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INFOTHEK
Aufnahmeregelungen an Bekenntnisschulen
DieLandesregierungäußert sich zumBeschlussdesOberverwaltungs-
gerichts (OVG) Münster vom 21. März 2016, nach dem bekenntnisan-
gehörige Kinder an öffentlichen Bekenntnisschulen einen vorrangigen
Aufnahmeanspruchhaben: „ImBeschluss (...)heißt es, aneinerBekennt-
nisschule mit Anmeldeüberhang müsse die Schulleiterin den Aufnah-
meantrag eines formell bekenntnisangehörigen Kindes vorrangig vor
denAnträgender nicht bekenntnisangehörigenKinder berücksichtigen.
(...) PrägendeMerkmale der Bekenntnisschule seien diematerielle und
formelleHomogenität. Der Vorrang der bekenntnisangehörigenKinder
gehöre zur formellenHomogenität. (...) DasMinisterium für Schule und
WeiterbildunghatdieBezirksregierungenam24.März2016gebeten,dafür
Sorgezu tragen,dassdieSchulleitungenvonBekenntnisgrundschulenmit
Anmeldeüberhang bei der Aufnahme vonKindern nach demBeschluss
des Oberverwaltungsgerichts Münster verfahren, soweit nicht über die
Aufnahme bereits entschieden ist. Die Landesregierung respektiert den
BeschlussdesOVGMünster, auchwennsiezumStellenwertder formellen
Homogenität in einer Bekenntnisschule moderner Prägung zu einer
anderen Rechtsansicht gekommen ist. Das Ministerium für Schule und
WeiterbildungwirdhierausunterBeteiligungderKirchendiegeeigneten
Schlussfolgerungen ziehen.“
Antwort auf KleineAnfrage
Webcode234988
QualitätsanalyseNRW
:
Landesbericht 2016
Einneuer Landesbericht derQualitätsanalyse (QA)war überfällig, der
bishereinzigestammtausdemJahr2009.Ursprünglichsollten imVergleich
mehrererBerichteEntwicklungenbetrachtetwerden.Dochder jetzt vorge-
legteBerichtbetont: „AndieserStelle istaufdie fehlendeVergleichbarkeit
der Ergebnisse sowohl mit den Ergebnissen im ersten Landesbericht der
QA2009 (MSW, 2009) als auch zwischenunterschiedlichenSchuljahren
generell hinzuweisen. (...)DieErgebnissedes Berichts 2009basierenauf
den Schulen, die im Schuljahr 2007/2008 von der QA besucht wurden.
DenAuswertungendesvorliegendenBerichtshingegen liegt eineandere
StichprobevonSchulen zugrunde, sodasskeineSchulentwicklungabgebil-
det werden kann. (...) Auch eine Interpretation der Daten im Sinne einer
Systementwicklung ist andieser Stellenicht ratsam, dadieSchulennicht
repräsentativ für das Schulsystem inNRW gezogenwurden (...).“
Landesbericht 2016der QualitätsanalyseNRW
Webcode 234920
Regelungen zu Pflichtstunden geändert
DieRegelung in§2zuwöchentlichenPflichtstundender LehrerInnen in
derVerordnungzu§93Absatz2Schulgesetz fürdasSchuljahr2016/2017
hat sich geändert: „Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden wird für
LehrerInnen an den in den Nummern 4 bis 9 genannten Schulformen
innerhalbeinesZeitraumesvondrei Schuljahren jeweils fürdrei Schulhalb-
jahre auf die volle Stundenzahl aufgerundet und für drei Schulhalbjahre
auf die volle Stundenzahl abgerundet.“ Der Ausgleichszeitraum wurde
verlängert. Beispiel: Bei 26,5 Pflichtstunden werden drei Jahre 27, drei
weitere Jahre 26 Stunden geleistet. Zusätzliche Leitungszeit wird zudem
auch für Förderschulenmit Teilstandorten zur Verfügung gestellt.
Verordnung zu§93Absatz 2 Schulgesetz
Webcode 234931
Aufwendungen für Inklusion am Berufskolleg
DerVerteilungsschlüssel des§1Absatz4desGesetzes zur Förderung
kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion wird um die
Schülerzahl der Berufskollegs ergänzt. 24Millionen Euro werden nach
den gleichen Kriterien wie bisher gezahlt. Sie entfallen statt bisher 25
MillionenEuroaufdasGemeinsameLernenanallgemeinbildendenSchu-
len. Auf denfinanziellenAusgleichder kommunalenAufwendungen für
die Inklusion anBerufskollegs entfallen nun jährlich eineMillion Euro.
Gesetzentwurf der Landesregierung
Webcode 234933
Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK)
DasSchulministeriumplantmitdemEntwurf zurÄnderungderAPO-BK
dieAufnahmedesSchulversuchsBeruflichesGymnasium fürGesundheit
indasRegelsystem.DGBNRWundGEWNRWbefürworten imGrundsatz
dieErweiterungdesAngebotsanBerufskollegs,weisenaberaufdiedafür
benötigten personellenRessourcen an den Schulen hin.
Stellungnahme vonGEWNRWundDGBNRW
Webcode 234962
Verordnung über den Bildungsgang und die Abitur-
prüfung in der gymnasialenOberstufe (APO-GOSt)
ImGesetz-undVerordnungsblatt istdieerneuteÄnderungderAPO-GOSt
veröffentlicht.GEWNRWundDGBNRWbefürwortendenEntwurf, daer
den Schulenmehr Gestaltungsspielräume gibt und SchülerInnen durch
die Aufwertung des Fachs Sport mehr Möglichkeiten zur individuellen
Schwerpunktsetzung erhalten.
ZweiteVerordnung zur Änderungder APO-GOSt
Webcode 234935
zum Schu l recht
Wi ssenswer tes
Geänderte Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sonderpädagische
Förderung (AO-SF, Berufskolleg)
DasSchulministeriumübermitteltdemSchulausschusseineBeschluss-
vorlage zur Novellierung der AO-SF. Thema ist die Einbeziehung des
Berufskollegs in das Gemeinsame Lernen.
Entwurf einer Verordnung zur Änderungder AO-SF
Webcode234968