Schulgesetz
„Kurze Beine – kurze Wege" (Endfassung)
Wir dokumentieren „Beschlussempfehlung und Bericht" des Schulaus-
schusses, der nach der endgültigen Befassung des 8. Schulrechtsände-
rungsgesetzes im Schulausschuss für das Plenum erstellt wurde. Ihm
sind die Veränderungen zum ursprünglichen Gesetzentwurf der Landes-
regierung zu entnehmen. Die Änderungen betreffen Grundschulen mit
Teilstandorten (§ 83: dauerhaft unterschiedliche Organisationsform)
und Gesamtschulen mit Teilstandorten (§ 83: vertikale Gliederung).
9. Schulrechtsänderungsgesetz –
Stellungnahme von DGB und GEW
DGB NRW und GEW NRW nehmen Stellung zum Referentenentwurf
„Erstes Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in
den Schulen" (9. Schulrechtsänderungsgesetz) in der Fassung vom 10.
September 2012. Die Gewerkschaften fordern Nachbesserungen. Wenn
die Politik will, dass Inklusion gelingt, muss sie einen entsprechenden
Rechtsrahmen schaffen. Neben der Bereitstellung der personellen und
materiellen Ressourcen gehören dazu auch klarere Vorgaben für die
Entscheidungsebene in der Schulaufsicht und bei den Schulträgern.
Höhere Belastungen der LehrerInnen und schlechtere Förderung der
betroffenen SchülerInnen wären sonst die Folge.
APO S I neu gefasst (2. November 2012)
Der Landtag hat eine „Verordnung zur Neufassung und Änderung von
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 Schulgesetz NRW"
beschlossen. Darin enthalten ist in Artikel 1 die Neufassung der Aus-
bildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I, auf die der größte
Teil der Änderungen entfällt. Zentral ist, dass nun die Sekundarschule
abgebildet wird. Es gibt allerdings auch Änderungen für andere
Schulformen: Öffnung der Bestimmungen für die Gesamtschule für
einzelne Fächer; Möglichkeit für Hauptschulen, in der Klasse 10 auch
eine andere Organisationsform als die Aufteilung in die Klassen 10
Typ A und Typ B zu wählen; Nachteilsausgleichsregelung für Schüle-
rInnen mit Behinderungen oder sonderpädagogischem Förderbedarf;
Regelung über mündliche Anteile bei der Leistungsüberprüfung in
modernen Fremdsprachen; Regelungen zu mündlichen Anteilen in
Klassenarbeiten und zur Durchführungen von mündlichen Leistungs-
überprüfungen in den modernen Fremdsprachen; Realisierung einer
(bisher versehentlich nicht aufgenommenen) Nachprüfungsmöglich-
keit in Klasse 10 der Realschule.
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INFOTHEK
z u m S c h u l r e c h t
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Stellen/Lehrerbedarf
Unterrichtsversorgung 2012/13 & Kienbaumlücke
Das Schulministerium legt im Schulausschuss den Bericht „Die Unterrichts-
versorgung im Schuljahr 2012/2013 auf der Grundlage des Haushaltsent-
wurfs 2012" vor. „Hinsichtlich der sogenannten ‚Kienbaumlücke' wird auf
den Bericht zur Unterrichtsversorgung für das Schuljahr 2007/08 verwie-
sen (LT-Vorlage 14/1037). Diese seit Anfang der 90er Jahre dargestellte
Problematik besteht grundsätzlich fort. Sie entspricht im Schuljahr 2012/13
voraussichtlich folgender rechnerischen Größenordnung: Grundschule (0),
Hauptschule (510), Realschule (0), Gymnasium (1.070), Gesamtschu-
le (630), Förderschule/sonderpädagogische Förderung (420), Weiterbil-
dungskolleg (0), Berufskolleg (1.510)." In der Summe sind das 4.140 Stellen.
VO zu § 93 Abs. 2 Schulgesetz für das Schuljahr 2012/13
Aufgrund der Landtagswahl verspätet hat der Schulausschuss die VO zu
§ 93 Abs. 2 Schulgesetz für 2012/13 auf den Weg gebracht. Sie enthält
u. a. die erforderlichen Regelungen für die Sekundarschulen und eine wei-
tere Ausweitung der Leitungszeit für SchulleiterInnen (durch Anhebung
der Kappungsgrenze von 35 auf 50). Zudem wird die Umsetzung des 6.
Schulrechtsänderungsgesetzes (Schulkonsens NRW) begonnen.
G 8: Ihnen gebührt Wertschätzung!
Die Opposition fragt: „Welche Maßnahmen hat die Landesregierung
zur verbesserten Umsetzung des verkürzten gymnasialen Bildungsgangs
ergriffen und welche will sie zukünftig noch ergreifen?" Aus der Antwort:
„Schulleitungen, Schulaufsicht und Kollegien arbeiten mit großem Engage-
ment und hohem Arbeitseinsatz an Optimierungsprozessen. Dafür gebührt
ihnen besondere Wertschätzung. Naturgemäß können diese Prozesse auf
Grund der inhaltlichen Verflechtungen der einzelnen Handlungsfelder noch
nicht in jedem Gymnasium als abgeschlossen bezeichnet werden. Deshalb
werden optimierende Maßnahmen zur Umsetzung der Schulzeitverkürzung
weiterhin bei allen Schulleiterdienstbesprechungen thematisiert und die
Gymnasien in allen genannten Handlungsfeldern durch Materialien, Vor-
stellen gelungener Umsetzungsbeispiele auf regionalen Veranstaltungen in
den Bezirken und durch Fachtagungen unterstützt."
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