OGS: Regel und Ausnahme unterscheiden
Die Opposition führt aus: „In letzter Zeit mehren sich Beschwerden
von Eltern über unflexible Betreuungszeiten in den offenen Ganztags-
grundschulen (OGS). In vielen Städten des Landes dürfen offenbar keine
Ausnahmeregelungen mehr gemacht werden, wenn Eltern ihre Kinder in
der Ganztagsgrundschule anmelden. Ferner wird berichtet, dass Eltern,
die sich nicht an diese Regel halten und ihr Kind ab und zu früher aus
der Schule abholen, den Platz in der Ganztagsschule verlieren könnten."
Die Landesregierung sieht die Sache so: „In der OGS gibt es ausreichend
flexible Möglichkeiten. Die tägliche Anwesenheit in der OGS ist 'in der Re-
gel' erforderlich. Über Ausnahmen wird vor Ort entschieden. Zur Erfüllung
der Vorgaben des Erlasses vom 23. Dezember 2010 ist es lediglich erfor-
derlich, dass Regel und Ausnahme deutlich voneinander unterscheidbar
sind. Das Land erlässt keine Vorgaben, welche Ausnahmen zulässig sind,
weil es weder sinnvoll noch möglich ist, einen landesweiten Katalog von
Ausnahmen zu erstellen, der alle denkbaren Optionen erfasst. Plätze für
Kinder, die die OGS regelmäßig vor 15 Uhr (z. B. um 13.00 Uhr oder
14.00 Uhr) verlassen, können vom Land nicht als OGS-Plätze bezuschusst
werden. Für diese Kinder stellt das Land als Alternative zur OGS den
Schulträgern eine zusätzliche Betreuungspauschale zur Verfügung. Über
die Betreuungspauschale können u.a. Angebote für Kinder durchgeführt
werden, die nur an einzelnen Tagen oder nur über die Mittagszeit eine
Betreuung brauchen."
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Einstellungen am Gymnasium zum 1. Februar 2013
Warum ist es besonders spannend, wenn das MSW einen Erlass vorlegt,
der mit „Einstellungen für die Schulform Gymnasium zum 1. Februar 2013"
überschrieben ist? Weil diese Einstellungen in die Zeit fallen, in der der dop-
pelte Abiturjahrgang die Gymnasien verlässt. Zitat: „Der durch den starken
Bedarfsrückgang in der Schulform Gymnasium auf Grund des doppelten
Abiturjahrgangs entstehende Personalüberhang zum Schuljahr 2013/14
soll mit Stellen aus den demografischen Effekten vorübergehend abgefedert
werden." So sollen Versetzungen in andere Schulformen „voraussichtlich
weitgehend vermieden" und Einstellungsmöglichkeiten „in begrenztem Um-
fang geschaffen" werden. Die GEW hat die Regelung begrüßt.
NRW-Kooperationsvertrag Schule und Bundeswehr
Am 30. August 2012 hat das Schulministerium eine neue Koope-
rationsvereinbarung mit der Bundeswehr getroffen. Sie trägt den Titel
„Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Schule und
Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Wehrbereichs-
kommando ll der Bundeswehr". Unterzeichnet wurde sie von Staatsse-
kretär Ludwig Hecke. Zitat: „Die Beteiligten sind sich bewusst, dass die
Schulen in eigener Zuständigkeit über die Ausgestaltung der Umsetzung
der Vereinbarung entscheiden. Mit der vorliegenden Vereinbarung verliert
die Kooperationsvereinbarung vom 29. Oktober 2008 ihre Gültigkeit."
Steigende Zahl bei AO-SF-Verfahren?
Die Opposition fragt nach der Entwicklung der Zahl der AO-SF-Verfahren.
Das MSW hat keinen Überblick.
Zitat: „Die Zahl der Anträge zur Feststellung eines sonderpädagogischen
Förderbedarfs, die Zahl der durchgeführten AO-SF-Verfahren und die dabei
festgestellten Ergebnisse werden im Rahmen der amtlichen Schuldaten
nicht erfasst. Entsprechende Daten liegen nicht vor. Für die in den amt-
lichen Schuldaten ausgewiesenen SchülerInnen mit sonderpädagogischem
Förderbedarf liegen folglich keine Informationen darüber vor, in welchem
Schuljahr dieser Förderbedarf zuerkannt wurde. Die Zahl der SchülerInnen,
deren sonderpädagogischer Förderbedarf in den Schuljahren 2010/11,
2011/12 und 2012/13 festgestellt wurde, ist daher nicht bekannt. Insofern
können zu dieser Schülergruppe auch keine weiterführenden statistischen
Informationen bereit gestellt werden."
Zeitgleich steht im Amtsblatt: Im Schuljahr 2011/2012 hatten 127.678
SchülerInnen einen sonderpädagogischen Förderbedarf. Davon besuchten
69.534 dieser SchülerInnen die Sekundarstufe I und 46.892 die Primarstu-
fe. In der Sekundarstufe II waren es 11.252 SchülerInnen. Im Vergleich zum
Schuljahr 2001/2002 ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit sonder-
pädagogischem Förderbedarf um 14.170 angestiegen. In der Primar- und
Sekundarstufe I ist die Förderquote, also der Antei! der sonderpädagogisch
geförderten Kinder an allen Kindern, zwischen den Schuljahren 2001/2002
und 2011/2012 von 5 Prozent auf 6,5 Prozent gestiegen.
Lernstandserhebungen – was folgt daraus?
Die Landesregierung beantwortet die Kleine Anfrage „Welche Erkennt-
nisse zeigen sich aufgrund der Veränderungen in der Ausgestaltung der
Lernstandserhebungen?" Zunächst stellt die Landesregierung klar, dass die
„Lernstandserhebungen aufgrund ihrer Zielsetzung und konzeptionellen
Gestaltung ungeeignet (sind) für Vergleiche der in Bundesländern erreich-
ten Ergebnisse. Dies gilt auch für Vergleiche regionaler Gebietseinheiten
innerhalb der Länder." Dann wird festgestellt, dass durch das neue Stand-
ortkonzept der Zusammenhang zwischen sozialräumlichen Gegebenheiten
und Ergebnissen von Schulen bei den Lernstandserhebungen differenzierter
abgebildet werden. Dann folgt die Tabelle „Lernstandserhebungen in Klasse
8 in NRW, Ergebnisse des Durchgangs 2012 im Fach Deutsch, Leseverste-
hen, in den Kreisen und kreisfreien Städten des Regierungsbezirks Münster,
differenziert nach unterschiedlichen Konzeptionen von Standorttypen der
Schulen: Niveau 5: Vertieftes Leseverstehen: Bottrop 3,9 Prozent; Münster
15,4Prozent". Dann folgt nichts mehr. Dann würde es aber interessant.