GEW_Zeitung_0118 - page 32

StaDt-ZEItUnG01/2018
 GEW StadtvErbanddüSSEldorf
 PREKÄRE BESCHÄFtIGUnG
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Im vergangenen Jahr hatte sich das
rechtsamt der Stadt düsseldorf auf
den Standpunkt gestellt, dass eine
Honorarkraft ihren Status als arbeit-
nehmerähnliche Person verliert, wenn
ihre Ehepartnerin oder ihr Ehepartner
genug verdient, um sie mitzufinan-
zieren (s. Stadtzeitung 04/2017). als
arbeitnehmerähnlich gilt, wer mehr
als 50% seines Einkommens voneinem
arbeitgeber bezieht, dadurch als wirt-
schaftlich unselbständig anzusehen
ist und in der folge anspruch auf be-
zahlten Urlaub bzw. Urlaubsentgelt
erwirbt. dass das Einkommendes Ehe-
partners /der Ehepartnerinhierauf Ein-
fluss habe, ist eine rechtsauffassung,
die Stoff für abendfüllendes Gelächter
bieten könnte, wären ihre folgen nicht
sonervenaufreibend.dennesbedurfte
eines intensiven briefwechsels der be-
troffenen Kollegin, die die Sache nicht
auf sichberuhen lassenwollte,mit der
vHS. Siewiesaufdieausführungendes
wissenschaftlichen dienstes des bun-
destageshin, indenenausdrücklichda-
rauf hingewiesen wird, dass bezüglich
des Status der arbeitnehmerähnlich-
keit„andereEinkommensarten…außer
betracht bleiben“. Und auch in Politik
und verwaltung gab es wohl Stimmen,
die sich gegen die Idee wandten, das
Konstrukt „versorgerehe“ wiederzube-
leben. Schließlich wurde dem antrag
der Kollegin auf Urlaubsentgelt im
dezember dochnoch stattgegeben. Ihr
fazit: Es kostet Zeit und nerven, aber
es lohnt sich, sichgegenoffensichtliche
Ungerechtigkeit zu wehren und kann
zudemauchanderen zugutekommen.
Genau so war es: Einemweiteren an-
trag auf Urlaubsentgelt, der ebenfalls
zunächst abgelehnt worden war (hier
wurde nicht der gutverdienende Ehe-
partner als begründungherangezogen,
sondern Einnahmen aus vermietung),
wurde nach einemWiderspruch unter
berufung auf die genannte textstelle
des wissenschaftlichen dienstes der
bundesregierung ebenfalls stattgege-
ben. diesmal war zumindest der brief-
wechsel kürzer.
UPDaTE im JanUaR2018:
URlaUBsEnTgElTBEZahlT!
DieStadtDüsseldorfunddieVersorgerehe.
Die Rechnung des Rechtsamtes: Frauen=Ehefrauen=Versorgung durch den
Gatten=überflüssigeSozialleistungengingnichtauf!
Von Ruth Janßen und Hedwig Schulte, Initiative „Freie Lehrkräfte an der VHS
Düsseldorf
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