nds201401_onlineplus - page 13

13
nds 1-2014
„Der vorgelegte Gesetzentwurf weist in
die richtige Richtung“, erklärte Andreas
Meyer-Lauber, Vorsitzender des DGB NRW,
bei der Übergabe des 22-seitigen Papiers.
Das schwarz-gelbe Hochschulgesetz von
2007 habe zu Fehlentwicklungen geführt,
die dringend beseitigt werden müssen. „Nicht
ökonomischer Wettbewerb, sondern bestmög-
liche Studien-, Forschungs- und Arbeitsbedin-
gungen müssen die Leitplanken der NRW-
Hochschulpolitik sein“, fordert Andreas Meyer-
Lauber. Der rot-grüne Gesetzentwurf enthalte
aber noch Lücken: „An vielen Stellen fehlt es
an den richtigen Instrumenten, um die formu-
lierten Ziele konsequent umsetzen zu können.“
Verlässlichen Rahmen schaffen!
Für den DGB ist die Freiheit der Wissen-
schaften ein hohes Gut. Dennoch müssen die
Aufgaben der Hochschulen gesetzlich festge-
legt und normierte gute Arbeitsbedingungen
für alle Hochschulbeschäftigten zum Standard
werden. „Sichere Arbeitsplätze, eine faire Ent-
lohnung und berufliche Perspektiven sind
Voraussetzung für gute Lehre und Forschung
und für die Zukunftsfähigkeit Nordrhein-West-
falens“, erläutert Andreas Meyer-Lauber. Insbe-
sondere gelte es, die gigantischen Auswüchse
befristeter Beschäftigungen an unseren Hoch-
schulen zurückzuführen. Unabdingbar sei für
die Gewerkschaften, „dass die ArbeitnehmerIn-
nen auf Augenhöhe mitbestimmen können
– in den universitären Gremien ebenso wie in
den Personalvertretungen“.
In ihrer Stellungnahme bekennen sich der
DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften zum
Leitbild einer demokratischen, offenen und
DGB-Stellungnahme zum Hochschulzukunftsgesetz
Richtige Ziele konsequenter umsetzen
DGB NRW: Stellungnahme
DGB NRW: Synopse
WAZ: Industrie droht Rot-Grün mit
Abzug der Forschung aus NRW
(8. Januar 2014)
p us
Mit breiter Beteiligung der GEW-Fachgruppe Hochschule und Forschung sowie
des Landesausschusses der Studierenden hat der DGB NRW eine Stellungnah-
me zum Referentenentwurf für ein neues Hochschulzukunftsgesetz vorgelegt.
sozialen Hochschule. Sie sprechen sich für
eine transparente Arbeitsteilung zwischen
Hochschulen, Land und Gesellschaft aus. Par-
lamente und Regierungen sollen den struk-
turellen, verlässlichen und sicheren Rahmen
für die Hochschulen setzen. Voraussetzungen
dafür sind: eine auskömmliche Finanzierung,
eine umfassende Hochschulentwicklungspla-
nung, die Sicherung des freien Hochschulzu-
gangs, die soziale Absicherung des Studiums,
gesetzlich geregelte Aufgaben der Hochschu-
len, eine entsprechende Personalstruktur so-
wie eine demokratische Verfassung. In diesem
Sinne unterstützen die Gewerkschaften den
Novellierungsprozess der Landesregierung für
ein neues Hochschulgesetz.
Gute Beschäftigung und
Demokratisierung ermöglichen!
Massive Kritik erntet der Referentenent-
wurf für seine Ausführungen zum Bereich
Beschäftigung und Personal. Die Rückkehr in
den Landesdienst wird im Gesetzentwurf aus-
geschlossen, dem Interesse des Personals an
Kritik am Referentenentwurf kommt von Seiten ei-
niger Hochschulräte. Sie fürchten eine Entmündi-
gung der Hochschulen und eine Schwächung des
Wissenschaftsstandortes NRW. Bei einem Drittel
mehr Studierenden, 50 Prozent mehr Absolven-
tInnen und über 50 Prozent mehr Drittmitteln seit
2006 hätten die Hochschulen in NRW bewiesen,
dass sie mit Freiheit umzugehen wüssten, argu-
mentierte Annette Fugmann-Heesing, Hochschul-
ratsvorsitzende der Universität Bielefeld.
Die GEW weist diese Kritik zurück. Hochschulau-
tonomie und demokratische Verantwortlichkeit
müssen stärker verknüpft werden. Mehr Lan-
desplanung und parlamentarische Beteiligung
sind dafür unabdingbar. „Die unternehmerisch
geführten Hochschulen haben sich nicht er-
folgreich gegen schlechte Studienbedingungen,
übervolle Hörsäle und unzureichende Arbeitsbe-
dingungen eingesetzt“, erklärte GEW-Landesvor-
sitzende Dorothea Schäfer.
hei
guten Beschäftigungsbedingungen soll mit
sogenannten Rahmenvorgaben Rechnung ge-
tragen werden. Diese Rechtskonstruktion weist
der DGB als zu unverbindlich zurück. Auch die
Möglichkeit, Befugnisse des Ministeriums für
Innovation, Wissenschaft und Forschung als
oberste Dienstbehörde an das Präsidium der
Hochschule oder an den Hochschulratsvorsitz
zu übertragen, lehnt der Gewerkschaftsbund
ab, weil die Beteiligung des Personalrats auf
diese Weise außer Kraft gesetzt wird. Ebenso
muss im Bereich der Beschäftigtenkategorien
kräftig nachgebessert werden.
In Hinblick auf Demokratisierung und Par-
tizipation fällt die Stärkung des Senats als
zentralem Gremium der akademischen Selbst-
verwaltung enttäuschend aus. Die Gewerk-
schaften fordern, dass weitere Kompetenzen
vom Hochschulrat an den Senat abgegeben
werden. Auch die neue Aufgabenbeschrei-
bung des Hochschulrates wird vom DGB nicht
geteilt. Er soll nach Auffassung der Gewerk-
schaften als Beratergremium rein extern be-
setzt und als gesellschaftliches Pendant den
hochschulinternen Gremien Präsidium und
Senat gegenüberstehen.
Berthold Paschert
Hochschulräte fürchten um ihre Freiheit
Berthold Paschert
Hochschulreferent und Presse-
sprecher der GEW NRW
Foto: istockphoto.com
1...,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12 14,15,16,17,18,19,20,21,22,23,...40
Powered by FlippingBook