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nds 6/7-2016
LABG-Novellierung im Landtagbeschlossen
Gelegenheit verpasst
Mit der Verabschiedung der Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes (LABG)
durchden LandtagNRW kam am20. April 2016 eingut dreijähriger Prozess zu
einem vorläufigen Abschluss, der 2013 mit einer Evaluation zu Entwicklungs-
stand und Qualität der LehrerInnenausbildung begonnen hatte. Das Resümee
hinsichtlichder beschlossenenundder nicht vorgenommenenÄnderungen fällt
gemischt aus. Es überwiegt die Enttäuschung.
Seit demGesetzesentwurf Ende September
2015war mehr als ein halbes Jahr vergangen
und in über 40 Stellungnahmen und einer
sechsstündigenExpertInnenanhörungwareine
VielzahlanMängelnundNachsteuerungsbedar-
fen aufgezeigt worden. Resultat? Vier kleinere
Präzisierungen an einemGesetzesentwurf, der
einigesnurhalbundmanchesgarnichtanging.
Mit „fragwürdig“ ist eine solcheZeitverschwen-
dung sehrmoderat bewertet.
DieÄnderungdesLABGumfasst inVerbindung
mit Änderungen der Lehramtszugangsverord-
nungundderOrdnungdesVorbereitungsdienstes
neben kleineren Nachjustierungen und Flexi-
bilisierungen insbesondere folgendeAspekte:
◆◆
Verlängerung der Auslauffristen des Staats-
examensstudiengangs
◆◆
Zusammenführungdesbishereigenständigen
EignungspraktikumsmitdemOrientierungs-
praktikum
◆◆
Profilierung des Berufsfeldpraktikums als
außerschulisches Praktikum
◆◆
Modifizierung der Sprachanforderungen
◆◆
Festlegung eines Mindeststudienvolumens
für die Behandlung inklusionsorientierter
MischaMeier
Leiter des Referats D (Aus-, Fort- und
Weiterbildung) der GEWNRW
Fragestellungen durch die Fächer und Im-
plementierung einer sonderpädagogischen
Basisqualifizierung in das Studium der Bil-
dungswissenschaften
◆◆
Fixierung der Ausbildungsdauer des Vorbe-
reitungsdienstes auf 18Monate
◆◆
inhaltliche Weiterentwicklung des Vorbe-
reitungsdienstes mit Blick auf die Themen
MedienkompetenzundUmgangmitVielfalt
◆◆
Neuregelung der Berechnung der Anrech-
nungsstunden für dieAusbildung imVorbe-
reitungsdienst
Unter Beobachtung
Die Verlängerung der Auslauffristen des
Staatsexamensstudiengangs fällt bedeutend
kürzer aus als gefordert und als erforderlich.
Hochschulen und Landesprüfungsamt sind
nun in der Verantwortung, ihre Studierenden
hinsichtlichStudien- undPrüfungsorganisation
so zuunterstützen, dass ihnendieErsteStaats-
prüfung ermöglichtwird. Hierzugehörenauch
verlässlicheund kalkulierbareModalitäten zur
Anwendung der Härtefallregelung.
DieKonkretisierungder Integrationder Inklu-
sionsorientierung indas Lehramtsstudiumund
derenFokussierung imVorbereitungsdienst sind
wichtigeSchritte,umangehendeLehrerInnenauf
dieAnforderungen in einer Schule der Vielfalt
vorzubereiten. Es ist gut, dass eine Evaluation
der Umsetzung in den Hochschulen bereits
für 2018 angekündigt ist. Darüber hinaus ist
hinsichtlichder inhaltlichenAusgestaltungdie
AbstimmungzwischenersterundzweiterPhase
erforderlich.
Weiterhin nicht nachvollziehbar bleibt,
dass es zu keinenKorrekturen an den Fehlent-
wicklungen und Verwerfungen des verkürzten
Vorbereitungsdienstes kommt. DieRahmenbe-
dingungen stehendamit inweitenTeileneiner
qualitativhochwertigenAusbildungangehender
LehrerInnen entgegen. Zu befürchten ist, dass
die neuen Berechnungsmodalitäten der An-
rechnungsstunden zuweiterenVerschärfungen
führenunddass Schulenwie auchdie Zentren
für schulpraktische Lehrerausbildung darüber
hinaus vor kaum lösbare organisatorische He-
rausforderungen gestellt werden. Sobald die
erstenkonkretenBerechnungenvorliegen,wird
zu entscheiden sein, wie gegen Verschlechte-
rungen vorgegangenwerden kann.
Zukunftsforum LehrerInnenbildung
Vieles bleibt unklar. Vieles bleibt unbefrie-
digend. Der Gewerkschaftstag 2016 der GEW
NRW hat daher beschlossen, ein Zukunftsfo-
rum LehrerInnenbildung NRW einzurichten –
in Anknüpfung an das Zukunftsforum auf
GEW-Bundesebene. Das Zukunftsforum soll
die Lehramtsausbildung in NRW insgesamt
in den Blick nehmen, grundlegende gewerk-
schaftlichePositionenderBildungsgewerkschaft
konkretisierensowiepolitischeForderungenund
Handlungsstrategienentwickeln. EinRahmen,
indemauch jeneAspekteaufgegriffenwerden,
die imaktuellenReformprozessunberücksichtigt
geblieben sind. Denn nach der Reform ist vor
der Reform.
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GEWNRW zum Praxissemester
Evaluationgeplant
Als Ergänzung zur landesweitenEvaluation, deren
Ergebnisse und Empfehlungen für den Sommer
2016 angekündigt sind, hat der Gewerkschafts-
tag der GEW NRW im April 2016 eine eigene
Evaluation des Praxissemesters beschlossen. Da-
bei kann die Bildungsgewerkschaft ihre Stärke
nutzen, nämlich die verschiedenen beteiligten
Personengruppen zu einem kritischen und kon-
struktiven Dialog an einen Tisch zu bringen und
gemeinsam Vorschläge zur inhaltlichen und or-
ganisatorischenWeiterentwicklung zu erarbeiten.
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