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ARBEITSPLATZ
Mehrbedarfe für die sonderpädagogische
Unterstützung in den Förderschwerpunkten
Geistige Entwicklung, Körperliche und mo­
torische Entwicklung, Sehen und Hören so­
wie Kommunikation werden weiterhin unter
Beibehaltung der LehrerSchülerRelation der
jeweiligen Förderschwerpunkte den Schulen
zugewiesen. Die Mehrbedarfe für die sonder­
pädagogischeUnterstützung im Förderschwer­
punkt Lernen (LE), Sprache (SQ) und Emotio­
nale und soziale Entwicklung (ESE) werden
erstmalig aus einem Stellenbudget für diese
drei Förderschwerpunkte (Stellenbudget LES)
nachneu festgesetztenParameternabgedeckt.
Doppelzählung:
Ja, abermit demRotstift
Die Doppelzählung von SchülerInnen
mit sonderpädagogischem Förderbedarf im
Grund und Mehrbedarf ist eine Uraltforde­
rungderGEW. Doch jetzt erfolgt sieunter neu­
en, verschlechterten Parametern – der Rotstift
wurde eindeutigangesetzt: Das Stellenbudget
für LES in NRW ist festgeschrieben bis zum
Jahr 2023 auf maximal 9.406 Stellen. Aus
diesemBudget sinddie Lehrerbedarfe der För­
derschulen LE, SQ und ESE sowie die Bedarfe
für LES imgemeinsamen Lernen zubestreiten.
Auch bei steigenden Förderbedarfen wird die
Stellenanzahl nicht erhöht.
In den kommenden Jahren wird das Stel­
lenbudget für LES fortlaufend der demogra­
fischen Entwicklung der Gesamtschülerzahlen
angepasst. Da die Schülerzahlen in NRW sin­
ken, wird auch das bereitgestellte Stellenvo­
lumen von Jahr zu Jahr niedriger angesetzt.
Die Förderschulen LE, SQ und ESE haben eine
insgesamt verschlechterte LehrerSchülerRela­
tionerhalten: Einheitlich für alledrei Förderbe­
Lehrerbedarfsdeckung für Inklusion
Zwischen BlindDate und
sinnvoller Steuerung
Im gemeinsamen Lernen werden SchülerInnen mit einem son-
derpädagogischen Unterstützungsbedarf jetzt auch als Schü-
lerInnen der allgemeinen Schule gezählt und im Stellenbedarf
berücksichtigt. Lehrerstellen für die sonderpädagogische Förde-
rung kommen als einMehrbedarfszuschlaghinzu. Dabei greifen
für die verschiedenen Förderschwerpunkte unterschiedliche Re-
gelungen. Nur mit einer strukturierten Personalplanung kann
der Prozess qualitativ undquantitativ gesteuertwerden!
reiche gilt die neue Bewirtschaftungsrelation
von 1:9,92. Für die in § 10 der Ausbildungs­
ordnung für sonderpädagogische Förderung
definierten Kinder mit Schwerstbehinderung
im Bereich ESE ist das eine Verschlechterung
um137 Prozent.
Die Verteilung der Mehrbedarfsstellen für
das gemeinsame Lernen aus dem Stellen­
budget LES erfolgt nicht wie bisher nach der
Schlüsselung „Förderstunden pro Kind“, son­
dern als Zuweisung einer Systemressource.
Ebenfalls wird nicht auf der Grundlage der
neuen Bewirtschaftungsrelation von 1:9,92
berechnet. Dabei gilt als neue Maßgabe die
Zügigkeit der allgemeinen Schule.
QualitativeundquantitativeSteuerung
Mit dem Eckdatenerlass bekommen die Be­
zirksregierungen erstmalig die Stellen für die
Mehrbedarfe aus dem Stellenbudget für die
Bedarfsdeckung im gemeinsamen Lernen zur
Verteilung auf die Schulformen zugewiesen.
Dies gilt für die Förderschwerpunkte LE, SQ
und ESE ab dem Schuljahr 2014/2015. Die­
se Bedarfsdeckung soll durch die Versetzung
von Lehrkräften für Sonderpädagogik aus den
entsprechenden Förderschulen oder durch
Neueinstellung von sonderpädagogischen
Lehrkräften erfolgen.
Die Personalplanung für die Verlagerung
der sonderpädagogischen Förderung in die
allgemeinen Schulen verläuft bisher unstruk­
turiert, in jeder Bezirksregierung unterschied­
lich und nur mehr oder weniger transparent.
Der Hauptpersonalrat für Förderschulen und
Schulen für Kranke sowie die Personalräte bei
den Bezirksregierungen fordern eine qualita­
tive und quantitative Steuerung dieser perso­
nellenRessourcen.
StrukturiertePersonalplanung
In den „Leitlinien für Personalmaßnahmen
bei schulorganisatorischen Veränderungen“
ist die Erstellung eines Stufenplanes für die
Auflösung von FörderschulenunddenAufbau
des gemeinsamen Lernens als zwingend erfor­
derlich vorgeschrieben.
Aus Sicht der Personalräte muss erreicht
werden, dass die Leitlinienundder Stufenplan
Grundlagen für das schulaufsichtliche Han­
deln der Bezirksregierungen werden. Die Auf­
lösung einer Schule braucht klare Regeln: Wie
lange werden welche Lehrkräfte mit welcher
Qualifikation gebraucht? Welche Möglich­
keiten einer Versetzung ergeben sich für dieje­
nigen, die bis zum Ende bleiben müssen? Für
alle Betroffenenmuss der Prozess transparent
gestaltet werden. Im Förderschulbereich ist es
unabdingbar, dass sich der Stufenplan einer­
seits auf die Errichtung neuer Systeme nach
einer Zusammenlegung und andererseits auf
die Standorte des gemeinsamen Lernens in
den allgemeinen Schulen bezieht. Um in die­
sen Fällen die notwendigen Personalmaßnah­
men strukturiert und transparent vornehmen
pus
Eckdatender Stellenzuweisung für
die öffentlichen Schulen für das
Schuljahr 2014/2015
Eckpunkte für die Stellenzuwei-
sung aus dem regionalen Stel-
lenbudget für die sonderpädago-
gische Förderung imBereich LES,
Primarstufe und Sekundarstufe I
Eckpunkte für die Stellenzuwei-
sung aus dem regionalen Stel-
lenbudget für die sonderpädago-
gische Förderung imBereich LES
zum Schuljahr 2014/2015
Foto: fotolia.com/kevron2001
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