Stadt-Zeitung02/2016
GEW StadtverbandDüsseldorf
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Schulpolitik inDüsseldorf
Die GEW kritisiert, dass das Angebot
anPlätzen für dieGesamtschulen auch
in diesem Jahr nicht gewährleistet ist.
Es fehlen 160 Gesamtschulplätze. Die
Gründung weiterer Gesamtschulen
muss daher dringend entsprechend
der großenNachfragederElternvoran-
getriebenwerden.
Die GEW bedauert, dass das geplante
Gymnasium an der Schmiedestraße
aufgrund verspäteter Planungen im
nächsten Schuljahr nicht eingerichtet
wird und die angemeldeten Schüle-
rinnen und Schüler an das Büchner-
Gymnasium verwiesenwerden.
Die GEW unterstützt die Bemühungen
des Schulausschusses und der Schul-
verwaltung, diesen Schulstandort nicht
aufzugeben, da der Bedarf eindeutig
gegeben ist. Zur Erhöhungder Attrakti-
vität dieses Standortsmüssen die bau-
lichen Maßnahmen sofort beginnen
und die inhaltlichen und personellen
Vorbereitungenweiter fortgesetztwer-
den.
Der Erfolg des Gymnasiums an der
Schmiedestraße hängt auch von der
Erweiterung der Zügigkeit an den an-
deren Düsseldorfer Gymnasien ab.
Dieser Ausbau sowie die endgültige
Festlegung der Zügigkeit an den ande-
renGymnasien für das Schuljahr 2017-
2018 hat so zu erfolgen, dass der Start
des Gymnasiums ander Schmiedestra-
ße auf alle Fälle sichergestellt wird. In
diesem Zusammenhangwiederholt die
GEW die Forderung, dass die Erwei-
terung der Zügigkeit der Gymnasien
nicht gegen denWillen der jeweiligen
Mitbestimmungsgremien
erfolgen
darf, da größere Schülerzahlen auch zu
größerer Anonymität und zusätzlichen
Belastungen führen können.
Bei den Anmeldungen im Frühjahr
2017müssen die Eltern an allen Gym-
nasiendarüber informiertwerden,dass
angesichtsder gestiegenenEinwohner-
zahlen inDüsseldorf dieAnmeldungen
für Gymnasien steigen und somit auch
Neugründungen erforderlich sind. Im
Interesse der Kinder verkürzen sich so
auchdieSchulwege.
In diesem Zusammenhang begrüßt
die GEW Düsseldorf, dass mittlerweile
alle Schulformen an der Bildung von
Willkommensklassen für geflüchtete
Kinder, Jugendliche und junge Erwach-
sene teilnehmen. Für eine gelingende
Integration müssen sie daher auf alle
Schulen der jeweiligen Schulformen
verteilt werden. Die Stadt und die
Schulaufsicht haben in besonderem
Maßedarauf zuachten, dass
bei den künftigen Anmeldungen
nicht die Anmeldezahlen für die
weiterführenden Schulen darüber
entscheiden, anwelcherSchuledie
geflüchteten Kinder, Jugendlichen
und jungen Erwachsenen letztlich
unterkommenundwelche Schulen
an dieser gemeinschaftlichen Inte-
grationsaufgabenicht teilhaben;
dieKlassenfrequenzennichtbis zur
Höchstgrenze ausgeschöpft wer-
den und so die geflüchteten Schü-
ler/innen nicht mehr integriert
werden können.
Erläuterungen zuPresseerklärungvom23.3.2016