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nds 1-2013
Der Wahlausschuss informiert
Vorbereitungen zum Gewerkschaftstag
Der Wahlausschuss für den 27. ordentlichen Ge-
werkschaftstag der GEW
vom 12. bis 16. Juni 2013
in Düsseldorf
hat sich am 15. Juni 2012 in Magde-
burg unter Vorsitz von Matthias Heidn entsprechend
der Richtlinien des Wahlausschusses konstituiert.
Dem Wahlausschuss gehören an:
1. Die Vorsitzenden der 16 GEW-Landesverbände
Doro Moritz (Baden-Württemberg), Angelika Neu-
bäcker (Bayern), Sigrid Baumgardt (Berlin), Günther
Fuchs (Brandenburg), Bernd Winkelmann (Bremen),
Klaus Bullan (Hamburg), Jochen Nagel (Hessen),
Annett Lindner (Mecklenburg-Vorpommern), Eberhard
Brandt (Niedersachsen), Dorothea Schäfer (Nordrhein-
Westfalen), Klaus-Peter Hammer (Rheinland-Pfalz),
Peter Balnis (Saarland), Dr. Sabine Gerold (Sachsen),
Thomas Lippmann (Sachsen-Anhalt), Matthias Heidn
(Schleswig-Holstein), Torsten Wolf (Thüringen).
2. Drei Vertreterinnen und Vertreter der Bundes-
ausschüsse im Hauptvorstand:
Bodo Zeymer (BA Schulaufsicht und Schulverwaltung),
Dr. Ilka Hoffmann (BA Sonderpädagogische Berufe),
André Dupuis (BA Sozialpädagogische Berufe).
3. Vier von den größten Landesverbänden
benannte Kolleginnen:
Barbara Hauser (Baden-Württemberg), Jutta Britze
(Nordrhein-Westfalen), Laura Pooth (Niedersachsen),
Susanne Hoeth (Hessen).
Der Wahlausschuss wählte zu seinem Vorsitzenden
Matthias Heidn (LV Schleswig-Holstein), zur stellvertre-
tenden Vorsitzenden Annett Lindner (LV Mecklenburg-
Vorpommern) und zum Bericht erstattenden Mitglied
Bodo Zeymer (Schulaufsicht und Schulverwaltung).
Der Wahlausschuss beschloss darüber hinaus ent-
sprechend der Richtlinien folgenden Terminplan:
Die Bekanntgabe der Ämter, die durch Wahl auf
dem Gewerkschaftstag zu besetzen sind, erfolgt in
der Januar-Ausgabe 2013 von „E&W“ sowie in den
GEW-Landeszeitungen.
Bis zum 11. März 2013
besteht dann die Möglichkeit
der Einreichung von Wahlvorschlägen beim Vorstand
des Wahlausschusses.
Vor diesem Hintergrund gibt der Wahlausschuss
bekannt, dass gemäß geltender Satzung auf dem
Gewerkschaftstag 2013 nachstehende Ämter durch
Wahl zu besetzen sind:
1. Geschäftsführender Vorstand
Die Vorsitzende oder der Vorsitzende (Paragraf 20,
Ziffer 1a);
die Mitglieder der Arbeitsbereiche (Paragraf 20,
Ziffer 1b)
– Finanzen
– Frauenpolitik
– Angestellten- und Beamtenpolitik
vier Mitglieder für die Organisationsbereiche
(Paragraf 20, Ziffer 1c)
– Jugendhilfe und Sozialarbeit
– Schule
– Hochschule und Forschung
– Berufliche Bildung und Weiterbildung.
Gemäß Paragraf 20, Ziffer 4, wird aus der Mitte der
Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes nach
Ziffer 1 b) und c) die oder der stellvertretende Vor-
sitzende in einem gesonderten Wahlgang gewählt.
Einer der beiden Vorsitzenden nach Ziffer 1 a) und
Ziffer 4) soll eine Frau sein.
2. Bundesschiedskommission
Drei ständige und drei stellvertretende Mitglieder der
Bundesschiedskommission (Paragraf 9).
