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Infothek
Inklusion
Die Arbeit an ngeklärten Rechtsfragen
Die Opposition fragt: „Wer wird die rechtliche Verantwortung tragen,
wenn der Rechtsanspruch für Kinder und Jugendliche mit sonderpäda-
gogischem Förderbedarf auf einen Platz an einer allgemeinen Schule
durch Kommunen nicht erfüllt werden kann?“ Es folgen fünf Fragen im
Detail. Die Antwort: „Wegen dieses Verfahrensstands und der fortdau-
ernden internen Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung zum
Gesetzentwurf können die einzelnen Fragen dieser Kleinen Anfrage
derzeit nicht beantwortet werden. Während der parlamentarischen
Beratung des Gesetzentwurfs wird die Landesregierung den Abgeord-
neten des Landtags für ihre Fragen zur Verfügung stehen.“ So erleben
Schulen die Situation leider auch: Nichts ist klar, alles in Bearbeitung.
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p us
Kooperationsvereinbarung MSW – Bundeswehr
Will die CDU Friedensaktivisten mit Diensteid?
Der CDU-Abgeordnete Rainer Deppe sorgt sich in einer Kleinen Anfrage, ob
die neue Kooperationsvereinbarung zwischen demMSW und der Bundeswehr
ausreichend Sorge trägt, dass das sog. „Überwältigungsverbot“ Beachtung
findet und „der Weg zur Indoktrination“ (durch sog. Friedensaktivisten) nicht
beschritten wird. Der Diensteid der Jugendoffiziere in den Schulen verhin-
dere, dass sie indoktrinierten. Schlimm, dass die Landesregierung auf eine
solche Frage antworten muss. Gut, wie sie antwortet: Frage: „Wie stellt die
Landesregierung sicher, dass die einzuladenden Friedensaktivisten über eine
vergleichbare Qualifikation und eine dem Diensteid entsprechende Bindung
an die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland verfügen sowie der
zwingenden Beachtung der Grundsätze des Beutelsbacher Konsenses gerecht
werden?“ Antwort: „In § 5 Schulgesetz 'Öffnung von Schule, Zusammenarbeit
mit außerschulischen Partnern' werden an die Personen und Einrichtungen,
die mit der Schule zusammenarbeiten, keine konkreten Anforderungen ge-
stellt und keine bestimmte Qualifikation oder Bindung an die Rechtsordnung
der Bundesrepublik Deutschland gefordert. Die für den Unterricht verant-
wortliche Lehrkraft stellt sicher, dass eine Zusammenarbeit grundsätzlich mit
geeigneten und qualifizierten Personen erfolgt. Darüber wachen auch die
Schulleitung und die Schulaufsicht.“
Bitte Geduld
Wie viele der nordrhein-westfälischen Förderschulen würden aufgrund der
angedachten rechtlichen Regelungen zeitnah geschlossen werden müssen
– welche Wahlmöglichkeiten würden für Eltern bestehen bleiben? Erneut
antwortet die Landesregierung nicht. „Angedachte rechtliche Regelungen“
sind noch keine rechtlichen Regelungen – also bitte Geduld.
Gleich gewichtet – nicht gleichzeitig
Die Opposition sorgt sich, wie Bundeswehr und Friedensorganisationen
nun in den Schulen „auftreten“ können.
Frage: „3. Bedeutet die gleichgewichtete Einbeziehung, dass dies an
einem bestimmten Tag zu erfolgen hat oder steht hierfür ein längerer
Zeitstrahl zur Verfügung (wenn ja, bitte ausführen, welchen Zeitstrahl die
Landesregierung hierbei zugrunde legt)?“
Antwort: „Die Landesregierung geht davon aus, dass die Einbeziehung
von Jugendoffizieren im Schulunterricht, z. B. im Fach Politik zu Fragen
der Sicherheitspolitik, im Rahmen einer entsprechenden Unterrichtsse-
quenz zu diesem Thema erfolgt. Die Vorgabe verlangt, dass Vertrete-
rinnen und Vertreter anderer Institutionen bzw. Organisationen der Frie-
densbewegung im Rahmen dieser Unterrichtssequenz gleichberechtigt
und gleichgewichtig berücksichtigt werden. Eine darüber hinausgehende
zeitliche Vorgabe erfolgt nicht. Die verantwortliche Lehrkraft entscheidet
in eigener Verantwortung über die Durchführung ihres Unterrichts.“
Inklusionsbeirat NRW konstituiert
Der lange angekündigte Inklusionsbeirat NRW wurde am 19. Dezember
2012 von NRW-Sozialminister Gruntram Schneider erstmals einberufen.
In dem neuen Inklusionsbeirat, dem mehr als 40 Organisationen ange-
hören, sind auch die Gewerkschaften durch den DGB vertreten.
Statistische Daten und Kennziffern 2011/12
Das MSW legt eine Zahlensammlung unter dem Titel „Veröffentlichung des
Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen
– Statistische Daten und Kennziffern zur Inklusion 2011/12“ vor. Der Schwer-
punkt liegt auf der Darstellung der Integrations- und der Förderquote aus
verschiedenen Blickrichtungen. (Achtung: sehr große Datei).
Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)
Das MSW schreibt, wie das EFV nach dem OVG-Urteil geändert wer-
den soll: „Die Beurteilerinnen und Beurteiler sollen Einsicht in die
über das EFV geführten Unterlagen erhalten. Für das schulfachliche
Gespräch werden Vorgaben zur formalen und inhaltlichen Gestaltung
entwickelt. Zudem wird geprüft, ob eine dritte Stufe der EFV-Bewer-
tungen eingeführt werden soll. Die Leistungen entsprechen den An-
forderungen. Die erfolgreiche Teilnahme am EFV bleibt als Vorausset-
zung für die Bewerbung als Schulleiterin oder Schulleiter bestehen."