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z u m S c h u l r e c h t
W I S S E N S W E R T E S
Evaluierung des Schulgesetzes
Das Schulministerium hat dem Landtag zur Behandlung im Schulaus-
schuss Berichte zur Evaluierung des Schulgesetztes für das Land NRW
vom 15.02.2005 (in der aktuellen Fassung) und dreier Verordnungen zu-
geleitet. Das Ministerium macht sowohl deutlich, welchen Novellie-
rungsbedarf es sieht, als auch, welchen es ignoriert. Zwei Beispiele: Das
Ministerium führt aus, dass die seit 2005 geltende Regelung, das
Rechtsverordnungen wie Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vom
Schulausschuss des Landtags beschlossen werden müssen, als verfas-
sungswidrig angesehen wird. Hier wird eine Veränderung angekündigt.
Liest man die Hinweise zum 7. Teil des Schulgesetztes (Schulverfassung,
ehemals Schulmitwirkung) so wird deutlich, dass das Schulministerium
offenbar die derzeitige (Rechts-)Konstruktion des Lehrerrates und seiner
Beteiligungsrechte für „gelungen“ hält.
Webcode: 231331
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Das MSW legt im Schulausschuss einen Bericht unter dem Titel
„Umfassende Lehrerfortbildung für die zukünftigen Sekundarschulen”
vor. Zitat: „Um Lehrkräften den Übergang zur neuen Schulform zu er-
leichtern, werden diese beim Erwerb bzw. der Erweiterung von Kom-
petenzen zur Planung, Durchführung und Reflexion von Schüler-Ler-
nen in den Leistungsbereichen besonders unterstützt. Dazu werden be-
sondere Fortbildungsangebote zur Lernangebotsgestaltung, zur Ge-
staltung und Begleitung von Lernprozessen in Lerngruppen, zur Anre-
gung, Gestaltung und Begleitung sozialer Prozesse in Lerngruppen so-
wie zur Leistungserziehung und Rückmeldung zur Zielerreichung an
die Schülerinnen und Schüler entwickelt. Die Sekundarschulen können
als Schulen im Aufbau aus einem modularisierten Angebot von Fort-
bildungsdienstleistungen auswählen; erhalten erprobtes Material und
können ein Fortbildungsbudget eigenverantwortlich verwalten."
Lehrerfortbildung für Sekundarschulen
Schulschluss am Tag der Zeugnisausgabe
Im Amtsblatt 2/2012 wird formal vollzogen, was durch Schulmail
bereits angekündigt wurde. Hinsichtlich des Schulschlusses am Tag der
Ausgabe der Halbjahreszeugnisse wird die Rechtslage, die bis zum 13.
Oktober 2011 galt, wieder hergestellt.
Bundesweiter Pool für Abitur-Aufgaben
Es wird kein bundesweites Zentralabitur geben ... oder nur ein we-
nig. Die KMK verlautbart: „Mit Bildungsstandards in zentralen
Fächern, dem Angebot für einen bundesweiten Pool für Abiturprü-
fungsaufgaben und mit einheitlichen Bewertungskriterien stärkt die
Kultusministerkonferenz die Vergleichbarkeit der Allgemeinen Hoch-
schulreife in Deutschland.”
Beirat für islamischen Religionsunterricht gebildet
Mit einer Pressemitteilung vom 21.02.2012 informiert das Schulmi-
nisterium darüber, dass die acht Mitglieder des Beirats für die Ein-
führung des islamischen Religionsunterrichts in NRW feststehen. Das
Schulministerium teilt mit, dass der Beirat in großem Einvernehmen im
Verlaufe eines Treffens von Schulministerium Sylvia Löhrmann mit dem
Koordinationsrat der Muslime (KRM) gebildet wurde.
Webcode: 231333
Webcode: 231323
Webcode: 231348
Beratungspraxis beim Übergang Grundschule – Sek. I
Die Landesregierung berichtet dem Schulausschuss unter dem Titel
„Beratungspraxis beim Übergang von Klasse 4 zur weiterführenden
Schule”. Bezug ist eine Veröffentlichung der WAZ. Die Frage lautet:
„Geht es auch ohne Verbindlichkeit”? Zitat: „Die hier dargestellte Be-
ratungspraxis wird in der Grundschule bereits seit vielen Jahren erfol-
greich ausgeübt. Es darf angenommen werden, dass sich nach dem
Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung dieser Bera-
tungsprozess insofern problemloser gestaltet, als nicht mehr die Eini-
gung mit den Eltern ein vorrangiges Beratungsziel ist und folglich di-
vergierende Sichtweisen auf ein Kind aus den unterschiedlichen Per-
spektiven seltener zu Konflikten führen. Eltern können Argumente von
Lehrkräften der Grundschule für eine von ihren Wünschen abweichen-
de Schulformempfehlung leichter akzeptieren, da sie mit ihrer Schul-
wahl am Ende nicht von dieser Einschätzung abhängig sind.”
Pensionierung von Lehrkräften
In Beantwortung einer „Kleinen Anfrage” im Landtag liefert die
Landesregierung durchaus interessante Zahlen zu den Pensionie-
rungen von Lehrerinnen und Lehrern in NRW. Daraus ein Beispiel: „Von
den im Jahr 2010 pensionierten 4.895 Lehrkräften sind nach Angaben
von IT.NRW 22,9 Prozent (= 1.120 Personen) in Folge von Dien-
stunfähigkeit in den Ruhestand getreten. Wie ist das durchschnittliche
Alter der Lehrkräfte, die in 2010 in den Ruhestand versetzt wurden?
Das Durchschnittsalter der im Jahr 2010 in den Ruhestand versetzten
Lehrkräfte betrug nach Angaben von IT.NRW 62,4 Jahre.”
Webcode: 231310
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