Die Richtlinien des Wahlausschusses sehen in Ziffer 6
vor, dass in der Wahlausschreibung satzungsändernde
Anträge, die die zu besetzenden Ämter neu regeln,
entsprechend berücksichtigt werden. Vor diesem Hin-
tergrund weisen wir auf folgende Anträge hin:
Der Antrag des GEW-Landesverbandes Sachsen-Anhalt
sieht in Paragraf 20 folgende Fassung der Ziffer 1 vor:
1. Dem Geschäftsführenden Vorstand gehören an:
a) die Vorsitzende oder der Vorsitzende,
b) fünf stellvertretende Vorsitzende mit jeweils einem
der folgenden Arbeitsschwerpunkte:
– Organisation, Service und Finanzen
– Tarif- und Beamtenpolitik
– Bildungspolitik im Bereich der Kinder- und
Jugendhilfe
– Bildungspolitik im Bereich Schule
– Bildungspolitik im Bereich Hochschule, Forschung
und Erwachsenenbildung.
Mindestens die Hälfte der Mitglieder des Geschäfts-
führenden Vorstandes sollen Frauen sein.
Weiterhin liegt ein Antrag des GEW-Landesverbandes
Hamburg vor, der für den Fall der Abstimmung des
o. a. Satzungsänderungsantrages von Sachsen-An-
halt unter Paragraf 20, Geschäftsführender Vorstand,
Buchstabe b), 2. Spiegelstrich folgende Widmung des
Vorstandsbereiches vorsieht: – Tarif-, Beamten- und
Seniorinnen- und Seniorenpolitik.
Der Antrag des Bundesfrauenausschusses schließlich
sieht folgende neue Fassung des Paragrafen 20,
Geschäftsführender Vorstand vor:
1. Dem Geschäftsführenden Vorstand gehören acht
Mitglieder an, die Zusammensetzung entspricht der
Geschlechterverteilung der Mitglieder. Er besteht aus
den Mitgliedern der acht Vorstandsbereiche:
– Finanzen,
– Frauen-, Gleichstellungs- und Geschlechterpolitik,
– Angestellten- und Beamtenpolitik,
– Organisationsentwicklung,
– Jugendhilfe und Sozialarbeit,
– Schule,
– Hochschule und Forschung,
– Berufliche Bildung und Weiterbildung.
Der Gewerkschaftstag wählt aus den acht Mit-
gliedern des Geschäftsführenden Vorstands zwei
gleichberechtigte Vorsitzende, von denen mindes-
tens eine Person eine Frau ist.
Die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstands
sollen über folgende Fähigkeiten verfügen, um ihre
Aufgaben im Sinne eines Teams wirkungsvoll nach
innen und außen zu erfüllen:
– Team-Kompetenz
– Gender-Kompetenz
– Fach-Kompetenz
– Medien- und Kommunikationskompetenz.
Sie werden bei der Teamentwicklung professionell
begleitet.
2. Weitere Handlungsfelder sowie ihre Verteilung auf
die Mitglieder des Geschäftsführenden Vorstandes
werden vom Hauptvorstand auf Vorschlag des Ge-
schäftsführenden Vorstandes festgelegt. Die Zustän-
digkeit für Gender Mainstreaming liegt bei beiden
Vorsitzenden, wobei die Verantwortung der Umset-
zung bei allen Vorstandsmitgliedern liegen muss.
Gemäß den Richtlinien des Wahlausschusses können
die GEW-Landesverbände sowie die Bundesausschüs-
se
bis zum 11. März 2013
Wahlvorschläge beim
Vorsitzenden des Wahlausschusses, z. H. des
Geschäftsführers, GEW-Hauptvorstand, Postfach
90 04 09, 60444 Frankfurt am Main, einreichen.
Dabei muss erkennbar sein, ob sich die Vorschläge
auf die Wahlämter gemäß geltender Satzung oder
auf die vom GEW-Landesverband Sachsen-Anhalt
über eine Satzungsänderung angestrebten verän-
derten Wahlämter bzw. deren Modifikation durch
den Landesverband Hamburg oder auf die vom
Bundesfrauenausschuss vorgeschlagene Änderung
der Wahlämter beziehen.
Nach Prüfung der Gültigkeit der eingereichten
Wahlvorschläge und Einholung der Zustimmung der
Kandidatinnen und Kandidaten im Vormonat des
Gewerkschaftstages erfolgt die Bekanntgabe der
Kandidaturen in der Mai-Ausgabe 2013 von „E&W“.
Matthias Heidn,
Vorsitzender des Wahlausschusses,
Annett Lindner,
stv. Vorsitzende des Wahlausschusses,
Bodo Zeymer, Bericht erstattendes Mitglied
Stand: 12. Dezember 2012
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