintritt
mit dem Erreichen der Altersgrenze.
Ute Lorenz
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