Stadt-Zeitung03/2016
GEW StadtverbandDüsseldorf
GEFLÜCHTETE
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fördergruppen bereitgestellt werden
müssen. Laut einer Schulmail desMini-
steriums für Schule undWeiterbildung
vom 8.7.2016 können schulspezifische
und bewährte innerschulische Orga-
nisationsstrukturen aber fortgeführt
werden.
Es bleibt daher abzuwarten,
welche Auswirkungen der Erlass für
denSchulträger konkret hat.“
Neu zugewanderte Jugendliche, die
der Schulpflicht inder Sekundarstufe II
unterliegen und noch nicht über die
erforderlichendeutschen Sprachkennt-
nisse für die erfolgreiche Teilnahme
am Unterricht in einer Regelklasse in
Bildungsgängen der Berufskollegs ver-
fügen, werden in
Internationalen För-
derklassen
(IFK) aufgenommen.
In diesem Zusammenhang verspricht
die Stadt, dass „die Schaffung von zu-
sätzlichen Räumen für die schulische
Versorgung von neu zugewanderten
Schülerinnen und Schülern bei allen
Erweiterungsmaßnahmen imRahmen
der schulorganisatorischen Maßnah-
men geprüft und nach Möglichkeit
umgesetzt“wird.
WohnortnaheVersorgunggefährdet
„Eine wohnortnahe Versorgung kann
auch imGrundschulbereichnichtmehr
flächendeckend sichergestellt werden.
An vielen Schulen sind die Aufnahme-
kapazitäten erschöpft. Aktuell prüft
deshalbdieVerwaltung inAbstimmung
mit der Schulaufsicht, wie Kinder und
Eltern bei einem Besuch weiter ent-
fernter Grundschulen bestmöglich un-
terstütztwerden können.“
Personalsituationeher desolat
„Grundsätzlich ist jede Schule jeder
Schulform verpflichtet, neu zugewan-
derte Kinder und Jugendliche aufzu-
nehmen und ihnen die Teilhabe an
schulischer Bildung und die Erlangung
von Abschlüssen zu ermöglichen. Die
Schulaufsicht sieht angesichts des Zu-
wachsesanSchülerinnenundSchülern,
die sprachliche Erstförderung benöti-
gen, auch personelle Engpässe in den
SystemenvorOrt. VomMSW zusätzlich
zur Verfügung gestellte DaZ-Stellen
(Deutsch als Zweitsprache) können
häufignicht besetztwerden.“