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nds 2-2013
Beamtinnen und Beamte haben bereits vielfältige Sparopfer erbracht
Die Beamtenbesoldung in Nordrhein-Westfalen ist stark durch Einsparungen der jeweiligen
Landesregierungen in den letzten Jahren geprägt. Dies ist deutlich abzulesen an den Abschlüssen
des Landeshaushaltes NRW der letzten Jahre bis einschließlich 2011.
Sofern die Regierung in NRW ihr Sanierungsprogramm beibehält, werden bei den Beamten
bis zum Jahre 2020 etwa 31,7 Milliarden Euro eingespart werden. Schon jetzt ist eine Sparsum-
me seit 2006 bis 2011 von 12,4 Milliarden Euro erreicht.
Bis 2007 gab es Kürzungen in Höhe von drei Millionen Euro zu Gunsten des Landes. 2007
hieß es: Das Weihnachtsgeld soll sozial gestaffelt werden und auf 50 bis 60 Prozent des Mo-
natseinkommens gekürzt werden. Das Urlaubsgeld fällt für alle Besoldungsgruppen komplett
weg. Die Maßnahmen sollten laut Landesregierung zunächst auf drei Jahre befris-tet sein. Die
Arbeitszeitverlängerung von 39 auf 41 Stunden (1 Pflichtstunde mehr) sollte gleichfalls befristet
sein, ist inzwischen aber entfristet worden. Beamte in NRW wurden auch 2012 am Sanierungs-
programm der Regierung beteiligt.
Das Sanierungsprogramm wurde 1998 beschlossen. Seitdem sind nach und nach Maßnahmen
zur Reduzierung der Personalkosten durchgesetzt worden. Allein die drei Nullrunden brachten der
nordrhein-westfälischen Regierung im Jahre 2011 ein Umschichtungspotenzial von 653 Millionen
Euro ein. Durch das gestrichene Urlaubsgeld konnten 65 Millionen und durch die Kürzungen beim
Weihnachtsgeld etwa 750 Millionen Euro eingespart werden. Auch die Arbeitszeitenverlängerung
trug mit rund 331 Millionen Euro und die Eigenbeteiligung bei den Arzt- und Arzneigebühren
nochmals etwa 100 Millionen Euro zum Sanierungsprogramm bei. Die Kürzung und der Wegfall be-
stimmter Zulagen, die Änderungen in der Beamtenbesoldung sowie bestimmte Beförderungssperren
brachten weitere 247 Millionen Euro eingespartes Haushaltsgeld. Ganze 36 Millionen Euro konnten
durch den Wegfall der Jubiläumsgelder seit 1999 bis 2011 aufgebracht werden. Beamte, die 25 Jahre
im Dienst waren, hatten 300 Euro Jubiläumsgeld und Beamte, die 40 Jahre aktiv im Dienst waren,
400 Euro erhalten. Dies fiel aber 1999 im Rahmen des Sparpaketes weg.
U.L
.
Bei der Besoldungsgruppe A13 gibt es
für 30-jährige BerufsanfängerInnen
beim
Grundgehalt keinen Unterschied. Beim Le-
bensverdienst sieht es etwas anders aus. Auf-
grund des Dienstalters verbleiben sie nicht 36
Monate in Stufe 5, sondern nur 23 Monate.
Hieraus ergibt ergibt sich dann beim Lebens-
verdienst nach der Neureglung ein um ca.
10.000 Euro niedriger Betrag.
Sek. I-Lehrkräfte benachteiligt
Bei einer Einstellung an einer Hauptschule
oder Realschule geht es beim Grundgehalt je-
doch für 30-jährige BerufseinsteigerInnen nicht
ohne Verluste. Nach der Neuregelung würden sie
nach A12 in der Erfahrungsstufe 4 ein Grund-
gehalt von ca. 3.024 Euro brutto erhalten.
Bei einer Eingruppierung nach dem Dienstalter
müssten sie jedoch in die Stufe 5 kommen,
Grundgehalt ca. 3.169 Euro. Die neue Regelung
bedeutet ein Minus von 145,66 Euro bzw. ein
um ca. 32.234 Euro geringeren Lebensverdienst.
Ute Lorenz
Referentin für Angestellten-
und Beamtenrecht, Tarifrecht
und Mitbestimmung
GEW NRW
Helmut Hermes
Mitglied im Referat A
(Dienstrecht, Besoldung und
Vergütung) der GEW NRW
Bei einem späteren Berufseinstieg sind die
Verluste aufgrund der Neuregelung noch hö-
her. Aufgrund der längeren Laufzeit (26 statt
24 Jahre) zur Erreichung der letzten Erfah-
rungsstufe verschärft sich ab einem Eintritts-
alter von 37 das Problem bei Zurruhesetzung.
Vergleicht man die Kosten für das Grund-
gehalt, welches vom Land NRW für die Be-
rufseinsteigerInnen nach der neuen bzw. der
alten Regelung aufgebracht werden muss, so
wird das Land NRW voraussichtlich monat-
lich für das Grundgehalt der Berufseinstei-
gerInnen 2012 an Grundschulen ca. 75.000
Euro, an Hauptschulen ca. 23.000 Euro und
an Realschulen ca. 24.000 Euro weniger auf-
bringen müssen.
Für die BerufseinsteigerInnen an Gymnasien
könnten die Kosten nach der Neuregelung
um ca. 11.000 Euro und für die an den För-
derschulen um ca. 22.000 Euro steigen. Dies
entspräche einem Anstieg des Grundgehaltes
um durchschnittlich ca. 61 Euro am Gymnasi-
um und 41 Euro an den Förderschulen. Aus-
nahme beim höheren Dienst ist aufgrund des
höheren Eintrittsalters wahrscheinlich nur das
Berufskolleg. Hier würden insgesamt 18.000
Euro monatlich weniger aufgebracht und das
Grundgehalt um durchschnittlich ca. 34 Euro
gekürzt.
Einsparpotenzial
Im Versorgungsbereich führt der aktuelle
Gesetzesentwurf durch die Verlängerung der
Lebensarbeitzeit inklusvie der angepassten Ver-
sorgungsabschläge zu jährlichen Einsparungen
von geschätzt bis zu 251 bis 334 Millionen
Euro. Eine annähernde jährliche Einsparung in
dieser Bandbreitenhöhe ist nicht vor dem Jahr
2055 zu erwarten. Bis dahin werden sich die
jährlichen Einsparungen zunächst sehr lang-
sam und später um so dynamischer aufbauen.
Die Kürzung der Anrechnung von Hoch-
schulausbildungszeiten auf die Versorgung
von bis zu drei Jahren auf bis zu 855 Tagen
führt in der vollen Wirkung bis zum Jahr 2042
zu Einsparungen von rund 25 Mio. Euro (heu-
tiges Bezügeniveau).
Insgesamt würde das Land nach der ge-
planten Neuregelung bei den Grundgehältern
für die 2012 eingestellten KollegInnen monat-
lich ca. 40.000 Euro einsparen.
Die Gewerkschaften fordern die Landesre-
gierung auf, ihre Sparpolitik zu beenden und
nicht durch weitere Einsparungen, wie im ak-
tuellen Entwurf des Ersten Dienstrechtsanpas-
sungsgesetzes vorgesehen, noch auszuweiten.
Helmut Hermes/Ute Lorenz