StaDt-ZEItUnG01/2018
GEW StadtvErbanddüSSEldorf
PREKÄRE BESCHÄFtIGUnG
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die wichtigste Änderung insgesamt ist,
dassanhandeinesSteuerbescheidesdie
beiträge für das folgende Jahr nur vor-
läufig festgelegt sind, und zwar inHöhe
von ca. 15,5 Prozent der Einkünfte, die
im Steuerbescheid genannt sind. nach
dem nächsten Steuerbescheid kommt
dieStundederWahrheit:derbeitrag für
das vergangene Jahr wird nach den tat-
sächlichen Einkünften nachberechnet,
man bekommt also Geld zurück oder
zahltnach.dervorauszahlungsbescheid
der Krankenkasse geht von erwarteten
Einnahmen aus, spitz abgerechnet wird
später. In Zukunft hat man also zwei
Unbekannte in seinen finanzüberle-
gungen, zu den Steuern kommt auch
noch die Krankenversicherung. Es emp-
fiehlt sich daher dringend, eine gute
reservebeiseite zu legen.
Mindestbemessungsgrenzebei
2283,75€willkürlichund zuhoch
Die Mindestbemessungsgrenze liegt
2018 bei 2283,75 € monatlich. Wer
weniger verdient hat, ist ein opfer der
derzeitigengesetzlichenregelung,denn
manmussbezahlen, alshättemandiese
2283 € verdient. Man bezahlt hiervon
ca. 15.5%, das sind355,00€alsbeitrag,
dazu kommt die Pflegeversicherung.
Weniger zahlt man nur als Härtefall:
Eine beitragsermäßigung kann nur er-
halten, wer z.b. alleinstehendundohne
jedes vermögen ist. die allerallerniedri-
gste Bemessungsgrenze liegt dann bei
1522,50 € und etwa 236,00 € beitrag.
Eine beitragsermäßigungmussman bei
der Krankenkasse selbst beantragen,
auch die Information darüber gibt es
nicht automatisch. Man sollte also die
Homepage seiner Krankenkasse durch-
forsten.
2Petitionen
Gegen die willkürliche und ungerechte
Mindestbemessungsgrenze gibt es zwei
Petitionen, die beide dieseMindestbe-
messungsgrenze abschaffenwollenund
die sich für eine prozentuale beitrags-
zahlung einsetzen. Eine Petition richtet
sich an den Gesundheitsminister und
dieandere andenGKvSpitzenverband.
-
te-krankenkassenbeitr%C3%a4ge-
f%C3%bCr-geringverdienende-
selbst%C3%a4ndige
Widersprucheinlegen!
andreas Müller, Initiator der ersteren
Petition, ruft die von dieser unge-
rechtenregelung betroffenendazu auf,
innerhalbeinesMonats nachErhalt des
bescheids über den Krankenkassenbei-
trag für das laufende JahrWiderspruch
dagegen einzulegen. diese bescheide
dürften jetzt bei den meisten von uns
per Post eintrudeln. Er selbst hat vor,
gegenseinenbescheidzuklagen. (Inder
Petition unter „neuigkeiten“ mit dem
titel „Wichtig für allebetroffenen“. )
Weitere Informationen findet ihr auch
auf der Seitekreidefresser.org:
EinEBösEüBERRasChUng
alle gesetzlichenKrankenkassen ändern ihreRegeln für hauptberuflich Selbst-
ständigeabdem01.01.2018.
Von Hedwig Schulte und Ruth Janßen, Initiative „Freie Lehrkräfte an der VHS
Düsseldorf“