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nachruf
Wir trauern um unserenKollegen
Holger bonn
*27.10.1949 †31.03.2014
Holger war über viele Jahre Mitglied im Örtlichen Personalrat und Bezirkspersonalrat
für Förderschulen. Durch seine Gewerkschaftsarbeit bereicherte er darüber hinaus den
KreisverbandNeuss und seine Fachgruppe nachhaltig. Er setzte sichdabei besonders für
denBeamtenstreik und die gerechte Entlohnung der Tarifbeschäftigten ein.
Mit ihm verlieren wir einen engagierten Gewerkschafter und liebenswerten Menschen,
auf dessenHilfsbereitschaft wir immer zählen konnten.
Wir werden seinAndenken in Ehren halten.
Für denGEW-KreisverbandNeuss
AndreaBrehmer und SylviaDecker
10. Schulrechtsänderungsgesetz
Berufskolleg
im Fokus
das gesetz zur Weiterentwicklung der
berufskollegs ist Hauptbestandteil
des 10. Schulrechtsänderungsgesetzes
(SchRÄg). Am9. April 2014 ist dasge­
setz imlandtagverabschiedetworden.
Mit dem 10. SchRÄG ist der Weg frei für
die Novellierung der Ausbildungs- und Prü-
fungsordnungBerufskolleg (APO-BK), die zum
Schuljahr 2015/2016 inKraft treten soll. Die
Reform reagiert auf zwei Problemlagen: Die
Bildungsangebote zur Vorbereitung der Ju-
gendlichen auf eineAusbildungwerdenüber-
arbeitet. Die Berufskollegs bekommen eine
Struktur, die es trotz sinkender Schülerzahlen
möglich macht, ausdifferenzierte Bildungs-
gänge bereitzustellen. Beibehalten werden
soll die Abschlussorientierung in der künfti-
genAPO-BK.
Gestrichen sind Berufsorientierungs- und
Berufsgrundschuljahr und Klassen für Schüle-
rInnen ohne Berufsausbildungsverhältnis. Für
diese soll ein dualisierter Bildungsgang ge-
schaffen werden. Ob der Rechtsanspruch auf
den Erwerb des Hauptschulabschlusses damit
realisiertwerden kannoder der neueBildungs-
gang zu einer Dequalifizierung führt, wird die
AusgestaltungderAPO-BKzeigen.DieGEW for-
dert, zusätzlich zu den geplanten TypenA und
BeinenTypC indieVerordnungaufzunehmen,
dessen Stunden- und Ressourcenausstattung
systematisch den Erwerb des Hauptschulab-
schlussesvorsieht.Künftigwirdesmöglichsein,
Jugendliche in vollzeitschulischen Bildungs-
gängen auf einen Berufsabschluss nach Bun-
desrecht vorzubereiten. Die bisher zweijährige
Berufsfachschule wird umgewandelt in zwei
einjährige Formen, die berufliche Kenntnisse
sowie Hauptschulabschluss oder Fachober-
schulreife vermitteln. Die Inklusion in der
beruflichen Bildung ist im 10. SchRÄG nicht
berücksichtigt, dazuwirdeineweitereNovellie-
rung folgen.
Mehr auf Seite36.
Sabine Flögel
Sabine Flögel
Leitungsteam Fachgruppe Berufs-
kolleg der GEWNRW
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bildung
Betr.: nds2-2014, InformationundAus-
tausch –Nachgefragt; nds3-2014,Wie
kann Inklusiongelingen?
Als selbst mit einer nicht unerheblichen
Behinderung in der körperlichen und moto-
rischen Entwicklung Lebender würde ich es
begrüßen, wenn auf dem Inklusionskongress
der GEW NRW neben Schulministerin Sylvia
LöhrmannundProfessorMatthias vonSaldern
die betroffenen behinderten Menschen ihre
Meinung zu Inklusion und zum9. Schulrechts-
änderungsgesetz kundtun dürfen. Ich bin im-
mer wieder zutiefst erschüttert, dass bei dem
ganzenGe- undmanchmal auch Zerreden von
Inklusion diejenigen, die inkludiert werden
sollen, gar nicht gehört werden. Andernfalls
würde es auf dem Inklusionskongress ein Fo-
rum zum Thema Inklusion für die davon Be-
troffenengeben.Wie sehen sie Inklusion? Sind
bestimmte Förderschwerpunkte von Inklusion
ausgeschlossen oder kann tatsächlich von ei-
ner Schule für alle geredet werden? Wie sieht
Inklusion im tertiären Bildungsbereich aus?
Besteht für alleBehinderungsformendieMög-
lichkeit zu einemUniversitäts- oder Fachhoch-
schulstudium?
Matthias von Saldern ist zuzustimmen,
wenn er behauptet, dass Inklusion dann ge-
schafft ist, wenn wir den Begriff nicht mehr
verwenden. Dann haben wir eine allgemeine
Pädagogik! Das heißt, dass alle Lehramtsstu-
dierenden, Kompetenzen in allen Behinde-
rungsspezifika erwerbenmüssen, um für Inklu-
sion im allgemeinen Schulsystem gerüstet zu
sein. Nach der UN-Behindertenrechtskonven-
tion soll Inklusion in Deutschland schon seit
ihrer Ratifizierung im März 2009 praktiziert
werden. Von einer zehn bis 15 Jahre andau-
ernden Systemumstellung, wie von Matthias
von Saldern geäußert, ist überhaupt nicht
die Rede! Was gegenwärtig zum Gelingen
der Inklusion zu lesen ist, hat den Anschein,
dass hier ein neuer sonderpädagogischer
Förderschwerpunkt „inklusive Entwicklung“
geschaffen werden soll. Darin gehen die be-
hinderungsspezifischen sonderpädagogischen
Förderschwerpunkte auf. Diese formulieren
danndie sonderpädagogischen Förderbedarfe
für Inklusion aus ihrer Sicht. Somit bleibendie
Lehrstühle in der Sonder- oder Förderpädago-
gik alle erhalten, was letztlich für Inklusionals
allgemeine Pädagogik nur nachteilig ist.
Dr. CarstenRensinghoff
leserbrief
ZumGelingen
der Inklusion
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