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Arbeitsplatz
Auf der diesjährigen Landespersonalrätekonferenz unter dem Motto „Gute Mitbe-
stimmung – gute Arbeit – ein Jahr novelliertes LPVG NRW" haben sich am 11. Sep-
tember 2012 in Mülheim a.d. Ruhr 500 Personalräte des öffentlichen Dienstes aus
Nordrhein-Westfalen über die neuen Handlungsmöglichkeiten und Vorschriften im
Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) ausgetauscht.
DGB-Personalrätekonferenz in Mülheim/Ruhr
Ein Jahr neues Landespersonalvertretungsgesetz
Seit 2006 treffen sich die Personalver-
tretungen jährlich auf dieser gemeinsamen
Konferenz. Anfangs wurde gegen die ange-
kündigte Reform der schwarz-gelben Landes-
regierung gekämpft. Nach der unsäglichen
Verschlechterung der Mitbestimmung im öf-
fentlichen Dienst 2007 wurden gemeinsam
Eckpunkte für ein verbessertes LPVG auch
mit den Landtagsfraktionen, insbesondere
der damaligen Opposition, diskutiert. 2011
trat das neue LPVG in Kraft. Es nahm die
Einschränkungen zurück, die 2007 vorge-
nommen worden waren. Dies haben, wie der
scheidende Vorsitzende der Gewerkschaft der
Polizei, Frank Richter, deutlich machte, die
Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im
DGB, also GEW, ver.di und GdP, allein erreicht.
Es wurde ein Mitbestimmungsrecht erkämpft,
dass sich bundesweit sehen lassen kann.
Damit es auch umgesetzt und angewendet
wird, benötigen viele Personalvertretungen
– neben den Dienststellen – weitere Fortbil-
dung und Umsetzungshilfen. Die Personal-
rätekonferenz bot neben einer politischen
Diskussionsrunde am Vormittag einige Foren
zu inhaltlichen Themen, in denen intensiv auf
die Probleme vor Ort eingegangen wurde.
Erste Erfahrungen
Erste Erfahrungen der Konferenzteilnehmer
zeigten, dass viele DienststellenleiterInnen
sich noch nicht ausreichend darauf einge-
stellt haben, dass die Personalvertretung jetzt
frühzeitiger in Entscheidungen eingebunden
werden kann. Es kann z.B. ein Wirtschafts-
ausschuss zur Information und Beratung ein-
gerichtet werden; bei prekärer Beschäftigung
und Gesundheitsschutz haben Personalräte
jetzt Mitbestimmungsmöglichkeiten.
Das Thema der prozessbegleitenden Mit-
bestimmung wurde u.a. vom Rechtsanwalt
Roland Neubert bearbeitet. Prekäre Beschäf-
tigungsverhältnisse im öffentlichen Dienst,
verknüpft mit der Neuregelung zum Beschäf-
tigtenbegriff, wurde in einem Forum mit Dr.
Luzia Vorspel, Rechtsanwalt Gunnar Herget
und Stephan Gastmeier, Personalratsvorsit-
zender der Uniklinik Düsseldorf, unter dem
Aspekt der praktischen Umsetzungsmöglich-
keiten diskutiert. Der Wirtschaftsausschuss
war ebenfalls Thema eines Forums, in dem
einzelne Rechtsfragen zur Debatte standen.
Günter Roggenkamp von der Deutschen
Rentenversicherung Rheinland diskutierte die
Möglichkeiten und Ansatzpunkte für die Ver-
besserung der Arbeits- und Gesundheitsbe-
dingungen mit den Personalräten.
Andreas Meyer-Lauber, DGB NRW-Vor-
sitzender, nutzte die Personalrätekonferenz
auch dazu, auf die aktuelle Entwicklung zur
Dienstrechtsreform einzugehen. Er forderte
Transparenz und Beteiligung in der Gesetzes-
entwicklung und keine Sparpolitik auf dem
Rücken der Beschäftigten.
Ute Lorenz
Ute Lorenz
Referentin für Angestellten-
und Beamtenrecht, Tarifrecht
und Mitbestimmung
Foto oben: Rund 500 Personalräte nahmen an der DGB-Konferenz teil. Links: DGB NRW-Vorsitzender Andreas
Meyer-Lauber erläuterte aktuelle Entwicklungen zur Dienstrechtsreform. Rechts: Frank Richter, Vorsitzender der
GdP NRW (links), und GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer (rechts) stellten sich den Fragen in der Diskus-
sionsrunde.
Fotos: Wilbert Gregor
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