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Zahlen zur Unterrichtsversorgung
Unterrichtsversorgung am Beispiel Essen
Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Unterrichts-
bedingungen an Schulen der Stadt Essen – Wie sieht die aktuelle
Faktenlage aus zur Unterrichtsversorgung, zum Personalbedarf, zum
Altersdurchschnitt der Lehrerkollegienund zudenKlassengrößen?“ Ver-
gleichbareAnfragen gibt es auch zur Situation in anderenKommunen.
Antwort auf KleineAnfrage
Webcode: 233133
zum Schu l recht
Wi ssenswer tes
Inklusion
Einigung imKonnexitätsstreit: Begleitgesetz
Zeitgleichmit der Unterrichtung des Landtags über die Einigung im
Konnexitätsstreit legt Rot-Grün einen Entschließungsantrag vor, der
unter anderem die Forderung enthält: „Die getroffene Vereinbarung
zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden ist durch
einBegleitgesetz umzusetzen. Gemeinsames Ziel ist es, dass dieses zeit-
gleichmit dem9. SchRÄG am01.08.2014 inKraft tritt.“
Entschließungsantragder Landesregierung
Webcode: 233089
Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen
Die Fraktionen von SPD und Grünen legen den Entwurf für ein „Ge-
setz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklu-
sion“ vor. DasGesetz setzt dieEinigungmit den kommunalenSpitzenor-
ganisationen imKonnexitätsstreit um.
Gesetzentwurf
Webcode: 233129
Novellierung der AO-SF
Ulrich Pfaff, Ministerium für Schule und Weiterbildung, schreibt in
der Zeitschrift „Schulverwaltung“ zur neuen Ausbildungsordnung Son-
derpädagogische Förderung (AO-SF): „Bei der Novellierung der AO-SF
geht es vor allem darum, das bisherige Verfahren zur Entscheidung
über sonderpädagogischen Förderbedarf, Förderschwerpunkte undden
Förderort an die neuen gesetzlichen Vorschriften (...) anzupassen. Die
Leitentscheidung des Gesetzgebers für die allgemeine Schule als Rege-
lort der sonderpädagogischen Förderung wird auf die AO-SF übertra-
gen. (...) Begleitet wird die geänderte AO-SF von einem neuen System
zur Ermittlungdes Stellenbedarfs für dasGemeinsame Lernenaus einem
Stellenbudget für Lern- undEntwicklungsstörungen (...).DieRechtsgrund-
lage dafür wird die Verordnung zu§93Absatz 2 Schulgesetz sein.“
Neues zur Inklusionsgesetzgebung, In: SchuVwNRW5/2014 Webcode: 233121
Erfassung vonUnterrichtsausfall
DieAntwortauf eineKleineAnfrage zur ErfassungvonUnterrichtsaus-
fall enthält auch Angaben zur Mittelkürzung für den Vertretungsunter-
richt in2013: „Der vom Schulministerium zu erbringende Einsparbeitrag
für 2013wurde vomHaushaltsgesetzgebermit rund60Mio. EUR festge-
setzt. Aufgrund der strukturellen Zusammensetzung des Schulhaushalts
war einEinsparvolumenbei denPersonalausgabenvon zunächst25Mio.
EUR insofernunvermeidlich. (...) Umgerechnet in Lehrerstellen entsprach
dieKürzungder FlexiblenMittel letztlich320der o.g. imHaushalt 2013
insgesamt für Vertretungen vorgesehenen5.900 Lehrerstellen.“
Antwort auf KleineAnfrage
Webcode: 233134
Zukünftige Sommerferienregelung
„Bei einem noch späteren Ferienende als es bisher geplant ist, wür-
de man von ‚Sommerferien’ nicht mehr sprechen können; das sehen
auchdieWirtschaftsminister so.“Die Landesregierung legt – auf Bitten
der FDP-Fraktion – eine klärendeUnterrichtung zum Thema zukünftige
Sommerferienregelung vor.
Vorlage der Landesregierung
Webcode: 233106
G9-Volksinitiative eingereicht
Der Innenminister teiltmit: „Sehr geehrte FrauPräsidentin, gemäߧ
1Absatz 1 Satz 4 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiativen
(...) unterrichte ich den Landtag darüber, dass nach (...) Anzeige der
Elterninitiative für Kinderrechte vom 19.04.2014 die Absicht besteht,
Unterschriften für eine Volksinitiative ‚Abitur nach 13 Jahren an Gym-
nasien: Mehr Zeit für gute Bildung’ zu sammeln. (...) Rechtliche Beden-
ken gegen dieDurchführung dieser Volksinitiative bestehen (...) nicht.“
Unterrichtungdes Landtags
Webcode: 233126
Schulkonsens und Landeshaushalt
Das Schulministerium erfüllt seine Berichtspflichten. Auf Nachfrage
des Ausschusses für Haushaltskontrolle antwortet es: „Der Schulkon-
sens hat bereits jetzt dazu geführt, dass vielerorts kleine abnehmende
Systeme (Haupt- und Realschulen) durch größere umfassende Systeme
(Sekundar- und Gesamtschulen) ersetzt wurden. Dies führt perspekti-
visch zu einem effizienteren Einsatz personeller Ressourcen und einer
Erweiterung der pädagogischenMöglichkeiten.“
Bericht anden Landtag
Webcode: 233128
10. SchRÄG veröffentlicht
Im Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.), Ausgabe 12 vom
29. April 2014 ist das 10. Schulrechtsänderungsgesetz veröffentlicht.
Gesetz- undVerordnungsblatt, Ausgabe12
Webcode: 233101