Stadt-Zeitung04/2013
GEW StadtverbandDüsseldorf
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TARIFRUNDE
LiebeKolleginnenundKollegen,
bitte bis zum Jahresendeden
Musterwidersprucheinreichen!
Sonst geht nichtsmehr für 2013!
DieGEWhältdasBesoldungsgesetz,mit
demdas Spardiktat bei denBeamtinnen
undBeamtenumgesetztwurde, für ver-
fassungswidrig. Sie wird daher Muster-
klagen vor den Verwaltungsgerichten
führen. Damit nicht jede/r betroffene
Kollege/in vor das Verwaltungsgericht
ziehen muss, haben die Gewerkschaf-
ten zusammen mit dem DGB bei dem
Finanzministerium erreichen können,
dass dieses sich mit Schreiben vom
22.07.2013mit demRuhender übrigen
Verfahren einverstanden erklärt und auf
die Einrededer Verjährung verzichtet.
Erforderlich zur Sicherung späterer
Ansprüche ist allerdings, dass jede/r
einzelne Kollege/in einen schrift-
lichen Antrag bzw. Widerspruch an
das Landesamt für Besoldung und
Versorgung (LBV) richtet.
Die GEW
stellt entsprechende Musterwidersprü-
che zur Verfügung. VondiesemMuster-
schreiben sollten alle Beamtinnen und
Beamte der Besoldungsgruppe A 11
aufwärts und die Versorgungsempfän-
ger/innenGebrauchmachen.
Hier ist derMusterwiderspruch imNetz:
Hier findet ihr unsere Info-Seite:
31.12.2013
LetzterAufruf gegendas Spardiktat!