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arbeitsplatz
GEW-Landestarifkommission konstituiert
Altersteilzeit auch für Angestellte
Der Tarifvertrag zur Altersteilzeit auf Bun-
desebene ist Ende 2009 ausgelaufen, da die
Tarifgemeinschaft der Länder sich weigerte,
ihn zu verlängern. Mit dem Tarifabschluss
2011 haben die Gewerkschaften erreicht, dass
auf Länderebene Tarifverträge zur Altersteil-
zeit mit den Gewerkschaften abgeschlossen
werden können. Seitdem gibt es entspre-
chende Regelungen aber nur in Sachsen und
Sachsen-Anhalt.
Auch die GEW NRW hatte bereits Ende
2012 versucht, mit dem AdL NRW einen Al-
tersteilzeittarifvertrag für angestellte Lehrkräf-
te zu verhandeln. Nach zwei Runden wurden
die Gespräche jedoch seitens des AdL NRW
ausgesetzt. Tatsache ist also: Für angestellte
Lehrkräfte gibt es seit Anfang 2010 in NRW
Die GEW fordert neben gleichem Gehalt einen Altersteilzeittarifvertrag für angestellte LehrerInnen. Für die Landes-
tarifkommission der GEW NRW ist das ein zentrales Thema im Jahr 2014.
Foto: J. Hentzelt
Die Altersteilzeitregelung für ange-
stellte LehrerInnen ist in diesem Jahr
eines der Topthemen für die Landes-
tarifkommission (LTK) der GEW NRW.
Auf ihrer konstituierenden Sitzung
am 28. Januar 2014 stellte sie die er-
sten Weichen, um die Gespräche mit
dem Arbeitgeberverband des Landes
Nord-rhein-Westfalen (AdL NRW) auf-
zunehmen.
Cetin Mogultay
Ausschuss für Tarifpolitik
der GEW NRW
keinen Tarifvertrag zur Altersteilzeit. Die Al-
tersteilzeit für beamtete Lehrkräfte ist inzwi-
schen zum zweiten Mal verlängert worden,
nun bis 2015. Zwar gelten danach für Beam-
tInnen wesentlich schlechtere Konditionen,
tarifbeschäftigte LehrerInnen gehen jedoch
weiterhin ganz leer aus.
Was will die GEW erreichen?
Die Landestarifkommission bekräftigt: Die
Altersteilzeit muss auch für Tarifbeschäftigte
als sozialverträgliche Möglichkeit für einen
gleitenden Übergang aus dem Erwerbsleben
in die Rente bestehen bleiben! Die guten Al-
tersteilzeitregelungen bis Ende 2009 haben
besonders bei LehrerInnen dazu beigetragen,
Berufsausstiege in die Frührente oder -pensi-
onierung zu vermeiden. Gleichzeitig ergaben
sich erhöhte Einstellungschancen für junge
LehrerInnen. Die Landestarifkommission emp-
fiehlt deshalb, auf Grundlage der 2009 ausge-
laufenen Regelungen die Gespräche mit dem
AdL NRW aufzunehmen. Altersteilzeit als In-
strument des Stellenabbaus im Lehrerbereich
lehnt die Landestarifkommission ab.
Wie geht es weiter?
Die derzeitige Altersteilzeitregelung für Be-
amtInnen ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben
Jürgen Hentzelt
Leitungsteam des Referats A
(Dienstrecht, Besoldung und
Vergütung) der GEW NRW
Das sind die Akteure
Die
Landestarifkommission der GEW NRW
spricht gegenüber dem
GEW-Landesvorstand
Empfehlungen zu Forderungen für die Tarif-
verhandlungen aus. Sie bewertet die Verhand-
lungsstände und -ergebnisse und beschließt
Empfehlungen an den Landesvorstand über
das weitere Vorgehen. In der Landestarifkom-
mission sind alle Schulformen und Beschäf-
tigtengruppen vertreten, deren Arbeitsverhält-
nis vom TV-L erfasst wird. Die 26 Delegierten
werden von den zuständigen GEW-Gremien
auf Landesebene entsandt.
Der
Arbeitgeberverband des Landes Nord-
rhein-Westfalen
(AdL NRW) ist eine Vereini-
gung von öffentlichen Arbeitgebern in NRW
und verhandelt bei Tarifverhandlungen im
Auftrag der Landesregierung. In dieser Funk-
tion ist er auch Mitglied der Tarifgemeinschaft
deutscher Länder (TdL).
nicht ohne Weiteres auf angestellte Lehrkräfte
übertragbar. Der Finanzminister hält einem
möglichen Altersteilzeittarifvertrag bereits die
Kostenneutralität und Schuldenbremse wie
ein Damoklesschwert vor – für das Land sol-
len keine zusätzlichen Kosten entstehen. Die-
ser Argumentation wird die GEW bei einem
Sondierungsgespräch am 19. Februar 2014
entgegentreten und alles versuchen, für die
angestellten Lehrkräfte einen möglichst guten
Tarifvertrag zur Altersteilzeit durchzusetzen.
Danach wird die Landestarifkommission bera-
ten und dem Landesvorstand weitere Schritte
empfehlen.
Cetin Mogultay, Jürgen Hentzelt
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