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Stadt-Zeitung02/2016
 GEW StadtverbandDüsseldorf
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 Schulpolitik inDüsseldorf
V
Quelle: Einladung zumSchulausschuss am5.4.2016, S. 31,
Klassenbildungswerte NRW, Stand: 1.6.2015 (5) In der Realschule und in der
Sekundarstufe I des Gymnasiums und der Gesamtschule beträgt der Klassenfre-
quenzrichtwert 28.
EsgiltdieBandbreite26bis30. Abweichendhiervonbeträgt indenKlassen5und
6der Klassenfrequenzrichtwert 27 unddieBandbreite25bis 29. InKlassendes
Gemeinsamen Lernens kann die Bandbreite unterschrittenwerden, wenn rech-
nerischproParallelklassemindestens zwei Schülerinnenund Schülermit festge-
stelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgenommen werden u.
imDurchschnittaller ParallelklassendieBandbreiteeingehaltenwird.
1.Bis zudrei Parallelklassenpro Jahrgang: DieBandbreitenachden Sätzen2und
3 kann um bis zu fünf Schülerinnen und Schüler überschritten werden. Abwei-
chend hiervon darf in den Klassen 5 die Bandbreite in der Regel nur um bis zu
zwei Schülerinnen und Schüler überschritten werden. In den Klassen 5 ist eine
Überschreitung der Obergrenze von31 auf bis zu34 Schülerinnenund Schülern
nur dann zulässig, wenndiesenderWeg zueiner anderen Schuleder gewählten
Schulform imGebietdesSchulträgersnicht zugemutetwerdenkannoderdieEin-
haltungderObergrenze von31 imGebiet des Schulträgers bauliche Investitions-
maßnahmen erfordern oder zu sonstigen zusätzlichen finanziellen Belastungen
des Schulträgers führenwürden.
©GEW Duesseldorf, TheodorWahl-Aust
Gymnasien inDüsseldorf,
Anmeldezahlen2016 für Klasse5
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