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INFOTHEK
z u m S c h u l r e c h t
W I S S E N S W E R T E S
Islamischer Religionsunterricht (Amtsblatt)
Thomas Heußner (MSW) und Dr. Ahmet Ünalan (Theodor-König-Ge-
samtschule in Duisburg) veröffentlichen im Amtsblatt (Ausgabe
3/2012) einen Artikel unter dem Titel „Islamischer Religionsunterricht –
Ordentliches Lehrfach”.
Fazit: „Der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht ist ein
wichtiger Schritt hin zu mehr gesellschaftlicher Teilhabe und Gleichbe-
rechtigung. Muslimische Schülerinnen und Schüler werden in Zukunft
„ihren" Religionsunterricht besuchen, genauso wie katholische oder
evangelische Kinder und Jugendliche. Damit leistet Schule ein deutli-
ches Zeichen der Anerkennung – ganz im Sinne Goethes.”
Webcode:
2311
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Sekundarschule NRW
GEW-Stellungnahme
Der GEW-Landesvorstand hat den hier dokumentierten Beschluss zur
Sekundarschule in NRW gefasst. Zitat: „Die GEW trägt grundsätzlich den
im Juli 2011 vereinbarten schulpolitischen Konsens für Nordrhein-West-
falen, der die Grundlage für die im Oktober 2011 im Landtag beschlos-
senen Verfassungs- und Schulrechtsänderungen darstellt, mit. Mit die-
ser neuen Rechtsgrundlage können die Bildungswege für Kinder und
Jugendliche länger offen gehalten und mehr Chancengleichheit im
nordrhein-westfälischen Schulsystem geschaffen werden. Die GEW kri-
tisiert allerdings, dass mit dem schulpolitischen Konsens das geglieder-
te Schulsystem neben den integrativen Schulformen Verfassungsrang
erhielt. Auch nach dem Kompromiss setzt sich die GEW weiterhin für ihr
Ziel – ‘Eine Schule für alle’ – ein. Deshalb favorisiert die GEW die Er-
richtung von Gesamtschulen, wo immer dies möglich ist.“
Web code: 231163Webc
Personalvertretung (Amtsblatt)
Im Amtsblatt wird die Verordnung dokumentiert, mit der die Perso-
nalvertretung an Sekundarschulen geregelt wird. Zitat: „Für die im Lan-
desdienst beschäftigten Lehrkräfte an den neu zu errichtenden Se-
kundarschulen bilden die Schulformen Gesamtschule und Sekundar-
schule vorläufig eine gemeinsame Personalvertretung.”
Webcode: 231164
CDU will eigenständige Personalvertretung
Im Wahlaufruf der CDU für die Landtagswahl 2012 findet sich die-
ser Vorschlag: „Die Personalvertretung für die Lehrenden an den neu-
en Sekundarschulen soll einen eigenen Personalrat erhalten, so wie es
§ 87 des Landespersonalvertretungsgesetzes vorsieht.”
KMK-Beschluss: VERA-Test nur noch jährlich in einem Fach
Die KMK hat in ihrer Sitzung vom 8. März 2012 einen Beschluss zur
Weiterentwicklung von VERA gefasst, der Erleichterungen für die Schu-
len mit sich bringt. Die GEW sieht darin wesentliche Teile ihrer Forde-
rungen erfüllt. Vereinbart wurde u. a., dass VERA ein Element der Schul-
und Unterrichtsentwicklung ist und deshalb auf Rankings und Beno-
tung verzichtet werden kann. VERA muss jährlich nur noch in einem
Fach getestet werden. Außerdem müssen Ressourcen bereit gestellt und
die Aufgabenqualität verbessert werden.
Medikamentenabgabe durch Lehrkräfte
Gerald Nolte schreibt in der Zeitschrift Schulverwaltung (Heft
4/2012) einen Artikel unter dem Titel „Medikamentenabgabe von
Lehrkräften – Rechtliche Rahmenbedingungen für die Medikamenten-
abgabe an Schülerinnen und Schüler”.
Fazit: „Um eine klare Handlungsgrundlage zu haben, sollte bei re-
gelmäßigen Medikamentengaben eine schriftliche Vereinbarung zwi-
schen Sorgeberechtigten und einzelner Lehrkraft geschlossen werden.
Diese Vereinbarung sollte mindestens regeln, um welches Medikament
es sich handelt, wann, in welcher Form und in welcher Dosierung es
verabreicht werden soll, welche Nebenwirkungen auftreten können,
welche Maßnahmen im Notfall zu ergreifen sind und wer im Notfall zu
benachrichtigen ist.”
Der Wahlkampf ... und der Schulkonsens
Der Entwurf für das 8. Schulrechtsänderungsgesetz ist – trotz Auflö-
sung des Landtags – in der sog. Verbändebeteiligung. Nach der Wahl
soll es schnell gehen mit der „Sicherung der kleinen Grundschulen”. Die
CDU (genauer deren Fraktionsvorsitzender) beschwert sich nun bei der
Schulministerin, sie sei nicht beteiligt gewesen. Zitat: „Der CDU-Land-
tagsfraktion ist dieser Gesetzentwurf nicht bekannt. Dies ist umso er-
staunlicher, weil der Gesetzentwurf zum neuen Grundschulmodell, wie
vereinbart, der zweite Schritt des Schulkonsenses sein sollte. Zudem
sind noch einige Punkte, was die gesetzliche Umsetzung der gemein-
sam verabschiedeten Eckpunkte betrifft, unklar, wie Sie aus dem Brief
von Klaus Kaiser an Sie vom 12. Januar 2012 wissen, und der noch
nicht beantwortet ist. Wir stellen uns die Frage, ob sie die Absicht ha-
ben, den Konsens aufzukündigen?”
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