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nds: Was sind die Aufgaben der Abteilung
„Versorgung“?
Franziska Schmitz:
Wir erstellen Versor-
gungsauskünfte für aktive BeamtInnen, set-
zen Versorgungsbezüge fest und betreuen die
laufenden Zahlungen. Auch die Gewährung
vonUnfallfürsorge undAbfindungszahlungen
bei einem Bundeslandwechsel werden von
uns bearbeitet. Darüber hinaus erteilen wir
Auskünfte über Versorgungsanwartschaften
an die Familiengerichte und sind für die An-
sprücheHinterbliebener zuständig.
Wiewirddas Ruhegehalt berechnet?
Das Ruhegehalt wird auf Grundlage der
ruhegehaltfähigen Dienstzeit und der ruhe-
gehaltfähigen Dienstbezüge berechnet. Der
Höchstruhegehaltssatz von 71,75 Prozent ist
nach 40 vollen Dienstjahren erreicht. Für je-
des volle Dienstjahr beträgt das Ruhegehalt
1,79375 Prozent der Bezüge, bei einer Halb-
tagsbeschäftigung0,988688 Prozent.
Nach Auswertung der Personalakte stellen
wir die Dienstzeiten zusammen. Eine zentrale
Dienstzeitenbank gibt es nicht. Relevant sind
unter anderem Zeiten im Beamtenverhältnis,
Studienzeiten, Wehrdienstzeiten und Zeiten
als angestellte Lehrkraft imöffentlichenSchul-
dienst. Um die Höhe des Versorgungsbezugs
zu errechnen, wird der Ruhegehaltssatz mit
den letzten Dienstbezügen – dazu zählen das
Grundgehalt, der Familienzuschlag der Stufe
1 sowie Amts- und Stellenzulagen – multipli-
ziert. ImFall einesVersorgungsausgleichsoder
AbschlagswirdderVersorgungsbezugentspre-
chend gekürzt.
Warum dauert es so lange, bis die Versor-
gungsauskunft beziehungsweise -festsetzung
vorliegt?
Eine Versorgungsauskunft erstellen wir,
wenn der Antragsteller das 55. Lebensjahr er-
reicht hat, die Inanspruchnahme einer Alters-
Landesamt für BesoldungundVersorgungNRW
Beamtenversorgung
und Ruhegehalt
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen (LBV) ist
unter anderem für Versorgungsauskünfte für aktive BeamtInnen und für die
Berechnung des Ruhegehalts zuständig. Wie diese berechnet werden, darüber
sprach Ute Lorenz, Referentin für Beamtenrecht der GEW NRW, mit Franziska
Schmitz, LBV-Sachbearbeiterin.
teilzeit geplant ist oder eine dauerndeDienst-
unfähigkeit zu erwarten ist. Der Antrag auf
eine Auskunft muss über die Dienststelle
beim LBV eingereicht werden. Aufgrund der
Vielzahl von Anträgen auf Versorgungsaus-
kunft undder Anzahl von Zurruhesetzungsver-
fahren kann es zu zeitlichen Verzögerungen
kommen. Besonders bei der Zurruhesetzung
von Lehrkräften zum Schuljahresende kommt
es zu einem erheblichenMehraufkommen von
Versorgungsfestsetzungen.
Können BeamtInnen die Höhe der Versor-
gungsbezüge selbst errechnen?
Ja, diese Möglichkeit haben wir mit dem
Versorgungsrechner auf unserer Internetseite
geschaffen. Damit können der Ruhegehalts-
satz und die Höhe des Ruhegehaltes durch
Eingabe der Dienstzeiten berechnet werden.
Der Rechner ist online mit Beispielen erklärt,
damit dieNutzung so einfachwiemöglich ist.
Aus den Berechnungen lassen sich zwar keine
Rechtsansprüche herleiten, jedoch bietet der
Rechner einen Anhaltspunkt für die zu erwar-
tendeHöhe eines Versorgungsbezuges.
Die Fragen für die nds stellteUte Lorenz.
Kontakt zum LBV
Dienstgebäude
Johannstraße 35, 40476Düsseldorf
Service-Center für telefonischeAnfragen
in den Sprechzeitenmontags bis freitags
7.00–16.00Uhr
BereichBesoldung 0211-602303
Bereich Entgelte
0211-602304
BereichVersorgung 0211-602305
BereichBeihilfe
0211-602306
BereichKindergeld 0211-602307
Versorgungsrechner
Online-Kontaktformular
Franziska Schmitz, LBV-Sachbearbeiterin Foto: LBV
Berechnungdes
Ruhegehaltssatzes
Beispielrechnung1
Erika Mustermann ist am 12. April 1949 gebo-
ren und Lehrerin an einer Grundschule. Sie tritt
mit Ablauf des 31. Juli 2014 in den Ruhestand.
Ihr Lebenslauf ist folgender:
01.10.1969–04.11.1972
Studium und Prüfungs-
zeit
01.12.1972–30.01.1974
Lehramtsanwärterin
31.01.1974–31.07.2014
Lehrerin inVollzeit
Erika Mustermann erreicht einen Ruhegehalts-
satz von71,75 Prozent.
Beispielrechnung2
Ändert sich der Lebenslauf von Erika Muster-
mann nach ihrer Zeit als Lehramtsanwärterin
wie folgt, ist das Ergebnis ein anderes:
31.01.1974–14.07.1978
Lehrerin inVollzeit
15.07.1978
Geburt des erstenKindes
15.07.1978–14.01.1979
Kindererziehungszeit
vom Tag der Geburt bis zumAblauf des sechs-
ten Lebensmonats
15.01.1979–29.08.1982
Beurlaubung nach
§85a LBG (Mutterschaftsurlaub)
30.08.1982–01.03.1984
Teilzeitmit 14
Wochenstunden
02.03.1984
Geburt des zweitenKindes
02.03.1984–01.09.1984
Kindererziehungszeit
vom Tag der Geburt bis zumAblauf des sechs-
ten Lebensmonats
02.09.1984–31.08.1987
Beurlaubung nach
§85a LBG (Mutterschaftsurlaub)
01.09.1987–12.08.2000
Teilzeitmit 14Wo-
chenstunden
13.08.2000–31.07.2014
Lehrerin inVollzeit
Erika Mustermann erreicht einen Ruhegehalts-
satz von54,94 Prozent.
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