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nds 4-2014
zu können, müssen die Bezirksregierungen im
Stufenplan vorgeben, welche Lehrkräfte wo
und zuwelchem Zeitpunkt gebraucht werden.
Dann können die von schulorganisatorischen
Maßnahmenbetroffenen Lehrkräfteauchqua­
lifiziert ihreWunscheinsatzortewählen.
Eine weitere Voraussetzung für eine
qualifizierte Interessenbekundung ist die aus­
führliche Information über die neuen Einsatz­
möglichkeiten.Diegegenwärtigangewandten
Verfahren der Interessenbekundung erfüllen
diese Kriterien nicht. Hier drängt sich der Ver­
gleichmit einemBlindDateauf: Die Lehrkraft
weiß nicht, was sie erwartet.
FörderunganallgemeinenSchulen
Die Personalräte und die Beschäftigten
erwarten verlässliche Entscheidungen der
Schulträger. Bevor Personalmaßnahmen ein­
geleitet werden, müssen sie erfahren, an wel­
chenallgemeinen Schulenmit welcher Anzahl
und mit welchen Förderschwerpunkten Schü­
lerInnenmit sonderpädagogischemUnterstüt­
zungsbedarf unterrichtet werden sollen. Erst
auf der Grundlage dieser Beschlüsse werden
die Maßnahmen verbindlich. Nur so können
die sonderpädagogischen sowie die weiteren
fachlichen Kompetenzen – wie Therapie und
Pflege – auf hohemQualitätsniveauandieall­
gemeinen Schulen transferiert werden.
Personalentscheidungen sind auf der
Grundlage des notwendigen Stellenrahmens
für eine qualifizierteUmsetzungder Schulkon­
zepte zu treffen, umdie Lehrkräfte vorÜberbe­
lastung zu schützen. Zurzeit ist nicht geklärt,
welche Aufgaben die Lehrkräfte im gemein­
samen Lernen im Einzelnen erledigen sollen.
Das Ministerium schuldet den Beschäftigten
zur Klärung ihrer Rollenwahrnehmung eine
Aufgaben undArbeitsplatzbeschreibung!
Arbeitsbedingungen für
SonderpädagogInnen
Neben einer ausreichenden Quantität ist
eine genaue Steuerung des Lehrkräfteein­
satzes auf die Förderschwerpunkte notwen­
dig. Lehrkräfte für Sonderpädagogik sind in
der Lehrerausbildung für zwei Förderschwer­
punkte qualifiziert worden. Auf die Siche­
rung der speziellen Fachlichkeit muss auch
im gemeinsamen Lernen großen Wert gelegt
werden. Die Fachlichkeit ist nicht dadurch
gesichert, dass davon ausgegangenwird, Son­
derpädagogInnen könnten die Förderung in
sämtlichen Schwerpunkten übernehmen. Eine
Nachqualifizierung in weiteren Förderschwer­
punkten ist erforderlich, wenn sie im gemein­
samen Lernen qualifiziert arbeiten sollen.
Lehrkräfte für Sonderpädagogik müssen ihre
Kompetenzen sichern und weiterentwickeln,
GerdWeidemann
Fachgruppe Sonderpädagogische
Berufe der GEWNRW
damit ihreQualifikationennachhaltignutzbar
bleiben. Dazu bedarf es institutionalisierter
Unterstützungssysteme und einer Fortbildung
für alle Professionen imgemeinsamen Lernen.
Rahmenbedingungen vor Versetzung
Versetzungen aus Förderschulen in allge­
meine Schulen gehen zurzeit verantwortlich
nur in die bereits langjährig bestehenden
Maßnahmen des gemeinsamen Lernens –
wie Gemeinsamer Unterricht und Integrative
Lerngruppen – mit Lehrkräften, die bereits
längerfristig dorthin abgeordnet waren. Die
Fachgruppe Sonderpädagogische Berufe der
GEW NRW und die Personalräte sind sich
einig: Solange die qualitativen und struktu­
rellen Rahmenbedingungen für das gemein­
same Lernen in den allgemeinen Schulen
nicht geklärt und erfüllt sind, sollen keine
Versetzungen durchgeführt werden. Sie schla­
gen daher vor, die Personalbedarfe weiterhin
durchAbordnungenaus den Förderschulen zu
decken.
GerdWeidemann
Arbeitsplatz Schule neudefinieren
Perspektivenwechsel für Inklusion
Wer sich mit Inklusion befasst, kennt
die bildliche Darstellungsform der In-
klusion, die sie abgrenzt von Exklusi-
onund Integration.Der Inklusionwird
dann zugeschrieben: alle gemeinsam.
Die Struktur passt sich den individu-
ellen Bedürfnissen an. Bezogen wird
dies inder Regel auf dieSchülerInnen.
Dochdas greift zu kurz.
Das gemeinsame Lernen in der inklusiven
Schule der Zukunft verändert alle Arbeitsplät­
zeam „Arbeitsplatz Schule“. Inder Politikwird
dieser Wandel des Arbeitsplatzes und der des
Anforderungsprofils kaum wahrgenommen
beziehungsweise nicht diskutiert. In der Fach­
literatur erfolgt häufig eine Engführung auf
den „neuen“ Arbeitsplatz der Sonderpädago­
gInnen beziehungsweise der Beschäftigten
in Förderschulen. Die GEW fordert hier einen
Perspektivenwechsel!
Die inklusive Schuleder Zukunft kannnicht
so funktionieren, dass (isolierte) Arbeitsplätze
für SonderpädagogInnen geschaffen werden
oder die KollegInnen „integriert“ werden. In
den (multiprofessionellen) Teams der Zukunft
wird kein schulischerArbeitsplatzmehr so sein
könnenwie er vor demReformprozess war.
Die GEW hat gefordert, dass die Qualifizie­
rung und Professionalisierung der Kollegien
mit einem zeitlich ausreichenden Vorlauf vor
demStartdesgemeinsamenLernensgeschieht
sowie umfangreiche prozessbegleitende Fort­
bildung angebotenwird. Die Bildungsgewerk­
schaft hat gut begründete Zweifel, dass diese
Gelingensbedingung Berücksichtigung findet.
So wächst die Gefahr, dass der Start des
gemeinsamen Lernens auf dem Rücken aller
Beschäftigten ausgetragenwird.
Erschwerend kommt hinzu, dass sich schul­
aufsichtliches Handeln primär an Elternwün­
schenund beschwerdenzuorientierenscheint.
Wenn sodasKonzept der Schwerpunktschulen
mit kleineren Klassen, guter personeller und
sächlicher Ausstattung konterkariert würde,
wäre das fatal für die Beschäftigten. Verfolgt
man das unterschiedliche Agieren von Schul­
trägern und auf den verschiedenen Ebenen
der Schulaufsicht, somuss konstatiertwerden,
dass eine zentrale Steuerung des Prozesses
kaum erkennbar ist. Das ist so nicht akzepta­
bel! Es solltePolitikundVerwaltunggelingen,
Leitlinien für Personalmaßnahmen nicht nur
zu entwickeln und zu verkünden, sondern ihre
Umsetzung im Sinne der KollegInnen in den
Schulen zu gewährleisten.
Dorothea Schäfer
Dorothea Schäfer
Vorsitzende der GEWNRW
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