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ARBEITSPLATZ
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Fachtagung für WerkstattlehrerInnen in Köln
Der Willkür einen Riegel vorschieben
Zahlreiche TeilnehmerInnen aus den
Bezirken Köln und Düsseldorf waren
der Einladung der GEW-Fachgruppe
Berufskolleg gefolgt und am 26. Ja-
nuar 2012 zur Fachtagung für Werk-
stattlehrerInnen am Berufskolleg in
das Kölner DGB-Haus gekommen.
Das große Interesse machte sehr
deutlich, wie groß der Informations-
und Handlungsbedarf bei dieser Be-
schäftigtengruppe ist.
Durch die Unterstützung von Ute Lorenz
(Referentin für Angestellten-/Beamten- und
Tarifpolitik GEW NRW), Andreas Hohrath
(GEW-Mitglied im Bezirkspersonalrat Arnsberg
und Werkstattlehrer an einem Berufskolleg) so-
wie Anne Ruffert (Hauptpersonalratsmitglied
der GEW NRW) konnten alle Gesprächspunkte
anhand von Praxisbeispielen erörtert werden,
auch Forderungen und Anregungen der Teil-
nehmerInnen wurden aufgenommen.
Arbeitszeit und Arbeitsbelastung
Ein Problembereich in Schulen ist sicher das
Arbeitsvolumen und die Unterrichtsverpflich-
tung eines Werkstattlehrers/einer Werkstatt-
lehrerin. Schulleitungen interpretieren das sehr
oft so, dass die WerkstattlehrerInnen 41 Stun-
den an der Schule sein müssten.
Es wurde klargestellt, dass in der BASS die
Aufgaben dieser Beschäftigtengruppe be-
schrieben und in BASS 21 – 02 Nr. 1 geregelt
sind. Für WerkstattlehrerInnen liegt die
wöchentliche Zahl der Unterrichtsstunden bei
30. Bei einer Wochenarbeitszeit von 41 Stun-
den verbleiben die restlichen elf Stunden für
die für den Fachpraxisunterricht notwendigen
Tätigkeiten, z. B. Vor- und Nachbereitung des
Unterrichtes. Es gibt über diese 30-Unter-
richtsstunden-Wochenarbeitszeit, die im Stun-
denplan ausgewiesen ist, keine weitere An-
wesenheitspflicht der WerkstattlehrerInnen.
Der genannte BASS-Erlass sieht ausdrücklich
vor, dass die Tätigkeiten außerhalb des Fach-
praxisunterrichtes nicht stundenplangebun-
den sind. Wann diese Tätigkeiten auszu-
führen sind, liegt in der Verantwortung
des/der jeweiligen WerkstattlehrerIn.
Im Übrigen kann, so
Ute Lorenz,
der Schul-
leiter die Arbeitszeit einer Beschäftigtengrup-
pe nicht willkürlich regeln und dabei alle an-
deren Lehrkräfte an seiner Schule außen vor
lassen. Über das Stundenmaß von 30 Unter-
richtsstunden hinaus in der Woche ist auch
den WerkstattlehrerInnen Mehrarbeitsvergü-
tung (wie bei allen anderen Lehrkräften
auch) anteilig zu gewähren und monatlich
abzurechnen. Für Teilzeitkräfte gilt dies schon
ab der ersten Stunde Mehrarbeit.
Mitwirkung im Unterricht und
außerunterrichtliche Tätigkeiten
Weitere Fragen bezogen sich auch auf die
praktisch-pädagogische Einführung, die nach
Erlass 18 Monate betragen muss (BASS 20 –
11 Nr. 3). Dies wird aber nicht in allen Bezir-
ken so umgesetzt. Offensichtlich sollen die
Beschäftigten so schnell wie möglich in ihrem
vollen Umfang von 30 Unterrichtsstunden
eingesetzt werden!
Von den TeilnehmerInnen wurden auch im-
mer wieder die außerunterrichtlichen Tätig-
keiten bzw. Tätigkeiten im Theorieunterricht
angesprochen. Es steht außer Frage, dass ei-
ne „Mitwirkung” im Theorieunterricht aber
möglich ist und auch diese Lehrkräfte die
Aufgaben nach ADO und Schulgesetz (unter
anderem Konferenzen) zu erfüllen haben.
Weiterhin muss aber auch klar sein, dass
laut Verordnung zu § 93 Abs. 2 SchulG, § 6
der Klassenfrequenzhöchstwert im fachprakti-
schen Unterricht 16 SchülerInnen beträgt.
Das bedeutet, dass eine Zusammenlegung
der Gruppen/Klassen bei Ausfall von Lehr-
kräften erst einmal nicht möglich ist. Dass
WerkstattlehrerInnen aber oft Tätigkeiten
außerhalb dieser Regelungen ausüben bzw.
andere Arbeitsbedingungen vorfinden, be-
streitet sicher niemand. Auch bei der Ein-
gruppierung der WerkstattlehrerInnen muss
dringend etwas geschehen.
Hier besteht Handlungsbedarf!
Selbst nach drei Stunden regem Erfah-
rungsaustausch war klar: „Hier besteht Hand-
lungsbedarf für die GEW am Berufskolleg“
und es wird weitere solcher Veranstaltungen
geben müssen. Interessierte sollten sich den
Termin für den Berufskollegtag am 7. Mai
2012 und den Landesangestelltentag am
5. Mai 2012, jeweils in Bochum, vormerken
(Ausschreibungen siehe Seite 27 und Seite
40). Auf beiden Veranstaltungen wird am
Nachmittag je ein Forum für die Werkstatt-
lehrerInnen angeboten.
Andreas Hohrath
Werkstattlehrer am Berufskolleg
Die Veranstaltung zeigte, wie groß der Informations-
und Beratungsbedarf bei den WerkstattlehrerInnen ist.
Fotos: Anne Ruffert
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