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INFOTHEK
Wi ssenswer tes für Angeste l l te un
Beihilfe
NeueRegelungen seit Januar 2016
Neben einigen redaktionellen Änderungen wurden die seit Januar
2016geltendenRegelungendes Pflegestärkungsgesetzes II auf das
BeihilferechtNRWübertragen.WassinddiewichtigstenNeuerungen?
Kostendämpfungspauschale
Seit dem 1. Januar 2016 ist für den Abzug der Kostendämpfungs-
pauschalenichtmehrderZeitpunktderBehandlung, sondernderZeitpunkt
der Rechnungsstellung maßgebend. Für Aufwendungen, die noch bis
Ende2015entstanden sind, aber erst2016berechnetwurden, gilt noch
diealteRegelung zurKostendämpfungspauschale.AuchAufwendungen
fürVorsorgeuntersuchungenunterliegennachderneuenRegelungeiner
Minderung durch die Kostendämpfungspauschale (§12aBVO).
AufwendungenPflegeundPalliativversorgung
Der beihilfefähige Stundenlohn für den Einsatz einer Familien- und
Hauspflegekraft wird von 8,- auf 9,- Euro angehoben, der Tageshöchst-
satz steigt von 64,- auf 72,- Euro. Aufwendungen wie (teil-)stationäre
Hospizunterbringung für die ersten neunMonate, (teil-)stationäre Kin-
derhospizunterbringung für die ersten 18 Monate sowie pflegerische
Aufwendungeneiner ambulantenPalliativversorgung sindohneAbzug
der Selbstbehalte für die Inanspruchnahme vonWahlleistungen – etwa
einer gesonderten Unterbringung in einem Zweibettzimmer – wie bei
einer stationären Krankenhausbehandlung beihilfefähig. Zudem wird
einZuschuss zurUnterbringung eines Elternteils oder vonGeschwistern
inHöhe von insgesamt 80,- Euro gewährt, wenn zum Beispiel ein Kind
bis zur Vollendungdes 14. Lebensjahres in einemHospiz untergebracht
wurde.DieanteiligePflegepauschalebeiVerhinderungs-beziehungsweise
KurzzeitpflegewirdkünftigwährenddesgesamtenAnspruchszeitraums
als beihilfefähig anerkannt. Bei der Verhinderungspflege werden also
sechs statt bisher vierWochenanerkannt, bei der Kurzzeitpflege sind es
künftig acht statt vierWochen.
Zahnimplantate
Die Kostenerstattung erfolgt im Regelfall für höchstens zehn Im-
plantate. Jedes Implantat ist pauschal bis zu1.000,- Eurobeihilfefähig.
Vorhandene Implantate, zudenenBeihilfe gewährt wurde, sind auf die
Höchstzahlanzurechnen.MitdiesemPauschalbetragsindsämtlicheaufdas
ImplantatbezogenenKostender zahnärztlichenundkieferchirurgischen
Behandlung abgegolten, unter anderem die Anästhesie, Provisorien,
Bohrer, Knochenersatzmaterial, RöntgenundComputertomografie. Die
Aufwendungen fürdieSuprakonstruktion–das istderaufdem Implantat
befestigteZahnersatz, alsoetwaeineKroneoderBrücke– sindnebender
Pauschale zuberechnen. Reparaturen sindbis zu400,- Euro je Implantat
beihilfefähig.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit bei größeren Kiefer- und
Gesichtsdefekten auchmehr als zehn Implantate abzurechnen. Voraus-
setzung ist dabei weiterhin die Vorlage eines Kostenvoranschlags bei
der Beihilfestelle. Mit der Behandlung kann erst nach der schriftlichen
Voranerkennung durch die Beihilfestelle begonnenwerden.
Ute Lorenz
Mehr Infos imOnline-Archivunterdms.gew-nrw.de(Webcode:234927).
Dienstrechtsreformbeschlossen
Nur kleineÄnderungen
Die Regierungsfraktionen haben vor dem Gesetzesbeschluss noch
Änderungen indasGesetzgebungsverfahren zurDienstrechtsreform
eingebracht.
WelcheÄnderungen sind vorgesehen?
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Die Eingangsämter A3 undA4werden abgeschafft.
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Mit einer Jubiläumszuwendung soll BeamtInnenwiederdieverdiente
Anerkennung für ihren geleistetenDienst zu teil werden.
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DieVerjährungsfristenderAnsprüchevonDienstherrenundBeamtInnen
bleibengleichundwerdennicht zulastenderBeamtInnenausgedehnt.
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DieGefahrenzulage fürBeschäftigtewird landesweitangeglichen.Der
Bestandsschutzbleibt gewahrt undniemandwird schlechter gestellt.
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Die Landeregierung soll untergesetzlich mit Übergangsregelungen
bis zur Einführung der Versorgungsauskunft die Informations- und
Beratungsangebote für Beschäftigte verbessern. Im Zuge der Haus-
haltsberatungen 2017 soll dem Landtag vorgestellt werden, wie die
elektronischePersonalaktedurch zusätzlicheRessourcenbeschleunigt
eingeführt werden kann.
Gewerkschaften sehenweiterenVerbesserungsbedarf
Mit der Verbesserungder Frauenförderung, der besserenVereinbarkeit
von Familie undBeruf undder Pensionswirksamkeit der Gefahrenzulagen
sind die Landtagsfraktionen den Forderungen der Gewerkschaften nach-
gekommen. „Wer für das Land arbeitet, muss von seiner Besoldung leben
können. Die Abschaffung der prekären Besoldungsgruppen A3 und A4
trägt hierzu bei. Außerdem folgt sie der Rechtsprechung, dass öffentlich
Bedienstete nicht gezwungen sein dürfen, SozialleistungenwegenArmut
zu beanspruchen“, so der DGB-Landesvorsitzende Andreas Meyer-Lauber.
Die GEWNRW vermisst die Umsetzung ihrer Forderungen nach gleicher,
schulformunabhängiger BezahlungnachA13Z sowie inHinblickauf den
Ruhestandseintritt dieGleichstellung von Lehrkräftenmit anderenBeam-
tInnen. Eine ausführlicheDarstellung folgt.
Ute Lorenz/DGBNRW
Mehr Infos imOnline-Archivunterdms.gew-nrw.de(Webcode:234942).
Befristung inder Hochschule
RechtsmissbräuchlicheKettenbefristung
Auch Kettenbefristungen imWissenschaftsbereich können rechts-
missbräuchlich sein und zu einer Entfristung führen. Wissenschaftliche
MitarbeiterInnendürfennichtdauerhaftmitDrittmittelnbefristetwerden,
urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 8. Juni 2016. Das Urteil
könnte daher zumehr festen Stellen führen. 22 Jahre langwar die Klä-
gerinanderUni Leipzigbefristetbeschäftigt: in fünfVerträgenwährend
ihrer Promotion undHabilitation, danach inVerträgen als Beamtin auf
Zeitund schließlich inmehrerenFristverträgenaufgrundvonDrittmittel-
finanzierung. Zwar hat das BAG die Sache zurückverwiesen, aus Sicht
der GEWNRW ist das Urteil dennoch ein Etappensieg.
Ute Lorenz
Mehr Infos imOnline-Archivunterdms.gew-nrw.de(Webcode:234981).